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Temporärarbeit

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  • Temporärarbeit

    Hallo Leute,

    Hat überhaupt nix mit unsere Autos zu tun, aber ich hoffe, dass sich vielleicht jemand mit dieser Thematik auskennt und mich informieren kann....

    Mir wurde erzählt, dass Deutschland-weit, zeit kurzem die Dauer von Temporärarbeit auf max. 30 Monate bei der gleiche Firma/am gleichen Ort begrenzt worden ist.
    Da dies bisher für viele Unternehmen billiger und flexibler war als Festanstellungen, würde anscheinend davon profitiert?

    Stimmt das? Ich finde nähmlich nix davon ins Netz und Unterlagen dazu habe ich auch nicht bekommen...nur eine mündliche Auskunft.
    Wenn ja, wieviel Zeit muss dazwischen liegen, damit ein Temporärarbeiter wieder am gleichen Ort/bei der gleiche Firma arbeiten kann?

    Danke für eure Hilfe!

    Grüsse,

    Twister
    Schöne Grüsse aus Frankreich
    Wendy

  • #2
    AW: Temporärarbeit

    Hallo Wendy,

    hab mich gerade mal ein bißchen schlau gemacht...

    Dieses Thema ist in Deutschland im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt. Da gab es mal eine Regelung der Befristung auf 2 Jahre, diese wurde aber 2004 aufgehoben. Momentan gibt es keine solche Regelung, auch nicht auf 30 Monate oder irgendeinen anderen Zeitraum. Es darf zwar nur eine vorübergehende Überlassung eines Arbeitnehmers erfolgen, aber was "vorübergehend" genau heißt, ist nicht definiert. Scheinbar reicht dafür aus, daß von der Zeitarbeitsfirma aus die Absicht bekundet wird, den verliehenen Arbeitnehmer irgendwann wieder zurückzuholen. Im Endeffekt kann man also als Zeitarbeiter ewig in einem Unternehmen arbeiten...
    Gruß Ronny

    I can't understand
    What makes a man
    Hate another man
    Help me understand

    (Depeche Mode, People are People, 1984)



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    • #3
      AW: Temporärarbeit

      Hallo Ronny,

      herzlichen dank!

      Kann dann zb eine Arbeiterpartei trotzdem so was (rückwirkend) durchsetzen?

      Grüsse,

      Wendy
      Schöne Grüsse aus Frankreich
      Wendy

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      • #4
        AW: Temporärarbeit

        http://www.arbeitsratgeber.com/befri...aege_0229.html
        Grüße aus Berlin 2,5iA 3.0siA
        /martin

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        • #5
          AW: Temporärarbeit

          Hallo Wendy,

          ich hab Dir gerade eine email geschickt.
          Eine gute Freundin von mir wird sich bei Dir melden.

          Gruß

          PoWder
          Gruß aus dem Salzlandkreis
          Thomas

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          • #6
            AW: Temporärarbeit

            @mko99: Ich glaube es geht nicht um befristete Arbeitsverträge, sondern um die Arbeitnehmerüberlassung... (sog. Zeitarbeitsfirmen)

            Gruß

            PoWder
            Gruß aus dem Salzlandkreis
            Thomas

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            • #7
              AW: Temporärarbeit

              Danke PoWder!

              Genau, unbefristeter Arbeitsvertrag via Zeitarbeitsfirma.

              Grüsse,

              Twister
              Schöne Grüsse aus Frankreich
              Wendy

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              • #8
                AW: Temporärarbeit

                Ich denke es handelt sich um Zeitarbeit:

                Bei der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit, Personalleasing, Zeitarbeit) wird ein Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer, Zeitarbeitnehmer) von seinem Arbeitgeber (Verleiher, Zeitarbeitsunternehmen) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen. Ab 2004 ist in der BRD die Frist auf unbegrenzt gesetzt. D.h. der AN hat einen unbefristeten AV mit der Zeitarbeitsfirma und arbeitet unbefristet in fremder Firma als "Leiharbeiter"!
                Nicht zu verwechseln mit befristete = Zeitarbeit im eigenen Betrieb!
                Zuletzt geändert von Altmärker; 15.07.2011, 15:13.
                Gruss Altmärker
                -Joachim-
                ----------------------------------------
                sigpic
                Ein Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln:
                Erstens: Durch Nachdenken - das ist der edelste.
                Zweitens: Durch Nachahmen - das ist der leichteste.
                Drittens: Durch Erfahrung - das ist der bitterste.

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                • #9
                  AW: Temporärarbeit

                  Zitat von Twister Beitrag anzeigen
                  Danke PoWder!

                  Genau, unbefristeter Arbeitsvertrag via Zeitarbeitsfirma.

                  Grüsse,

                  Twister
                  Hallo Wendy, die 30 Tage, die Du zitierst, sind kürzlich mal laut öffentlich diskutiert worden, sind aber momentan irrelevant.

                  Der Hintergrund dazu ist, dass das Modell der sog. "Leiharbeit" seinerzeit eingeführt wurde, um zum einen den Arbeitgebern eine flexible Anpassung an Auftragsspitzen zu ermöglichen und zum anderen den Arbeitssuchenden eine zusätzliche Möglichkeit zu eröffnen, schnell wieder in Arbeit zu kommen, auch ohne einen Festvertrag.
                  Diese Möglichkeit der Flexiblen Kapazitätsanpassung nutzen viele Firmen dazu, permanent(!) teuere Festangestellte durch billige Leiharbeiter zu ersetzen. Oft wird sogar derselbe Mitarbeiter als Leiharbeiter wieder zum dann halben Lohn beschäftigt.
                  Diesen Mißbrauch der Leiharbeit will man künftig z.B. dadurch beschränken, dass man eine Höchstdauer vorgibt, in der ein Leiharbeiter als solcher beschäftigt werden kann. Man glaubt, aufgrund der zeitlichen Beschränkung werden mehr Arbeitskräfte dann doch in eine Daueranstellung (zu dann besseren Konditionen) übernommen. Es wird aber wohl eher so enden, dass man den Leiharbeiter nach Fristablauf durch einen neuen Leiharbeiter ersetzt und so die Hürde umgeht (die Lohnersparnis wird weiterhin den erhöhten Einarbeitungsaufwand überkompensieren) ...
                  schöne Grüße,
                  Xhoch3 (Peter)

                  Du bleibst da, und zwar sofort!
                  (Karl Valentin)

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