Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Fahrzeug abmelden, anderes anmelden, Überschneidung der Versicherung?!

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Fahrzeug abmelden, anderes anmelden, Überschneidung der Versicherung?!

    Hallo Leute,

    da der Kauf meines X3 nun doch etwas schneller als gedacht ging, bin ich etwas in Zeitnot was die Reparatur und Aufbereitung meines alten Fahrzeuges angeht.
    Am Mittwoch oder Donnerstag wollte ich den einen eigentlich abmelden und den neuen gleichzeitig anmelden.

    Da ich aber den einen oder anderen Weg vor dem Verkauf doch gerne noch erledigt hätte, würde mich interessieren, ob ich den "Alten" nicht erst z.B. nächsten Mittwoch abmelden kann.

    Die Versicherungen sind zwei unterschiedliche, würden letztendlich aber auf die gleichen SF-Klassen laufen (der "Neue" läuft auf den Prozenten des "Alten").

    Gruß Adi
    Man kauft mit Geld das man nicht hat,
    Sachen die man nicht braucht,
    um damit Leute zu beeindrucken die man nicht mag.



  • #2
    AW: Fahrzeug abmelden, anderes anmelden, Überschneidung der Versicherung?!

    14 Tage Überschneidung max. war seinerzeit die Aussage meiner Versicherung.

    Ein einfacher Anruf bei deiner Versicherung und du weisst mehr ...
    Mein Beitrag ist hilfreich. Allerdings versteht das nicht jeder.

    Grüsse W.a.L.t.E.r

    Kommentar


    • #3
      AW: Fahrzeug abmelden, anderes anmelden, Überschneidung der Versicherung?!

      Schreib mal "Powder" an, der ist der Experte in der Sache.

      Kommentar


      • #4
        AW: Fahrzeug abmelden, anderes anmelden, Überschneidung der Versicherung?!

        Hi,

        meine All***z hat da noch nie Probleme gemacht. Allerdings waren es noch nie zwei Wochen, sondern höchstens mal 4 Tage.
        Grüßle aus BW
        Ralph

        Kommentar


        • #5
          AW: Fahrzeug abmelden, anderes anmelden, Überschneidung der Versicherung?!

          Hallo Adi,

          der große blaue Adler akzeptiert bis zu vier Wochen 2 Fahrzeuge auf einem Vertrag.

          ABER Du schreibst es sind 2 verschiedene Versicherungen.
          Meinst Du damit 2 verschiedene Gesellschaften?

          Das führt zu Problemen, die man allerdings mit Detailwissen wieder lösen kann - Voraussetzung auch hier 4 Wochen plus minus wenige Tage!

          Schreib mir eine PN, wenn es 2 verschiedene Gesellschaften sind.

          Wenn es die gleiche Gesellschaft ist - hol Dir eine eVB und gehe danach zu Deinem Vertreter - der weiß was er zu tun hat.

          Gruß

          PoWder

          PS: Wenn es länger als vier Wochen sind - in beiden Fällen - wird eines der beiden Fahrzeuge eine sogenannte "Zweitwagenregelung" bekommen.
          Also eine "neue" SF-Einstufung aufgrund Zweitwagen. (oder Dritt-, Viert-Wagen usw.)
          Das ist von Anbieter zu Anbieter allerdings ein wenig unterschiedlich - aber unterm Strichen kochen alle mit dem gleichen Wasser...
          Gruß aus dem Salzlandkreis
          Thomas

          Kommentar

          Lädt...
          X