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Schwarmwissen "Mahnantrag" gefragt

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  • Schwarmwissen "Mahnantrag" gefragt

    Ich bräuchte mal euren Erfahrungsschatz.

    Die Post hat ein Paket von mir "verloren". Da es versichert war, hatte ich nun 4 Monate mit DHL "diskutiert", mri den Schaden zu ersetzen. Leider hat DHL sich hier "uneinsichtig" gezeigt, so daß ich letzt endlich einen (Online) Mahnantrag gegen DHL gestellt haben. Der ging über das zuständige Mahngericht auch zu.
    "Leider" hat DHL nun Widerspruch eingelegt und ich müßte nun vor Gericht klagen. Ab hier geht´s jetzt los.
    Bereits mit einem RA gesprochen, da nur noch ein Teil fehlt (Streitwert €32), brauche ich quasi garnicht erst kommen...

    Wer hat das schon Mal durch"gezogen" und könnte mir berichten wie ein solches Verfahren weiter geht.
    Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben

  • #2
    AW: Schwarmwissen "Mahnantrag" gefragt

    Hallo Housil,

    ich will Dir den Mut nicht nehmen, aber bei einem Streitwert von 32 € wird es nicht wirklich weitergehen... Die Gerichtskosten (Mahnbescheidverfahren!) bei Streitwerten bis 1.000 € betragen meines Wissens ebenfalls 32 €.


    Einen Mahnbescheid beantragen kann jeder - die Rechtsgrundlage also der Forderungsgrund wird nicht geprüft.
    Der Antragsgegner kann Widerspruch einlegen.

    Im zweiten Schritt kannst Du einen Vollstreckungsbescheid beantragen (geht nicht automatisch!)
    Der Antragsgegner kann Einspruch einlegen.

    Wenn das der Fall ist gibt's einen Zivilprozess in dem dann der Forderungsgrund geprüft wird.
    Und spätestens an dieser Stelle glaube ich an ein Ende Deiner Bemühungen.

    Ohne Einspruch kannst die Forderung vollstrecken lassen -> Gerichtsvollzieher.

    Und das alles für 32 €?

    Lieber Housil, ich weiß dass eine Nichtlieferung nervig ist und es wahrscheinlich eher um das Prinzip geht.
    Ein gut gemeinter Rat: Schone Deine Gesundheit und hake den Scheixx einfach ab. Das macht frei und ist dann mehr als 32 € wert.


    Hast Du den Schaden form- und fristgerecht "DHL-Transportversicherung" gemeldet?
    Liegen die dazu notwendigen Dokumente vor?

    https://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/paket/produkte-services/dhl-infoblatt-transportversicherung-102016.pdf

    Die Aussage "Es fehlt nur noch ein Teil" irritiert mich -> War in EINEM Paket ein Teil zu wenig, oder fehlt ein komplettes Paket mit dem Teil?
    Für den ersten Fall musst Du nämlich zum Versender und nur im zweiten Fall ist der Ansprechpartner die DHL Transportversicherung.
    Ein eventuell beschädigtes Paket (und ein vermutlich dadurch verursachter Inhaltsverlust) müsste direkt beim Empfang dokumentiert worden sein.

    PoWder



    Gruß aus dem Salzlandkreis
    Thomas

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    • #3
      AW: Schwarmwissen "Mahnantrag" gefragt

      Hallo Thomas,

      ja, das ist schon alles durch. DHL hat mein Weihnachtspaket in die USA im Wert von fast €500 "verloren". Da es ja versichert war, wurde die Regulierung des Schadens durch die DHL-Versicherung beantragt.
      Diese hat sich nun 4 Monate "rausgeredet" so dass ich dann letztendlich einen Mahnbescheid bei Gericht beantragt hatte und der auch zugestellt wurde.

      Dadrauf hin hat DHL den Schaden bezahlt und jetzt kommts, gleichzeitig aber auch Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt und die Kosten für den Bescheid, die besagten €32, nicht bezahlt.

      (Teil-) Vollstreckung ist durch denn Widerspruch rechtswirksam ausgesetzt und ich müßte jetzt also wirklich wohl klagen? Darum gehts mir, wie es jetzt weiter geht. ich müßte weitere +€70 an das Gericht vorschießen um einen Betrag von €32 einzuklagen. Das müßte ja wiederrum DHL bezahlen...

      Und hier kommt der Teil wo der RA gesagt hat, wg €32 brauche ich garnicht kommen...
      Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben

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      • #4
        AW: Schwarmwissen "Mahnantrag" gefragt

        Okay, die eigentliche Versicherungsleistung hast Du nach dem MB erhalten - dann ist der Widerspruch natürlich sonnenklar.

        Du hast Recht - die 32 € schuldet Dir DHL - willst Du dafür wirklich Lebensenergie verschwenden?
        Schreib einen Brief an DHL der DIR Freude macht und damit nur noch 30 % Erfolgschance hat und dann mach einen Haken an die Sache und drehe eine Runde mit dem Wohnwagen

        Dein RA verhält sich richtig im Bezug auf die "Verhältnismässigkeit der Mittel" - auch wenn Du immernoch Recht hast...

        PoWder
        Gruß aus dem Salzlandkreis
        Thomas

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        • #5
          AW: Schwarmwissen "Mahnantrag" gefragt

          Zitat von PoWder Beitrag anzeigen
          Okay, die eigentliche Versicherungsleistung hast Du nach dem MB erhalten - dann ist der Widerspruch natürlich sonnenklar.
          Leider hat DHL Widerspruch gegen den kompletten Mahnbescheid eingelegt aber gleichzeitig bezahlt. Das ist inkonsequent und hat einzig und allein den Zweck, nicht die Gerichtskosten (die €32) bezahlen zu müssen welche ich sonst mit dem Vollstreckungsbescheid hätte eintreiben können
          Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben

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          • #6
            AW: Schwarmwissen "Mahnantrag" gefragt

            Du musst bei Abgabe des Verfahrens an das streitige Gericht den Anspruch ja sowieso begründen. Hierbei kannst du die Hauptsache für erledigt erklären, da nachträglich bezahlt wurde, und beantragen, dass DHL die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

            Ist nicht sonderlich schwierig für einen Anwalt, aber man verdient halt nichts dran.

            Es gibt bei jedem zuständigen Amtsgericht eine Rechtsantragstelle, die kann das dir auch mündlich aufnehmen.

            Viel Glück dabei.

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            • #7
              AW: Schwarmwissen "Mahnantrag" gefragt

              Zitat von Montair Beitrag anzeigen
              Ist nicht sonderlich schwierig für einen Anwalt, aber man verdient halt nichts dran.
              Genau das sollte ja mit dem Online-Mahnverfahren vermieden werden, da hier ja zusätzlichen Kosten (Streitwert €520) +€100 generiert werden.

              Schauen wir mal wie es weiter geht. Für den säumigen Betrag hab ich jetzt die Vollstreckung beantragt.
              Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben

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              • #8
                AW: Schwarmwissen "Mahnantrag" gefragt

                Ich denk DHL hat Widerspruch eingelegt, dann ist da noch nicht vollstreckbar. Oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid?

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                • #9
                  AW: Schwarmwissen "Mahnantrag" gefragt

                  Zitat von Montair Beitrag anzeigen
                  Ich denk DHL hat Widerspruch eingelegt, dann ist da noch nicht vollstreckbar.
                  Das ist/war ja das konfuse, DHL hat bezahlt, aber ohne Gerichtsgebühren. Eine Wochen später dann auch Widerspruch eingelegt, aber nicht gegen den vollständige Betrag.
                  Es fehlen jetzt noch die Gebühren, die sollen vollstreckt werden da sie noch ausstehen
                  Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben

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                  • #10
                    AW: Schwarmwissen "Mahnantrag" gefragt

                    Also hast du einen Teil-VB beantragt jetzt für die Gebühren?

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                    • #11
                      AW: Schwarmwissen "Mahnantrag" gefragt

                      Ja, genau.
                      Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben

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