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Kostenvoranschlag oder Gutachten /nu hats mich auch erwischt ;-(

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  • Kostenvoranschlag oder Gutachten /nu hats mich auch erwischt ;-(

    Hallo zusammen,

    nachdem uns Samstag einer fast ungebremst in die Karre gefahren ist (Bild unten), Schuldfrage noch nicht geklärt, wollte ich mal wissen, was Ihr meint bzw. welche Erfahrungen Ihr habt was sowas angeht.

    Leider bin ich unfalltechnische "Jungfrau" (nach 15 Jahren Autofahren) aber irgendwann erwischts jeden.

    RA ist schon beauftragt aber nu frage ich mich ob ich bei dem Schaden (denke nicht unerhebliche Höhe/ eben erst Spaltmaße an der Motorhaube gecheckt: unterschiedlich)...

    a) einen Kostenvoranschlag vom freundlichen machen lassen soll und anschließend ein Gutachten
    b) nur ein Gutachten

    Weiss jemand, was ein Kostenvoranschlag in einer NL so kostet?
    Wird beides (KV und GA) von der Versicherung (unsrer oder Gegner) bezahlt?
    Im web findet man ja schon einige Infos dazu jedoch sind die teilweise Gutachterlastig, damit man schön da hin geht oder umgekehrt, was natürlich Versicherungsgetrieben sein kann. Deswegen wären Erfahrungen von Euch sehr wertvoll.



    Btw: unser X3 fährt fleißig weiter, die C-Klasse des Gegners wurde abgeschleppt......

    Beileidsbekundungen bitte im seperaten Thread (war Spaß)

    Danke für Euer Feedback

    Grüße
    Mattes
    Zuletzt geändert von Da5id; 27.09.2010, 18:51.

  • #2
    AW: Kostenvoranschlag oder Gutachten /nu hats mich auch erwischt ;-(

    Ich mache ja beruflich auch Unfallsachbearbeitung.

    Gutachen bzw. KVO für was?!

    Solange die Schuldfrage noch ungeklärt ist, erst einmal garnichts machen. Sonst kann es sein, dass Du auf den Kosten sitzen bleibst.

    Das erste Richtige was Du gemachst hast war, die Sache sofort einen RA zu übergeben.

    Im Idealfall ist der Unfallgegner zu 100% Schuld und haftet auch entsprechend. Das heißt für Dich, Auto in die Werkstatt (wenn die Kostenübernahme der gegnerischen Versicherung da ist), am Besten eine Abtrittserklärung gemacht und Auto wieder abholen wenn alles fertig ist. Du brauchst dich um nichts zu kümmern. (Aufpassen das der RA Deine "merkantile Wertminderung", Telefonkostenpauschale etc. für Dich geltend macht).

    Ob die gegnerische Versicherung nun ein Gutachten möchte oder nicht ist für dich unerheblich.

    Im schlimmsten Fall bist du zu 100% Schuld. Dann brauchst auch du weder KVO noch Gutachten da du eh auf dem Schaden sitzen bleibst.

    Bei einer Quote (bds. Verschulden) kommt es darauf an.

    Solltest du noch eine Vollkasko haben und bei selbstverschulden den Schaden über diese Regulieren wollen, kommt es darauf an was Deine Versicherung möchte. I.d.R. werden Schäden bei relativ neuen Fahrzeugen < €1.500 gegen "Bilder & Rechnung" zur Reparatur freigegeben.
    Wenn man über diesen Betrag kommt kann es sein, dass deine Versicherung erste einmal ein Gutachten möchte.
    Hier aber ebenfalls eine Abtrittserklärung machen, dann mußt du nur den Selbstbehalt bezahlen und gut.


    Einen Kostenvoranschlag bracht man i. d. R. nur dann, wenn man eine "alte Möhre" hat welche unfallbeschädigt ist. Da läßt man einen KVO bei der Vertragswerkstatt machen. Diesen reicht man dann bei der gegnerischen Versicherung ein und rechnet nach KVO ab. D.h. man bekommt die Mehrwertsteuer erst einmal nicht mit ausbezahlt.
    Jetzt sucht man sich einen "Dellen-Doktor" welcher das für kleines Geld repariert. Die Differenz ist dann das/dein "Trostpflaster". Das ist legitim.
    Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben

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    • #3
      AW: Kostenvoranschlag oder Gutachten /nu hats mich auch erwischt ;-(

      danke für die ausführlichen Infos!!

      ich bin halt nunmal eher der proaktive und möchte das Auto gerne wieder so schnell wie möglich ohne Bauchschmerzen nutzen oder evtl. sogar in Zahlung geben, um nen neuen X3 zu kaufen.....

      Deine Anmerkungen heißen für mich dann erstmal abwarten, bis sich eine Vers. meldet bzw. der RA was anstößt (der will natürlich auch erstmal wissen, was auf der Uhr steht)?? bzw. so lange warten, bis die Schuldfrage beantwortet ist (kann ja, wenns zu Gericht geht eine weile dauern) ??

      Ich hab halt bis dahin keine Schadenshöhe und so beißt sich der Hund in den Schwanz falls es ggfls. vor Gericht geht.
      Mit nem DellenDoktor ists ja leider (siehe Bild) nicht getan

      Sorry, aber wie beschrieben bin ich da sehr unerfahren was sowas angeht
      Zuletzt geändert von Da5id; 27.09.2010, 19:33.

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      • #4
        AW: Kostenvoranschlag oder Gutachten /nu hats mich auch erwischt ;-(

        Zitat von Housil Beitrag anzeigen
        I
        Solange die Schuldfrage noch ungeklärt ist, erst einmal garnichts machen.
        Gerade wenn der eigene Schuldanteil nicht geklärt ist.
        Als Erstes sofort mit der gegnerische Versichrung Kontakt aufnehmen und mitteilen, dass man nicht schuld ist. Nur Du, nicht die eigene Versicherung kann bei der gegnerischen Versicherung anklingeln. Evtl. schickt die gegnerische Versicherung deswegen einen Gutachter ohne das Kosten auf dich zukommen. Schadet nicht und keine Befürchtungen wegen dem Gutachter. Die sind vereidigt und müssen den Schaden unabhängig begutachten. Empfehle aber mit anwesend zu sein.

        Toi, toi, dass die Sache schnell aus der Welt ist.
        Gruß
        Joachim


        xDrive
        º¤ø,¸¸,ø¤º°`°º¤ø,¸¸,ø¤º°`°º¤ø,¸¸,ø¤º°
        Freude am Fahren

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        • #5
          AW: Kostenvoranschlag oder Gutachten /nu hats mich auch erwischt ;-(

          Hallo Da5id,

          die Tipps meiner Vorredner sind alle richtig!

          Ich an Deiner Stelle würde auch sofort mit der Versicherung des Gegners Kontakt aufnehmen und den Schaden melden. Falls Du die Daten nicht hast (nur das Kennzeichen), besorge ich Dir die Vertrags- und Kontaktdaten! Schick mir einfach eine email ins Büro. (kommt per PN)

          Wenn Du weitere Hilfe brauchst - email me, ich kenne mich damit auch ein wenig aus .

          PoWder
          Gruß aus dem Salzlandkreis
          Thomas

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          • #6
            AW: Kostenvoranschlag oder Gutachten /nu hats mich auch erwischt ;-(

            hey mal an alle!

            vielen, vielen dank, für die Einschätzung und das beruhigen mit Infos, die im web sehr unterschiedlich sind, aber auf die User hier verlass ich mich einfach!

            So langsam geht mein Puls auch wieder runter und meine Frau beruhigt sich, obwohl sie mehr als traurig und bestürzt ist, daß "Sie" (nicht geklärt) unser Familienmitglied X3 beschädigt hat.

            Die Hauptsache ist, daß niemand verletzt wurde, aber die Schäden am Xi und der Akt nun tut schon ein wenig weh

            nochmal danke für dieses tolle Forum und die tollen Leute hier!!

            I`ll keep you postet

            Mattes

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            • #7
              AW: Kostenvoranschlag oder Gutachten /nu hats mich auch erwischt ;-(

              Hallo Da5id,

              Blech ist ersetzbar - hauptsache Deiner Frau ist nix passiert.
              Sei froh, daß Sie in der X3-Burg unterwegs war und nicht in einem chinesischen Kleinstwagen - die mit den null Sternen im Chrash-Test .

              PoWder
              Gruß aus dem Salzlandkreis
              Thomas

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              • #8
                AW: Kostenvoranschlag oder Gutachten /nu hats mich auch erwischt ;-(

                Erstmal mein Mitgefühl.
                So ein Unfall auch unverschuldet (da hatte ich einige) ist immer ärgerlich.

                RA ist immer ein gute Sache.

                Hoffentlich ist wirklich nur die Stoßstangenverkleidung - so wie ich es auch dem Bild sehe- betroffen.


                Daumen-drück für einen problemlosen Ablauf ...
                Mein Beitrag ist hilfreich. Allerdings versteht das nicht jeder.

                Grüsse W.a.L.t.E.r

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                • #9
                  AW: Kostenvoranschlag oder Gutachten /nu hats mich auch erwischt ;-(

                  Zitat von Da5id Beitrag anzeigen

                  Deine Anmerkungen heißen für mich dann erstmal abwarten, bis sich eine Vers. meldet bzw. der RA was anstößt (der will natürlich auch erstmal wissen, was auf der Uhr steht)?? bzw. so lange warten, bis die Schuldfrage beantwortet ist (kann ja, wenns zu Gericht geht eine weile dauern) ??
                  Ist der Hergang denn so verzwickt?

                  Ansonsten wenn es "offensichtlich" ist wer schuld ist, wird dein Anwalt eure Ansprüche bei der gegnerischen Haftpflicht geltend machen. Dazu braucht er erst einmal keine Summe.
                  Die gegnerische Haftpflicht wird dann ihren Verischerungsnehmer anschreiben und ein Unfallbogen ausfüllen lassen. usw...

                  Wenn der Fall schon beim RA ist, würde ich ihn auch da lassen und ihm seine Arbeit machen lassen. Der weiß das alles auch

                  Jetzt nicht selbst irgendetwas "anfangen"
                  Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben

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