Ich bin gerade dabei, mir einen Gebrauchtwagen aus Deutschland zu holen (von Privat), dieser Wagen is allerdings noch bei der BMW Bank finanziert.
Mir wurde jetzt erzählt, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II erst nach Ablöse freigegeben wird.
Erste Frage: stimmt es, dass der Verkäufer diese Bescheinigung gar nicht hat, sondern die Bank?
2. Frage: ich möchte ungerne den Verkäufer bezahlen und dann riskieren, dass Sie die Finanzierung gar nicht ablöst, und ich die Papiere also nicht bekomme..... Kann ich die Finanzierung als 3. Person (obendrauf als Ausländerin) auch direkt an BMW bezahlen?
Wie würdet Ihr da vorgehen?
Sorry die Frage, aber sowas hatte ich noch nie.... hier in Frankreich bekommt man trotz Finanzierung, alle Papiere.....
Danke und Gruss,
Wendy
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