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Habt ihr das gewusst? Stammt aus dem neuesten Newsletter unseres BW-Rasthauses in den dritten Programmen:
Werbung am PKW ist nicht "privat"
Einem Pkw-Halters, der auf der Heckscheibe seines Autos Werbung für das
Geschäft seiner Frau machte, sprach das Verwaltungsgericht Mainz die rein
private Nutzung seines Wagens ab. Daher muss er für das Autoradio
Rundfunkgebühren zahlen, denn nur Privatfahrzeuge sind von dieser Pflicht
ausgenommen, wenn der Halter bereits ein Gerät angemeldet hat.
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