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Hat jemand von euch in seiner Zulassung Teil 2 (Fahrzeugschein) die Räder 192 M eingetragen?
Die sind ja original von BMW und müßten daher eigentlich nicht eingetragen werden. Wenn ich allerdings Spurverbreiterungen anbaue, können diese nur in Verbindung mit den Rädern eingetragen werden.
Und das geht wiederrum nur wenn ich zumindest irgendein Schreiben o.ä. von den Räder für den TÜV-Mann mitbringe
ich glaube nicht, das in der Zulassung überhaupt eine Felgenbezeichnung drin steht. Da steht doch nur die Größe drin. Wo bekommt man denn überhaupt ne ABE für Originalfelgen her? Alles was original ist braucht man auch nicht eintragen oder abnehmen zu lassen.
Spurplatten würde ich auch nicht eintragen lassen, da reicht ein Gutachten vom Tüv über den "ordnugsgemäßen Anbau", das du dann nur dabe haben mußt.
ich glaube nicht, das in der Zulassung überhaupt eine Felgenbezeichnung drin steht. Da steht doch nur die Größe drin. Wo bekommt man denn überhaupt ne ABE für Originalfelgen her? Alles was original ist braucht man auch nicht eintragen oder abnehmen zu lassen.
In der "originalen" Zulassung stehen auch keine Felgentypen drin, das stimmt. Andere Hersteller (z.Bsp. Nissan) legen aber bei Räderkombinationen von Sonderausstattungen zumindest ein Gutachten bei, einige Hersteller lassen die Räder auch gleich im Brief vermerken.
Zitat von Dantho
Spurplatten würde ich auch nicht eintragen lassen, da reicht ein Gutachten vom Tüv über den "ordnugsgemäßen Anbau", das du dann nur dabe haben mußt.
Gruß Thomas
Wenn die Räder aber nicht eingetragen sind, reicht es eben nicht den "ordnungsgemäßen Anbau" bescheinigen zu lassen. Das Teilegutachten der Spurplatten bezieht sich nämlich im Normalfall nur auf die Originalräder des Herstellers bzw auf die Räder, die original vom Fahrzeughersteller für das Model zugelassen sind und im Brief eingetragen sind!
Die Spurplatten haben meist noch zusätzliche Auflagen (wie zulässige Achslasten usw) und das kann man nur überprüfen, wenn man das Gutachten für die Räder hat.
Es geht hier um eine "richtige" Abnahme bei TÜV/DEKRA - nicht um Hinterhof-Türken-Tüv
Im Teilegutachten der Spurplatten (z.B. H&R) stehen nur Felgen und Reifengrößen und Einpresstriefen drin, keine Felgentypen. Ich habe die 113 Sternspeiche auf meinem Xi, die ist nirgends eingetragen und hab auch keine ABE oder sonstiges für die Felge. Habe aber ohne Probleme und Nachfrage das Gutachten von der Dekra (nicht türkisch ) für den Anbau der Spurplatten bekommen.
Im Teilegutachten der Spurplatten (z.B. H&R) stehen nur Felgen und Reifengrößen und Einpresstriefen drin, keine Felgentypen.
Das ist klar, die genauen Typen sind bei den Spurplatten nie aufgelistet. Dort stehen immer nur die Felgenmaße usw...
Zitat von Dantho
Ich habe die 113 Sternspeiche auf meinem Xi, die ist nirgends eingetragen und hab auch keine ABE oder sonstiges für die Felge. Habe aber ohne Probleme und Nachfrage das Gutachten von der Dekra (nicht türkisch ) für den Anbau der Spurplatten bekommen.
Gruß Thomas
Ist diese Felge denn genau so groß wie die Standartfelge des X3? Gleiche Frage für die Räder. --> wenn ja,dann ist die "Abnahme des Anbaus" sowieso kein Problem.
Die 192 ist ja größer als die Standartfelgen (m.M.n. 17") und wäre damit ja nicht von der ABE des Fahrzeuges abgedeckt.
Die Zulassungsbescheinigung II hat als Anlage die so genannte EU-Übereinstimmungsbescheinigung (was für Wort?! ) und da stehen unter den "Anmerkungen" (Nr.50) alle Räder/Reifen, die zugelassen sind.
Wenn du die nicht mehr hast, kannst du auch von BMW eine "Übersicht der Reifenfreigaben" bekommen. Oder: Teile mir per PM eine Fax-Nummer mit und ich schicke Sie dir.
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