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Hallo, möchte mir mein erstes Auto zulegen, dass nicht durch reine Vernunft geprägt ist.
Habe mir einen X3 Diesel um 60.000€ bei bmw.at konfiguriert.
Alternativen wären ein A6 quattro oder eine E Klasse 4 matic.
Stimmt´s, dass man mit Blaulichtberechtigung in Österreich 25% Rabatt auf einen BMW bekommt? Hat davon schon wer Gebrauch gemacht?
Hab´hier nichts gefunden, was meine Fragen beantwortet.
Hat´s da einen Sinn, einen jungen Gebrauchten mit max. 2 Jahren, max. 50.000 km zu suchen?
Stimmt´s, dass man mit Blaulichtberechtigung in Österreich 25% Rabatt auf einen BMW bekommt? Hat davon schon wer Gebrauch gemacht?
Hab´hier nichts gefunden, was meine Fragen beantwortet.
Ich kann dir nur sagen wie es hier bei uns in D ist.
Ab einem bestimmten Führungsdienstgrad (Leitender Notarzt, Organisatorischer Leiter (OrGL)) kann man den Behördenrabatt beim kauf nutzen (bis zu 30%) WENN das Privatfahrzeug auch dienstlich genutzt wird und auch entsprechen lt. Zulassungsbescheinigung als solches zugelassen ist. Dann bekommt es aber auch Funk sowie eine verdeckte SoSi-Anlage.
Das gibt es aber nur bei Neufahrzeug und man darf es danach auch ein Jahr nicht verkaufen.
Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben
hab folgendes gemeint:
bei kolportierten 25% Rabatt auf einen (logischerweise) Neuwagen stellt sich für mich die Frage, ob ein junger Gebrauchter als Alternative in Frage kommt, d.h. max. 50.000 km, max. 2 Jahre alt.
Hat´s da einen Sinn, einen jungen Gebrauchten mit max. 2 Jahren, max. 50.000 km zu suchen?
!
ich habe bei meinem E83 mit der Ausstattung 54.000 Euro für 17.000 Euro günstiger bekommen (12 Monate jung) und nur 24.000 gelaufen,...
(und bei 12 Monaten habe man auch noch ein paar Jährchen Garantie und Gewährleistung,..)
Garantie hätten sie garkeine geben müssen - die ist grundsätzlich freiwillig.
Die Gewährleistung ist gesetzlich auf zwei Jahre gereglt - deswegen heißt sie auch so.
Lediglich bei Gebrauchtfahrzeugen darf sie auf ein Jahr reduziert werden. Somit hat das bei einem Gebraucht mit 12 Monaten keine Konsequenz da entweder die 2 Jährige vom Neuwagenkauf des Vorgängers noch greift oder man seine eigenen bekommt.
Lediglich die Bewesilastumkehr nach 6 Monaten geht dann flöten die kann aber einen in Teufels Küche bringen.
Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben
Mir war gar nicht bekannt, dass neuerdings private Verkäufer (und von denen hab ich gesprochen) neuerdings eine, na gut, Gewährleistung (auch ich kenne diese neue Sprachregelung, obwohl sogar noch viele Hersteller von "Neuwagengarantie" sprechen, geben.
Mir war gar nicht bekannt, dass neuerdings private Verkäufer (und von denen hab ich gesprochen) neuerdings eine, na gut, Gewährleistung(...)
Mann lernt halt nie aus
Selbstverständlich unterliegen auch private Verkäufer der gesetzlichen Gewährleistung gemäß §434 BGB. Im Gegensatz zum gewerblichen Verkäufer kann der Private sie aber ausschließen. Tut er das aber nicht Rechtswirksam (!) bist du voll dabei
Das ist das was die meisten unter ihre Ebay-Akuktionen mit dem Schmarren "...lt. neuem EU-Recht..." immer schreiben.
(auch ich kenne diese neue Sprachregelung, obwohl sogar noch viele Hersteller von "Neuwagengarantie" sprechen, geben.
Die "neue Sprachregelung" ist am 01.01.2002 mit der Änderung des BGB im Kraft getreten.
Wenn der Hersteller von "Neuwagengarantie" spricht hat er sogar Recht. Die gibt i.d.R. der Hersteller.
Die Gewährleistung muß der Verkäufer geben. Das muß nicht unbedingt der Hersteller sein.
Aber wir schweifen ab...
Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben
mein Hinweis bezog sich darauf, dass der Anfragende sich die Frage stellt,..
a.) einen Neuwagen mit gutem Rabatt zu kaufen oder b.) einen Gebrauchtwagen mit entsprechender Vergünstigung durch Wertverlust.
Meinen Jahreswagen selbst habe ich natürlich bei Händler gekauft,..
und da er genau 1 Jahr angemeldet war,... hatte ich beim Kauf natürlich noch
1 Jahr Herstellergarantie,..
dazu noch die bekannte 1 Jahres Gebauchtwagen"Garantie/Gewährleistung"
und da ich bereit war nocheinmal 400 Euro drauf zu legen,.. habe ich die Euro+ (welche das erste Jahr vom Gebrauchtwagenhändler abdeckt) um ein Jahr verlängert,..
SOMIT komme ich auf 3 Jahre ab meinem Gebrauchtwagenkauf Datum(für 400 Euro)... das meinte ich mit Jährchen
würde ich jeder Zeit wieder so machen...
beim Kauf natürlich noch
1 Jahr Herstellergarantie,..
dazu noch die bekannte 1 Jahres Gebauchtwagen"Garantie/Gewährleistung"
Bist du dir sicher, daß diese beiden sich nicht überschneiden, also beide parallel ab Tag 1 deines Kaufs gelten, sondern wirklich nacheinander folgen? Gibt der Händler wirklich noch 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie oder -gewährleistung, nachdem du mit dem Fahrzeug bereits 1 Jahr gefahren bist?
Gruß Ronny
I can't understand What makes a man Hate another man Help me understand
Bist du dir sicher, daß diese beiden sich nicht überschneiden, also beide parallel ab Tag 1 deines Kaufs gelten, sondern wirklich nacheinander folgen? Gibt der Händler wirklich noch 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie oder -gewährleistung, nachdem du mit dem Fahrzeug bereits 1 Jahr gefahren bist?
Jo, das geht. War bei meinem damaligen e91 Jahreswagen auch so. Es lief noch ein Jahr Neuwagengewährleistung und anschließend über den Händler 1 Jahr Euro+.
Gruß vom Rand der Lüneburger Heide Peter
"Ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern ist nur eine Notlösung!" (Walter Röhrl) Kerzen müssen zünden und nicht brennen.
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