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Erschreckend, das kein Versicherungsverkäufer davon erzählt.
Nö Nö Nö! "KEIN" kann nicht richtig sein.
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<---- Hättest Du halt mal einen Fachmann gefragt
<----
Und BMW hat (in meinem) Leasingvertrag folgenden Passus:
Leasing-Extra bei Totalschaden oder Diebstahl
Der Leasinggeber verzichtet im Falle eines Diebstahls oder Totalschadens auf die Differenz zwischen
Ablösewert und Wiederbeschaffungswert, wenn die versicherungsleistung binnen drei Monaten
ab Schadentag bei ihm eingeht.
Auf Deutsch: GAP (engl. für Lücke) ist nicht vorhanden.
Also überprüft Euren Leasingvertrag und alles ist gut.
(Der obige Satz steht auf der 2. Seite gleich nach den Unterschriften für Vertrag und Widerrufsbelehrung)
In allen guten bzw. seriösen Verträgen ist das GAP-Risiko abgedeckt.
Ist absolut wichtig, kann sonst sehr teuer für den Leasing/Finanzierungsnehmer werden.
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