Zum Glück sind ein Großteil der Kunden bereit für das "mehr" an Service auch "mehr" Geld zu zahlen.
Bei Versichereren aus dem Internet gibt's solche Infos nämlich nicht...
Und um wieder back to Topic zu kommen:
Die Versicherung des Unfallverursachers wird die Rechnung auf "Sinnhaftigkeit" und "Branchenschnitt" prüfen - wenn sein gewählter BMW-PArtner da weit ab von gut und böse liegt, kriegt er seinen Wunsch nicht erstattet - und die Diskussion heisst dann Autohaus ./. Versicherung und nicht Autohaus ./. Kunde.
xx320 tritt nämlich seinen Anspruch gegenüber der Versicherung an das Autohaus ab und ist damit aus der Nummer raus.
Bei fiktiver Abrechnung ist das nicht so - da bleibt man selbst dem Autohaus zahlungspflichtig.
Das ist übrigens auch ein "kleiner" Grund, warum viele Werkstätten höhere Preise haben, wenn sie über eine Versicherung direkt abrechnen.
Für xx320 ist das völlig egal - das Auto war vorher in Ordnung und wird es hinterher auch wieder sein - und zwar fach- und sachgerecht durch Vertragspartner des Herstellers.
Über das zu zahlende Geld soll sich die Werkstatt mit der Versicherung streiten und fertig.
PoWder
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