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Zitat von valigator Beitrag anzeigenIch lebe noch!Zu früh gefreut!Ich bleibe ein bischen noch bei euch.
wir begrüßen Dich zurück im forum = Leben
Du siehst wir beobachten alles ganz genau
LG
AltmärkerGruss Altmärker
-Joachim-
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sigpic
Ein Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln:
Erstens: Durch Nachdenken - das ist der edelste.
Zweitens: Durch Nachahmen - das ist der leichteste.
Drittens: Durch Erfahrung - das ist der bitterste.
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Zitat von valigator Beitrag anzeigenHallo gnom880!Ich danke dir für deine gute Wünsche!Ich habe meine BMW von Händler gekauft und 20% übernimt Gebrauchtwagengaranti die kosten.Immer noch teuer für mich!!!
das ist zwar ärgerlich und Du kannst von Glück reden, wenigstens eine Gebrauchtwagengarantie zu haben, aber es ist halt ein Gebrauchter und da steckt keiner drinn. Auch Dein nicht.
Ich hoffe Du hast nur nicht zu viel gezahlt, aberansonsten haben hier die Neuen Xi so ab 45 - fast 60 gekostet, dafür hast halt einen Neuen ohne diese Probleme.
Gruss
AltmärkerGruss Altmärker
-Joachim-
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sigpic
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Zitat von PoWder23 Beitrag anzeigenHallo Valigator,
Gebrauchtwagen ohne Garantie? Oder fällt der angegebene Defekt nicht unter die Garantie?
Differential und Turbodefekt nach einer Woche - wie sieht es da mit Wandlung wegen arglistiger Täuschung aus?
(Die Frage ist, ob man das beweisen kann...)
20 % Reparaturkosten auf den KP nach einer Woche deuten allerdings in die richtige Richtung.
Ich bin jetzt schon fast 130.000 km im X3 unterwegs und bis jetzt nur Werstattkosten für Inspektion und Verbrauchsmaterialien.
(Ich bin allerdings auch ein Neuwagenleasingkunde und habe dann Garantie bis zum nächsten Wechsel )
Gib mal Deinen km-Stand hier an.
PoWder
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Zitat von Altmärker Beitrag anzeigenHy Valigator,
wir begrüßen Dich zurück im forum = Leben
Du siehst wir beobachten alles ganz genau
LG
Altmärker
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Meine Meinung steht:
Wenn die Werkstatt munter tauscht und repariert ohne das Problem zu beseitigen gäbe es von mir kein Geld.
Und 1 Woche nach dem Kauf ein Schaden in Höhe von 25 % (oder jetzt noch mehr) des Kaufpreises wäre für mich der Versuch eine Wandlung des Kaufvertrages zu erreichen.
Was hilft Dir eine Garantie, die ab 120.000 km nur noch 20 % zahlt?
Dann kannst Du auch eine Vollkasko mit 5.000 € Selbstbeteiligung abschließen...
Rechtsschutz vorhanden? Dann ab zum Anwalt.
PoWderGruß aus dem Salzlandkreis
Thomas
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Zitat von PoWder23 Beitrag anzeigenMeine Meinung steht:
Wenn die Werkstatt munter tauscht und repariert ohne das Problem zu beseitigen gäbe es von mir kein Geld.
PoWder
Ist es eigentlich rechtlich erlaubt, eine Gebrauchtwagengarantie zu gewähren, die nur 20% der Kosten übernimmt? Entweder du hast eine oder du hast keine, oder?
Wenn es aber so im Vertrag steht und auch unterschrieben wurde, wird es aber schwierig, dieses anzufechten.
Grüsse,
TwisterSchöne Grüsse aus Frankreich
Wendy
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Zitat von Twister Beitrag anzeigenJa, aber meistens gilt: kein Geld, kein Schlüssel... Was dann?Gruß Ronny
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Zitat von rs969 Beitrag anzeigenIn einem solchen Fall, wo der Fehler nach jedem Reperaturversuch immer noch besteht, ist das vielleicht nicht mal das Schlechteste - nicht daß hinterher noch jemand sagt, man selbst habe die Situation verschlimmert...
Leider kann der Käufer nur rausfinden, ob der Fehler behoben ist, nachdem er bezahlt hat und damit gefahren ist.
Es sei denn, der Käufer besteht auf eine Testfahrt mit dem Händler, bevor er zahlt. Aber ob die das mitmachen?
Und die Teile sind leider nun mal getauscht . Mann könnte auf einen Rücktausch mit den alten Teilen bestehen, aber ob die das machen (wenn die Teile noch da sind)?
Grüsse,
TwisterZuletzt geändert von Twister; 05.08.2009, 13:20.Schöne Grüsse aus Frankreich
Wendy
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Zitat von Twister Beitrag anzeigenJa, aber meistens gilt: kein Geld, kein Schlüssel... Was dann?
Ist es eigentlich rechtlich erlaubt, eine Gebrauchtwagengarantie zu gewähren, die nur 20% der Kosten übernimmt?
Grüsse,
Twister
Ich Kann nur sagen - WOZU GIBT ES RA ??
Das würde ich bei solchen Summen mal abklären lassen.
@PoWder ich kann Dir nur vollstens zustimmen. was ist ein Garantie die nur 20% übernimmt, dann würde ich zumindest den verkäufer sich beteiligen lassen oder zurück die Schüssel.
Die Rechnung, ja das ist ein Problem... aber immer bezahlen mit Vermerk "Mit Widerspruch,unter Vorbehalt der rechtlichen Klärung" und dann s.o.
Gruss
AltmärkerGruss Altmärker
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sigpic
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Drittens: Durch Erfahrung - das ist der bitterste.
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Klar sollte mann das mal prüfen lassen, aber alles hängt davon ab, was im Vertrag steht.
Wenn Valigator beim Kauf sich damit einverstanden hat, dass es nur eine 20%ige Beteiligung vom Händler gibt bei Garantiefälle, dann glaube ich nicht, dass er da was machen kann.
Ich weiss nicht ob es bei euch in Deutschland auch so ist, aber in Belgien und Frankreich wäre diese Klausel rechtskräftig, auch wenn sie rechstwidrig wäre, weil beide Parteien sich damit einverstanden haben.
Ich würde glaube ich auch versuchen, der Kauf rückgängig zu machen.
Grüsse,
TwisterSchöne Grüsse aus Frankreich
Wendy
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Die Garantie ist mit Sicherheit gültig, beide Parteien haben das ja unterschrieben. Es verstößt nicht gegen die guten Sitten (20%) und wenn der Garantiegeber schlau ist sind die AGB auch okay.
ABER: Er hat von einem Händler gekauft - da gibt es die Vereinbarung der Privatleute "gekauft wie gesehen" nicht!
Der Kunde muss nachweisen, daß der Mangel bereits VOR Übergabe vorhanden war - das ist schwer aber aufgrund der Ausmaße des Mangels vielleicht nicht unmöglich...
Versuch macht kluch
PoWderGruß aus dem Salzlandkreis
Thomas
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Hier wird mal wieder kräftig zwischen Gewährleistung und Garantie vermischt bzw. die Begriffe verwechselt.
1. Eine Sachmangelhaftung ist mit der Gewährleistungspflicht gedeckt, hier muss der Verkäufer den Nachweis erbringen das der Sachmangel beim Kauf nicht vorhanden war, die Beweislastumkehr gilt ab dem 6. Monat nach dem Kauf, erst dann muss der Kunde beweisen das der Sachmangel beim Kauf vorgelegen haben muss.
2. Auch bei einem kauf eines gebrauchten Gegenstand (hier Auto) gilt die ganz normale Sachmangelhaftung und die Gewährleistung.
3. Eine Garantie wie hier die Gebrauchtwagengarantie (zu 20%) ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers die ihn nicht von der Gewährleistungspflicht entbindet.
Wenn er sich also auf die Garantie beruft und sagt das im Vertrag steht, das nur 20% übernommen werden, hat er als Verkäufer eben die 80% zu tragen. Dem Kunden kann es völlig egal sein wer was wie warum bezahlt, er hat Anspruch auf ein einwandfreies Fahrzeug, der Händler ist ist der Pflicht zu beweisen das der Schaden erst nach dem Kauf aufgetreten ist was bei dem Schadensbild sehr schwer fallen dürfte.
Fazit: sich gar nicht erst auf eine Garantieabwicklung einlassen sondern auf die Gewährleistung bestehen. Alles andere ist nur Kuddel Muddel. Im Zweifel den Rechtsverdreher seines Vetrauen zu Rate ziehen, die haben Zeit, soviel Zeit das sie diese teuer verkaufen.
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Zitat von Twister Beitrag anzeigen
Und die Teile sind leider nun mal getauscht . Mann könnte auf einen Rücktausch mit den alten Teilen bestehen, aber ob die das machen (wenn die Teile noch da sind)?
Grüsse,
Twister
Wenn nach einer "Reparatur" der Fehler immernoch da ist, liegt eine sog. "erfolglose Reparatur" vor.
Man schließt ja mit der Werkstatt einen sog "Werkvertrag" (§631BGB) ab. Die Werkstatt bekommt von Dir den ganz klaren Auftrag, einen Fehler zu beseitigen.
Sie wechseln jetzt "Teil A", der Fehler ist immernoch da. => Du mußt nicht bezahlen da die Werkstatt ihren Vertragspflichten "...wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes..." nicht nachgekommen ist.
Freilich können Sie jetzt auch noch Teil B, Teil C usw. wechslen bis der Fehler irgendwann (zufällig?) beseitigt ist. Das habe ich aber nicht in Auftrag gegeben und meine "alten Teile" möchte ich auch wieder haben da sie ja offensichtlich nicht der Fehlergrund warenZuletzt geändert von Housil; 05.08.2009, 20:43.Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben
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Zitat von Hauke Beitrag anzeigenHier wird mal wieder kräftig zwischen Gewährleistung und Garantie vermischt bzw. die Begriffe verwechselt.
(...)Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben
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