Im Internet, z.B. www.reifen-groessen.de kannst du auch die Infos bekommen
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Reifen und Felgengrößen BMW X3; COC Papier?
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jo, die Liste hatte ich auch schon gefunden. Leider sagt sie nichts über den Geschwindigkeitsindex aus. Das 245/50 R19 auf 7,5JX19 ET 32 zugelassen sind ist klar, steht ja auch in meinem Fahrzeugschein. Allerdings mit Traglast 105 und Geschwindigkeitsindex W. Es geht einzig und allein nur darum, ob auch der Index V bei gleicher Größe und Traglast zugelassen ist und das steht nur in der COC. Ist denn keiner hier, der einen G01 fährt und mal in seine COC schauen kann?Grüße aus HH
Wolle
im Herzen immer noch Süd-Heidjer
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Wie schnell ist dein Xi lt. Papieren? V = 240 km/h Vmax.
Wenn Vmax lt. Papieren unter 240 ist, sollte der funzen; andernfalls eben nicht.
ABER: kurzer Anruf beim TÜV klärt alles und kostet nix
P.S. ich hab nen G01 - aber den 20d, also vom CoC nicht vergleichbar
Viele Grüsse
WilliViele Grüsse
Willi
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Zitat von brummi Beitrag anzeigenWie schnell ist dein Xi lt. Papieren? V = 240 km/h Vmax.....
Nochmals: mir ist vollkommen klar, dass die Original Winterräder von BMW in der von mir beschriebenen Größe und mit dem Geschwindigkeitsindex V technisch passen, sonst würden sie ja wohl auch kaum für den G01 angeboten werden.
Das Problem ist nur, dass sie nicht eingetragen sind.
Entweder müssen sie im Fahrzeugschein stehen oder in der COC, die dann mitgeführt werden müsste. Wenn ich eine Bestätigung von euch bekomme, dass sie in der COC zum 30i eingetragen sind, kann ich mir eine COC besorgen und sie später im Fahrzeugschein nachtragen lassen. Andernfalls müsste eine Einzelabnahme beim TÜV erfolgenGrüße aus HH
Wolle
im Herzen immer noch Süd-Heidjer
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aber ich habe die COC doch nicht! Ich möchte einfach vorher wissen ob sie drinstehen, bevor ich das Geld für eine Nachbestellung ausgebe. Stehen sie nicht drin, muss ich sowieso zum TÜV zur Eintragung.Zuletzt geändert von X3Wolle; 18.07.2020, 10:04.Grüße aus HH
Wolle
im Herzen immer noch Süd-Heidjer
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Die COC-Bescheinigung musst Du nicht im Fahrzeug mitführen. Es könnte Dir lediglich behilflich sein wenn Du in eine Kontrolle kommst.
Ansonsten kann die Polizei Online auf Datenbanken zugreifen in denen alle zulässigen Rad-/Reifenkombinationen für Dein Fahrzeug stehen.
Habe ich selbst mit meinem X3 vor 2 Wochen durch. Ich fahre original 21 Zoll von BMW die auch nicht in den Papieren stehen aber im COC (was ich nicht dabei hatte). Sie sind kurz in den Wagen und haben Online nachgefragt, alles OK - gute Weiterfahrt.
Nachtrag:
Habe gerade mal meine COC mit den aufgezählten Kombinationen auf reifengroessen.de verglichen. Absolut identisch. Es sind alle aufgeführt die auch im COC-Papier stehen. Könnte für Dich also auch hilfreich sein.Zuletzt geändert von Konsul; 18.07.2020, 13:20.Gruss, Michael
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Schau mal bei
https://www.baum-bmwshop24.de/bmw-wi...l-rdci-x3-g01/
Das sind die entsprechenden Fahrzeuge aufgefordert (und er bietet die V-Reifen ohne Auflagen an)
Ich würde den anrufen/anschreiben, fragen ob sie in der CoC stehen und fertig
Viele Grüsse
WilliViele Grüsse
Willi
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Zitat von Konsul Beitrag anzeigenNachtrag:
Habe gerade mal meine COC mit den aufgezählten Kombinationen auf reifengroessen.de verglichen. Absolut identisch. Es sind alle aufgeführt die auch im COC-Papier stehen. Könnte für Dich also auch hilfreich sein.
Vielen dank an alle!Grüße aus HH
Wolle
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Wegen der Geschwindigkeitswarnung:
Ich habe es jetzt nicht mehr genau im Kopf, aber soviel ich weiss brauchst Du den Aufkleber nicht. Du kannst im Display eine Geschwindigkeitswarnung einstellen die bei Überschreitung warnt. Wenn ich mich recht erinnere reicht das aus und Du verschandelst nicht Dein Cockpit mit dem Kleber.Gruss, Michael
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Genau,
du darfst WR fahren in allen zugelassenen Reifengrößen fahren mit V und wenn das Auto schneller als 240km/h im Brief hat, musst du entweder einen Aufkleber anbringen oder die Limitbegrenzung auf 240 einstellen, so dass das Auto "Laut gibt".Grüßle aus BW
Ralph
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ist mir schon klar. Ihr habt ja recht. Aber ganz so einfach ist es eben nicht.
Ich werd's halt drauf ankommen lassen. Aber nicht jeder von der Rennleitung ist halt so verständnisvoll, wie die aus dem Beitrag von Konsul.
"Sie fahren Reifen mit V? In der Zulassung steht aber W! Fzg. stehen lassen. Betriebserlaubnis erloschen! Versicherung erloschen. Anzeige folgt!"
Versteht ihr was ich damit sagen will? Ob die hier in HH oder sonstwo die Möglichkeit haben Datenbanken zu befragen, entzieht sich meiner Kenntnis.
Fakt ist auf jeden Fall, dass das Auto den Daten der Fahrzeugzulassung zu entsprechen hat! Ansonsten erlischt autom. die Betriebserlaubnis, gerade bei so einem sicherheitsrelevanten Teil wie Räder-/Reifenkombination. Glaubt mir, ich spreche da aus Erfahrung.Zuletzt geändert von X3Wolle; 18.07.2020, 21:56.Grüße aus HH
Wolle
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Das stimmt, wenn Du "falsche" Sommerreifen fährst!
Für Winterreifen gibt es die "Klebchen" - Ausnahme.
Die elektronische Einstellung im Fahrzeug ist zwar gut (die habe ich auch genutzt) aber in den Richtlinien steht "im Sichtfeld des Fahrers ist ein Aufkleber anzubringen".
Die Geschwindigkeit darf dann NICHT überschritten werden!
PoWder
Gruß aus dem Salzlandkreis
Thomas
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"falsche" Sommerreifen fahre ich ja nicht. Die sind ja ordnungsgemäß eingetragen - mit Geschwindigkeitsindex W.
Was fehlt ist die Eintragung für Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex V!
Ich zitiere hier mal aus www.bussgeld-info.de:
Zitat Anfang:
"Was geschieht bei Missachtung des Reifenindex?
Speedindex und Tragfähigkeitsindex müssen eingehalten werden.
Es ist sehr wichtig, auf die für das Fahrzeug passenden Reifen zu achten.
...
Zwar sieht der deutsche Bußgeldkatalog für nicht passende Bereifung keine gesonderten Bußgelder vor. Doch straffrei kommt man nicht davon, wenn bei einer Polizeikontrolle festgestellt wird, dass die Pneus nicht den Vorschriften entsprechen. Denn das Missachtung der Indexziffern kommt dem Führen eines Fahrzeuges gleich, dessen “Betriebserlaubnis” erloschen ist. So kann ein Bußgeld von 50 bis 90 Euro anfallen, sofern Sie keine Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass die genutzten Reifen für das Fahrzeug geeignet sind. Solche Unterlagen können sein:- Eine Empfelung des Reifen- oder Fahrzeug-Herstellers (Anm. v. mir: COC Bescheinigung!)
- Eine Empfehlung eines zertifizierten Reifenhändlers (Anm. v. mir: sowas kenne ich nicht)
Außerdem müssen die Reifen ordnungsgemäß im Fahrzeugschein eingetragen sein. (Anm. v. mir: entfällt bei mitgeführter CoC)
Bei besonders schweren Verstößen kann die lokale Zulassungsstelle das Auto auch stilllegen und einem Gutachter vorzeigen lassen. Die Kosten dafür hat der Fahrzeughalter zu tragen. In dem Fall muss die Bereifung angemessen geändert werden, bevor das Auto wieder im Straßenverkehr eingesetzt werden darf."
Zitat Ende
Besser kann ich eigentlich auch nicht verdeutlichen.
Und kommt mir nicht immer mit dem Aufkleber! Ich kann auch Winterreifen mit Geschwindigkeitsindex H oder T fahren - aber eingetragen müssen sie sein! Das ich dann einen Aufkleber brauche, weil die Vmax des Autos höher ist, als die zul. Höchstgeschwindigkeit des Reifens ist so klar wie Kloßbrühe. Das ist aber überhaupt nicht das Problem.Zuletzt geändert von X3Wolle; 18.07.2020, 23:44.Grüße aus HH
Wolle
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