ich stehe gerade in einem kurz vor der Eskalation stehenden Konflikt mit meinem (naja freundlichen wuerde ich nicht sagen) Haendler.
Wir haben am 06.12.2017 ein Neufahrzeug bei unserem Haendler geordert, natürlich einen X3. Liefertermin soll irgendwann im Mai sein.
Nun konfrontiert mich der Händler mit einer Preiserhoehung und forderte mich auf einen neuen Kaufvertrag ueber den erhoehten Kaufpreis zu unterzeichnen.
Diesen haben wir natuerlich nicht unterzeichnet da A.) die Angaben ueber mehr Ausstattung im Fahrzeug fuer mich nicht plausibel sind und B.) wir die Zusatzausstattung um die es hier gehen soll von uns kostenpflichtig hinzukonfiguriert wurde. Sprich wir wuerden doppelt zahlen, denn am Fahrzeugpreis aendert sich nichts. Auch laut Konfigurator aendert sich im Jahr 2018 nichts.
Das 2. Problem sehe ich aber auch bereits auf uns zukommen. Die sogenannte 4 Monatsklausel. Im Prinzip stand schon bei Vertragsabschluss fest das der Wagen nicht binnen 4 Monaten Lieferbar sein wird.
Spaetestens am 06.04.2018 hat der Haendler dann wohl die Moeglichkeit die Preiserhoehung an mich abzuwaelzen wenn er ir nicht nachweisen kann das die Preiserhoehung erst nach Vertragsabschluss eingetreten ist und fuer ihn nicht vorhersehbar war.
Meine Frage an euch waere ob schon wer mit dieser Problematik zu tun hatte und wie ich mich am besten verhalten sollte und kann die Preiserhoehung nur dann an mich weitergegeben werden wenn ich das auch unterschreibe?
Vielen Dank im voraus fuer die Antworten
Gruß Pierre
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