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Naja, einen schriftlichen Auftrag als solches gab es nicht. Ich bin damals einfach dahin gegangen, habe Termin gemacht, das hat er in sein Buch notiert.
Nach Zahlung habe ich lediglich eine einfache Quittung bekommen.
Das er die Fotos nutzt, macht mir nichts aus. Von mir aus darf er damit auch auf seine Website Werbung machen. Mir geht es lediglich darum, dass mein Kennzeichen nicht mehr öffentlich zu sehen ist.
EDIT: Neue Homepage - derzeit keine Fotos bei ihm online...
Heuh? Ich habe doch nie erwähnt, wo ich es habe machen lassen?
Ich habe ihn ja geschrieben, er soll die Fotos mit Kennzeichen löschen, die andere darf er drauf behalten. Mal sehen was er sagt, vielleicht hast du ja Recht und macht er keine Probleme darüber.
Ich war nur überascht und sauer, weil er es eben gemacht hat, ohne mich zu fragen oder zu informieren...
Twister
EDIT: Ohh... der Pfennig liegt jetzt auf den Boden...., du meintest die Website deines Putzers...
ABER, da wir jetzt Euro haben und keine Mark mehr, darf ich ab jetzt schon sagen, dass der Cent gefallen ist....wenn ich keine 10 Cent dabei habe...:D:D:D
Bilder ins Netz stellen!
Nein, das verbietet das Datenschutzgesetz, dieses dient zum Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch. Jeder Mensch hat ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung, diese beinhaltet schriftliche Daten, Tonaufnahmen, Medien und Bilder. Du darfst Daten nicht Verarbeiten damit ist gemeint, dass Du diese nicht speichern, verändern, übermitteln, sperren, löschen darfst. Stellst Du also ein Bild von einer Person ohne Zustimmung ins Netz übermittelst Du diese. Du darfst die Daten nicht nutzen / verwenden. Hält man dieses Datenschutzgesetz nicht ein, kann es zu einer Klage kommen.
Da mit KfZ Kennzeichen auch ein Bezug hergestellt werden kann, gilt es analog.
Gruss Altmärker -Joachim-
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sigpic Ein Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: Erstens: Durch Nachdenken - das ist der edelste. Zweitens: Durch Nachahmen - das ist der leichteste. Drittens: Durch Erfahrung - das ist der bitterste.
Wenn "sie" Dir das Auto klauen wollen, tuen "sie" es so oder so.
I.d.R. knacken "sie" dir die Haustüre (Kellerfenster etc.) auf, holen Deinen Schlüssel und fahren den aus der Garage Richtung P....
Uns was habt "ihr" immer für eine Angst wegen dem Brief?
Wohl wegen dem Märchens dass wer den Brief hat wohl auch "plötzlich" der Eigentümer ist?
Alles Quatsch.
Noch kann man in Deutschland generell an gestohlenen Sachen kein Eigentum erwerben! Sch***egal ob man(n) den Brief (Zulassungsbeschinigung Teil II) dazu mitklaut oder nicht.
Der Fahrzeugbrief ist und war niemals ein Eigentumsnachweis!
Hallo zusammen
Also in der Schweiz ist diese Aussage so nicht anwendbar!
In der Schweiz ist folgendes möglich, Fahrzeug wird mit Brief gestohlen. Der Dieb nun lässt den Fahrzeugausweis bei einem Strassenverkehrsamt (heisst bei Euch TÜV) abstempeln, somit ist dieser ungültig.
Wenn der Dieb dies speditiv erledigt und schon einen Käufer für das Fahrzeug hat, dieser Käufer das Fahrzeug erwirbt, tja dann gute Nacht.
Der Käufer hat vor unserem Gesetz das Fahrzeug rechtmässig erworben, diese ist nun sein Eigentum.
In der Schweiz gilt:
Fahrzeugbrief ist gleich Besitzurkunde
Den Dieb im nachhinein zu Belangen wird wohl schwierig, denke mal ist bei Euch auch so. (hab noch nie gehört, dass bei einem Fahndungserfolg der Polizei der Schaden durch die Diebe vergütet wurde)
In der Schweiz ist folgendes möglich, Fahrzeug wird mit Brief gestohlen. Der Dieb nun lässt den Fahrzeugausweis bei einem Strassenverkehrsamt (heisst bei Euch TÜV) abstempeln, somit ist dieser ungültig.
Nicht so ganz, weil das Strassenverkehrsamt nichts mit dem TÜV zu tun hat. Das eine ist eine behördliche Einrichtung der öffentlichen (meist kommunalen) Verwaltung, der TÜV ein Verein, der vom Staat beliehen wurde die technischen Standards regelmäßig zu überprüfen.
Was du nach deinen obigen Erklärungen meinst, ist wohl "Eigentumsurkunde", weil im Besitz des Fahrzeuges ist nun der Dieb und nicht mehr der Eigentümer
Den Dieb im nachhinein zu Belangen wird wohl schwierig, denke mal ist bei Euch auch so. (hab noch nie gehört, dass bei einem Fahndungserfolg der Polizei der Schaden durch die Diebe vergütet wurde)
Natürlich kann man den Dieb zivilrechtlich belangen, das ist auch in der Schweiz so. Die Polizei ist nur für die Strafverfolgung des Diebes zuständig, auch das ist in der Schweiz so.
Bilder ins Netz stellen!
Nein, das verbietet das Datenschutzgesetz, dieses dient zum Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch. Jeder Mensch hat ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung, diese beinhaltet schriftliche Daten, Tonaufnahmen, Medien und Bilder. Du darfst Daten nicht Verarbeiten damit ist gemeint, dass Du diese nicht speichern, verändern, übermitteln, sperren, löschen darfst. Stellst Du also ein Bild von einer Person ohne Zustimmung ins Netz übermittelst Du diese. Du darfst die Daten nicht nutzen / verwenden. Hält man dieses Datenschutzgesetz nicht ein, kann es zu einer Klage kommen.
Da mit KfZ Kennzeichen auch ein Bezug hergestellt werden kann, gilt es analog.
In erster Linie gilt das Recht am eigenen Bild, das direkt aus dem Grundgesetz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgeleitet wird. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht gilt für den Bereich der Datenverarbeitung und beinhaltet einen entsprechenden Unterlassungsanspurch.
Dann erst folgen Unterlassungsansprüche zivilrechtlicher Art (BGB etc.), aus Datenschutzgesetzen und die aus Urheberrechten etc.
. Stellst Du also ein Bild von einer Person ohne Zustimmung ins Netz übermittelst Du diese. Du darfst die Daten nicht nutzen / verwenden.
Das ist so nicht ganz richtig. Ist diese Person zum Beispiel Teil einer Gruppe, die in einem zeitgschichtlichen Zusammenhang dargestellt wird,
gilt das Recht am eigenen Bild in der ursprünglichen Form nicht mehr.
Oder: Du bist irgendwo hinten links, dazu klein auf einem Reisefoto zu sehen, auf dem eine größere Anzahl anderer Menschen abgebildet ist, die den zentralen Bildmittelpunkt ausmachen, so braucht der Fotograf von Dir kein model release einzuholen, wenn der Dein Bild veröffentlichen möchte.
Im Gegensatz dazu: Dir gelingt das tollste Foto von Schloss Sanssouci in Potsdam, das je gemacht wurde. Du denkst: das ist ein öffentliches Gebäude und verkaufst das Foto für 500 Euro an Geo.
Da kannst Du gar nicht so schnell schauen, wie Du eine saftige Abmahnung vo der Brandenburgischen Schlösserverwaltung bekommst. Die haben, so seltsam sich das zunnächst anhören mag, eine Art Markenschutz auf dieses Motiv.
Dasselbe gilt für Schloss Neuschwanstein, nur dass dort die Bayerische Schlösser- und Gärtenverwatung kassiert. Und auf den Eiffel-Turm bei Nacht. Wer dort Kasse macht, weiß ich allerdings nicht. Irgendein Pariser halt .
g
Ja, Sache gibts...
Zuletzt geändert von BMW X3 Fahrer; 20.12.2009, 11:35.
Das ist leider in Germany so. Hier gibts kein KLARES Ja oder NEIN, kein SCHWARZ oder WEISS sondern nur Jein oder grau..
Dafür haben unsere Gerichte Wartezeiten wie beim Auto
oder selbst Juristen sind nicht mehr Aussagfähig oder/und nur noch für ein Fachgebiet einigermaßen Aussagefähig.
Dazu kommen nocht die tollen Urteile der Richter, die kein Normalo = Bürger versteht. Und da fragen sich Einige warum solche Verdrossenheit entsteht
Gruss
Gruss Altmärker -Joachim-
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sigpic Ein Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: Erstens: Durch Nachdenken - das ist der edelste. Zweitens: Durch Nachahmen - das ist der leichteste. Drittens: Durch Erfahrung - das ist der bitterste.
Das ist leider in Germany so. Hier gibts kein KLARES Ja oder NEIN, kein SCHWARZ oder WEISS sondern nur Jein oder grau..
Dafür haben unsere Gerichte Wartezeiten wie beim Auto
oder selbst Juristen sind nicht mehr Aussagfähig oder/und nur noch für ein Fachgebiet einigermaßen Aussagefähig.
Dazu kommen nocht die tollen Urteile der Richter, die kein Normalo = Bürger versteht. Und da fragen sich Einige warum solche Verdrossenheit entsteht
Gruss
Widerspruch
Bei Dir in der Gegend kanns ja stimmen, in Alaska u.ä. mit 99% bestimmt
Gruss
Gruss Altmärker -Joachim-
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