Allerdings müßte hier jetzt der Händler erst einmal widerlegen, dass es nicht so war.
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AW: Garantie beim Gebrauchtwagenkauf
Zitat von pewoka Beitrag anzeigen
Allerdings müßte hier jetzt der Händler erst einmal widerlegen, dass es nicht so war.Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben
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AW: Garantie beim Gebrauchtwagenkauf
Das steht doch schon weiter oben.
Gesendet von meinem S208 mit TapatalkZuletzt geändert von pewoka; 26.09.2015, 13:46.Gruß vom Rand der Lüneburger Heide
Peter
"Ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern ist nur eine Notlösung!" (Walter Röhrl)
Kerzen müssen zünden und nicht brennen.
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AW: Garantie beim Gebrauchtwagenkauf
Zitat von KilLuX Beitrag anzeigenHi,
ich habe ein ähniches Anliegen.
Bei unserem BMW X3 E83 muss die Ansaugbrücke und Verstelleinheit erneuert werden da dort etwas rausgebrochen ist und Öl verliert.
Kostenvoranschlag ca. 1200€.
Der Wagen wurde vor ca. 2 Monaten bei einem Händler gekauft incl. Intec Premium Gebrauchtwagen-Garantie.
Frage:
Die Garantie übernimmt nur 40% der Materialkosten. Kann ich den Restbetrag dem Händler in Rechnung stellen oder ist dieser fein raus?
Vielleicht hat ja wer nen Rat was ich machen soll oder nicht ??
Gruß
Nun kann ich mich noch mit dem Händler rumärgern. Habe im nachhinein auch gesehen das der Wagen im Kundenauftrag verkauft wurde. Zitat "Der Verkäufer verkauft hiermit das nachstehend beizeichnete KFZ an den Käufer privat weiter. Unter Ausschluss der Sachmängelhaftung wird das KFZ verkauft." bla bla bla. Wobei im Vertragkopf der Privatverkauf durchgestrichen wurde und Händler ergänzt wurde.
Kann ich jetzt eh nix machen oder soll ich zum Anwalt gehen? Auch musste ich den Schaden in Vorleistung beheben da ich berfus bedingt auf den Wagen angewiesen bin.
Weiß wer Rat?
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AW: Garantie beim Gebrauchtwagenkauf
Naja, man sollte eben immer ganz genau das Kleingedruckte lesen, bevor man was unterschreibt. Das gilt für die Gebrauchtwagengarantie (Garantieumfang) ebenso wie für den Kaufvertrag.
Fraglich ist nun, was im Kaufvertrag steht. Daher würde ich den durch einen sachkundigen Anwalt für Vertragsrecht prüfen lassen.
HIER noch etwas zum lesen über die Materie.Gruß vom Rand der Lüneburger Heide
Peter
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AW: Garantie beim Gebrauchtwagenkauf
Zitat von pewoka Beitrag anzeigenNaja, man sollte eben immer ganz genau das Kleingedruckte lesen, bevor man was unterschreibt. Das gilt für die Gebrauchtwagengarantie (Garantieumfang) ebenso wie für den Kaufvertrag.
Fraglich ist nun, was im Kaufvertrag steht. Daher würde ich den durch einen sachkundigen Anwalt für Vertragsrecht prüfen lassen.
HIER noch etwas zum lesen über die Materie.
Danke schon mal für die Hilfe.
Gruß zurück aus LKA Rotenburg/Wümme
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AW: Garantie beim Gebrauchtwagenkauf
Zitat von KilLuX Beitrag anzeigenMit der Intec Premium Gebrauchtwagen-Garantie hat sich erledigt. Der Schaden wurde abgelehnt. Ich nicht im Deckungsbereich. Was ne dreck Garantie..
Ich habe auch eine Garantieverlängerung 100/100 bei diesem Unternehmen abgeschlossen, die am KFZ so ziemlich alles an Technik (außer verschleiß) einschließt.
Auch ist bereits ein Garantiefall zu 100% bezahlt worden. Lies dir nochmal genau deine Garantiebedingungen durch und vielleicht hilft schon ein kurzer Anruf beim Versicherer.Grüße aus dem Norden
Andreas
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