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  • Daniel
    antwortet
    AW: Frage an euch

    Hallo Leute ,

    vielen Dank für eure zahlreichen Antworten. Ich habe mich natürlich beim erstellen der Homepage vorher umgesehen und habe auf keiner Seite diesen Hinweis entdeckt.

    Klar, Email ist noch kein rechtlich zugelassenes Zustellmedium .. schade nur, der Brief ist eben eingetroffen

    Habe die Homepage einfach mal vom Netz genommen. Einfach zahlen... mit dem Gedanken komm ich noch nicht klar.. sollte es so einfach sein Geld zu verdienen ??

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  • Altmärker
    antwortet
    AW: Frage an euch

    Zitat von rs969 Beitrag anzeigen
    Hab' gerade mal etwas online nachgeforscht: es gibt auch Vereine, die abmahnen dürfen - und der Verein, von dem das Schreiben kam, gehört dazu. Lies mal diesen und diesen Artikel durch...
    Anscheinend kommt ihr nicht drum herum, natürlich die Website entsprechend zu ändern und auch diese Kosten zu zahlen - so jedenfalls mein Fazit aus den verschiedenen Artikeln, die man bei der Suche nach dem Verein findet.
    Hy!
    Ich würde auf offizielles Schreiben per Post = amtlich warten.Email ist nicht relevant, hast Du das überhaupt erhalten ?

    Wenn Post da ist, kannste mit eigener Erklärung arbeiten ... Dringend aber sofort ändern...

    Bin PoWder seiner Meinung.
    Nicht ALLES was amtlich aussieht hat Rechtscharakter.

    Altmärker

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  • rs969
    antwortet
    AW: Frage an euch

    Hab' gerade mal etwas online nachgeforscht: es gibt auch Vereine, die abmahnen dürfen - und der Verein, von dem das Schreiben kam, gehört dazu. Lies mal diesen und diesen Artikel durch...
    Anscheinend kommt ihr nicht drum herum, natürlich die Website entsprechend zu ändern und auch diese Kosten zu zahlen - so jedenfalls mein Fazit aus den verschiedenen Artikeln, die man bei der Suche nach dem Verein findet.

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  • x3-08
    antwortet
    AW: Frage an euch

    Hallo,

    ich denke, den Fehler mit der Preisauszeichnung hast du gemacht, und das solltest du schleunigst ändern.

    Da man davon ausgehen muss, dass dich ein "Freund" oder Wettbewerber beim Abmahnverein angeschwärzt hat, solltest du auch gleich ein Auge auf dein Impressum und deine Rückgabebelehrung werfen. Die sind nämlich bei 8 von 10 Webseiten falsch, bzw. entsprechen nicht den gesetzlichen Vorschriften.

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  • PoWder
    antwortet
    AW: Frage an euch

    Meine persönliche Meinung kann natürlich keine Rechtsberatung ersetzen:


    Ich würde keine Unterlassungserklärung gegenüber dem Verein abgeben!

    Denn erst dann gibt es einen gültigen "Vertrag" der künftig eine Zahlungspflicht entstehen lässt.

    Ändert die Homepage. Das Schreiben würde ich nicht beantworten.

    Nach meiner Rechtsauffassung: Sollte der Verein Klage einreichen geht es derzeit um Zweihundert und ein paar Zerkrümelte - und dafür bewegen sich Richter keinen cm.
    Die rechtliche Verfolgung von Gesetzesverstossen obliegt in Deutschland den Behörden. Der Verein kann den Behörden gerne zuarbeiten - wie die Oma in meiner Nachbarschaft die täglich 10 x im Ordnungsamt anruft um Falschparker anzuzählen... Und die Oma kann und darf dafür kein Geld verlangen - probieren darf sie es natürlich gerne. Vielleicht gründet Sie dazu sogar einen Verein...


    Google mal nach dem Verein - da wird es wahrscheinlich mehrere "Geschädigte" geben.
    Und googel mal nach den angegebenen Gesetzen.

    Die einschlägigen "Anti-Abmahnseiten" sind keine Hilfe, da diese mit der "Abwehr" der Abmahnung auch nur Geld verdienen wollen!

    Hat der Site-Betreiber eine Rechtsschutzversicherung, die Internet-RS mit einschliesst?
    Ja - sowas gibt es *GRINS*


    PoWder
    Zuletzt geändert von PoWder; 14.07.2009, 06:25.

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  • Allermöher
    antwortet
    AW: Frage an euch

    Zitat von Daniel Beitrag anzeigen
    ich hab euch das Dokument man angehängt.

    @Allermöher : grübel... Hamburg..da könntest ja mal fast durchfahren und den mal an den Ohren ziehen für mich


    Gruß Daniel

    ... mach ich und danach wandere ich aus. Langsam geht es mir in unserer Republik auf den Geist, mit welcher Unverhältnismäßigkeit Gesetze angewand und Dinge gehändelt werden.

    Es geht nur noch um bescheixxen oder beschixxen werden. Man muß sich wohl entscheiden.

    In Eurem Fall hätte ich keinen Vorschlag zu machen. Das wäre nur Klugscheixxerei.
    Eins fällt mir aber doch immer wieder auf. Die Beiträge für eine gütige Regelung haben immer gerade eine Höhe, dass sich ein Anwalt nicht rechnet.

    Und noch etwas. Das Aktenzeichen (des Vereins) ist gleichlautend mit der Rechnungsnummer.

    Bei rechtlichen Schritten würden die wohl gar nichts bekommen.
    Zuletzt geändert von Allermöher; 13.07.2009, 23:32.

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  • Daniel
    antwortet
    AW: Frage an euch

    ich hab euch das Dokument man angehängt.

    @Allermöher : grübel... Hamburg..da könntest ja mal fast durchfahren und den mal an den Ohren ziehen für mich


    Gruß Daniel
    Zuletzt geändert von Daniel; 14.07.2009, 13:48.

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  • Allermöher
    antwortet
    AW: Frage an euch

    Hallo Daniel,

    Aktenzeichen: All.2.0d-X3-2005-007
    Datum: 13.07.2009

    .. nur nicht von Akt.-Zeichen beeindrucken lassen. Ist wohl nur ein eigenes Geschäftszeichen. PoWder hat es schon richtig geschrieben.

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  • Daniel
    antwortet
    AW: Frage an euch

    Hallo Powder,

    mhmm im anschreiben ist schon ein Aktenzeichen eingedruckt ?

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  • PoWder
    antwortet
    AW: Frage an euch

    Ein Berufskollege hat ein Abmahnschreiben erhalten, weil seine Berufsbezeichnung falsch im Telefonbuch stand.

    Eintrag geändert - auf Anwalt nicht reagiert und gut war.

    Meines Erachtens muss Deinen Kumpel angezeigt werden, bevor eine Strafe droht - und das will der Anwalt nicht wirklich. Der sucht nur Opfer die gleich bezahlen...

    Ändere das sofort in der HP und fertig....

    PoWder

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  • Daniel
    hat ein Thema erstellt Frage an euch.

    Frage an euch

    Hallo Leute ,

    vielleicht hat ja jemand von euch eine Idee zu einem Problem.
    Ich administriere eine Homepage eines kleinen Weingutes meines Kumpels

    Heute kommt eine Mail eines windigen Abmahnvereins aus Hamburg ..Verein für lauteren Wettbewerb ( früher.. naja egal lassen wir das erstmal ... )

    Jetzt hab ich halt vergessen im Weinshop die Preise entsprechend für die Menge eines Liters gesondert auszuweisen... also ein 3/4 L Flasche kostet 14,90 € und das entspricht einem Literpreis von X €

    Wenn wir nicht innerhalb einer Woche 220 € Abmahngebühren bezahlen kommt es zu einem Gerichtsverfahren ....

    So weit sind wir gekommen in diesem einst so blühenden Land ....armes Deutschland

    Hat jemand von euch Erfahrung von euch mit solchen dubiosen Abmahnwellen ?

    Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    Euer Admin

    Daniel
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