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Gebrauchtwagenverkauf in die Schweiz ?

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  • Gebrauchtwagenverkauf in die Schweiz ?

    Ich habe nun einen potentiellen Käufer für meinen gebrauchten Audi gefunden, es ist ein Interessent aus der Schweiz.

    Ich habe nun keine Ahnung wie das mit Mehrwertsteuer ( Privatverkauf ) und ähnlichen Modalitäten
    abläuft und wäre für Informationen hierzu sehr dankbar.

    Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße, Wolfi
    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn Du morgens Angst hast es aufzuschließen.....
    ( In Anlehnung an Walter Röhrls Originalzitate. )

  • #2
    AW: Gebrauchtwagenverkauf in die Schweiz ?

    http://www.adac.de/infotestrat/fahrz...z/default.aspx

    Guck mal hier.

    Aus dem Bauch heraus würde ich sagen "Was interessiert DICH das Thema Mehrwertsteuer. Als Privatperson hast Du damit nichts am Hut - Mehrwertsteuer kannst Du NICHT ausweisen und damit irgendwie für den SChweizer zurückholen.

    Es sei denn Du verkaufst aus Firmenvvermögen...
    Gruß aus dem Salzlandkreis
    Thomas

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    • #3
      AW: Gebrauchtwagenverkauf in die Schweiz ?

      "Ändern" eines Beitrages geht noch nicht - deswegen neuer Beitrag :-)

      Bitte übergebe Dein Fahrzeug AUF KEINEN FALL mit Deinen deutschen Kennzeichen!

      Wie der Käufer das Fahrzeug in seine Heimat bringt muss Dir egal sein!

      Mit deutschen Kennzeichen gehst Du mehrere unkalkulierbare Risiken ein. Details gerne per PN.

      PoWder
      Gruß aus dem Salzlandkreis
      Thomas

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      • #4
        AW: Gebrauchtwagenverkauf in die Schweiz ?

        Mit dem Thema muß sich nur einer beschäftigen => Der Käufer. Das "auch" nur im Hinblick auf eine evtl. Schweizer Einfuhrumsatzsteuer. Du als, hoffentlich, Privatverkäufer bekommst deinen aufgerufen Kaufpreis. Damit ist für dich, als privater Verkäufer, das Thema = Einfuhr in die Schweiz erledigt.

        Viel Erfolg beim Verkauf!
        Derzeit leider mehr passives Mitglied......die Zeit fehlt. Leider.....

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        • #5
          AW: Gebrauchtwagenverkauf in die Schweiz ?

          Ich werde das Fahrzeug auf jeden Fall nur abgemeldet übergeben, das steht fest.

          Der Käufer meine, ich könnte die Mwst. ( 19%) nach der Ausfuhr von den hiesigen Steuerbehörden ( Zoll- oder Finanzamt ? ) wieder zurückerhalten und er müsste dann die schweizer Mwst. ( 8%) bei Einfuhr entrichten. Aber wie ihr schon sagt, als Privatmann der auch von Privat gakuft hatte bin ich da wohl außen vor......!

          Das ist mir aber auch viel zu viel mit Risiko behaftet, ich habe auch keine Lust auf einen Behörden- und Formularmarathon. Auto abmelden, Bargeld her und weg, so stelle ich mir das vor.

          Er kommt auf jeden Fall am Freitag mal zur Besichtigung vorbei und dann muss er klar sagen wie er sich das denkt.
          Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn Du morgens Angst hast es aufzuschließen.....
          ( In Anlehnung an Walter Röhrls Originalzitate. )

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          • #6
            AW: Gebrauchtwagenverkauf in die Schweiz ?

            Klare Antwort an den vermeindlichen Käufer: Verhandelter Kaufpreis, in Cash = Euro, in voller Höhe an dich. Ende und für dich "offiziell" fertig.
            Derzeit leider mehr passives Mitglied......die Zeit fehlt. Leider.....

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            • #7
              AW: Gebrauchtwagenverkauf in die Schweiz ?

              Zitat von wolfisX3 Beitrag anzeigen
              ...Auto abmelden, Bargeld her und weg, so stelle ich mir das vor...
              Und genauso muss das laufen!

              MwSt. kannst Du NUR wiederholen, wenn Du selbständig bist - in einer Vorsteuerabzugsberechtigten Branche - und das Fahrzeug auch bilanziertes Vermögen darstellt.
              Die Voraussetzungen wie Ausfuhrkennzeichen usw. (!) müssen dabei auch beachtet werden.

              Als Privatperson geht das definitiv NICHT. Lass Dir nichts einreden...

              PoWder
              Gruß aus dem Salzlandkreis
              Thomas

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              • #8
                AW: Gebrauchtwagenverkauf in die Schweiz ?

                Richtig: Kaufpreis ist für Dich das, was über den Tisch geht. Alles weitere ist Sache das Käufers - Ende
                Viele Grüsse

                Willi

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                • #9
                  AW: Gebrauchtwagenverkauf in die Schweiz ?

                  Habe mal ein Auto nach Finnland verkauft. Ganz einfach und sorgenfrei.

                  Zusammen zur Zulassung. Abmelden und ein Überführungskennzeichen ausstellen lassen.

                  http://www.strassenverkehrsamt.de/kf...eitkennzeichen
                  Gruß
                  Joachim


                  xDrive
                  º¤ø,¸¸,ø¤º°`°º¤ø,¸¸,ø¤º°`°º¤ø,¸¸,ø¤º°
                  Freude am Fahren

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                  • #10
                    AW: Gebrauchtwagenverkauf in die Schweiz ?

                    Der Link geht aber zum Kurzzeichen (das Gelbe) und ist falsch! Es braucht unbedingt das Rote.... das gelbe ist nur in Deutschland zulässig.
                    Schöne Grüsse aus Frankreich
                    Wendy

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                    • #11
                      AW: Gebrauchtwagenverkauf in die Schweiz ?

                      Bei mir ging mal ein Auto nach Schweden, war ebenfalls ganz einfach: Ausfuhrkennzeichen und eine Überführungsversicherung besorgt - hat der Käufer in meinem Beisein selbst gemacht und bezahlt, Auto abgemeldet und die Ausfuhrkennzeichen drangeschraubt, Geld übergeben (wichtiger Punkt! ), fertig.
                      Gruß Ronny

                      I can't understand
                      What makes a man
                      Hate another man
                      Help me understand

                      (Depeche Mode, People are People, 1984)



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                      • #12
                        AW: Gebrauchtwagenverkauf in die Schweiz ?

                        Stimmt, das rote muss es sein.

                        Habe vor einigen Jahren mal einen Cayenne nach Äthiopien verkauft. Der bekam das.

                        Und die MWST? Da gab´s für mich nix zurück. Mein Verkaufspreis war komplett zu zahlen und gab´s bar auf die Kralle.
                        Grüßle aus BW
                        Ralph

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                        • #13
                          AW: Gebrauchtwagenverkauf in die Schweiz ?

                          @Twister:

                          DAS war auch mein erster Gedanke (Kurzeitkennzeichen im Ausland) - allerdings steht das im Link verwirrend anders...


                          ---------------------------------------------------------
                          die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.
                          Auch außerhalb der EU existieren Staaten, die das deutsche Kurzzeitkennzeichen tolerieren (ohne Rechtsanspruch). Dazu gehören:
                          • Schweiz
                          • Mazedonien
                          • Weißrussland
                          • Bosnien
                          • Iran
                          --------------------------------------------------------
                          Gruß aus dem Salzlandkreis
                          Thomas

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                          • #14
                            AW: Gebrauchtwagenverkauf in die Schweiz ?

                            Das ist also schwieriger als gedacht.

                            Unterscheiden muss man also zwischen Kurzkennzeichen und dessen Gebrauch im Ausland und dem Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen).

                            Der Interessent von Wolfi möchte das Auto ausführen, also denke ich, er braucht das Rote. Das wird ja auch vom Käufer beantragt - mit ausländischer Adresse und teuerer Kurzversicherung.
                            Grüßle aus BW
                            Ralph

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                            • #15
                              AW: Gebrauchtwagenverkauf in die Schweiz ?

                              Ich kann nur sagen, dass ich mal ein Wagen mit Kurzkennzeichen nach Frankreich geholt habe, welches älter als 4 Jahren war und deswegen gleich den französischen TüV bestanden sollte....

                              Nicht möglich, da Auto kein gültiges Kennzeichen
                              Französisches Kennzeichen bekommt man aber nicht ohne TüV....

                              Und das war NACH 2007....

                              Der TüV hat uns das Auto dann trotzdem abgenommen (mit dem Kennzeichen, welches das Auto in Deutschland hatte.... hätten sie aber nicht machen müssen...

                              Deswegen meinen Rat; nehme immer die Roten beim Ausführ, auch wenn die Versicherung etwas mehr kostet.... (ist aber auch nur 90€ für einen Monat...)
                              Schöne Grüsse aus Frankreich
                              Wendy

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