Hauke hat es auf den Punkt gebracht.
Ich habe es jetzt schon 5 x erlebt, dass Händler versuchen Mängel am Gebrauchtwagen auch schon innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf über die Gebrauchtwagengarantie abzuwickeln.
Aber denkste.
Der letzte Fall war eine gebrochene Feder der Hinterachse. Hatte ich 4 Monate nach Kauf entdeckt. Nix Garantie, durfte der Verkäufer (BMW) brav über seine Gewährleistungspflicht abwickeln.
Wie es sich jetzt verhält, wenn man ein Fahrzeug privat vom Händler kauft, obwohl er es eigentlich nur für Gewerbetreibene ohne Gewährleistungsanspruch verkaufen wollte, wäre wohl eine Sache für den RA.
So wie es bei Dir läuft, valigator, würde ich langsam alle Register ziehen.
Mal eine Frage zu dem Händler. Kann es sein, dass seine Verkaufsfläche kein Dach hat und dafür mit vielen kleinen Fähnchen geschmückt ist?
Würde mein Vorurteil gegenüber solchen Händlern mit supergünstigen Premiumfahrzeugen weiter verstärken.
Halte uns mal auf dem Laufenden.
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