Generell sei aber mal gesagt:
Unfallfreiheit gehört zur Beschaffenheit eines Fahrzeuges bei gewerblichem Verkauf, ausgenommen Bagatellschäden.
Die Grenze für Bagatellschäden liegt lt. BGH Urteil AZ: VI ZR 365/03 bei ~€700-800.
Lt. Landgericht München I, Az.: 32 O 11282/03 darf man ein Fahrzeug nicht mehr als "unfallfrei" bezeichnen, wenn "...die Fahrzeugtauglichkeit des Fahrzeuges oder dessen Werthaftigkeit hierdurch (Unfall) beeinträchtigt wurde..."
Dabei spielt es auch keine Rolle ob der Schaden bereits repariert wurde!
Somit ist der Einzelfall zu bewerten.
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