ich war im August 2008 (!) in Italien im Urlaub.
Heute kriege ich eine "Zahlungsaufforderung vor dem Protokollbescheid" wegen eines verwaltungsrechtlichen Bußgeldbescheides aufgrund der Übertretung der italienischen Straßenverkehrsordnung.
"Der Fahrzeugführer fuhr auf der Fahrbahn, die anderen Verkehrsteilnehmern vorbehalten ist und entsprechend gekennzeichnet".
Auf italienisch steht da: CIRCOLAVA IMPEGNANDO CORSIE RISERVATE ALLA CIRCOLAZIONE DI ALTRI VEICOLI INDICATI DALLA PRESCRITTA SEGNALETICA STRADALE
Das Foto ist eindeutig mein Fahrzeug:
Und dafür soll ich schlanke 101,20 € bezahlen...
Hier noch einige Infos:
1.) Das Fahrzeug habe ich im Oktober 2008 verkauft
2.) Meine Halteranschrift ist die Büroadresse - Dienstwagen. In meinem Personalausweis steht die Privatadresse.
3.) Wir waren zu viert in Italien - gefahren bin ich und mein Freund Frank
Laut ADAC muß ein Verkehrsverstoß von Ausländern innerhalb von 360 Tagen zugestellt sein.
Wie soll ich mich verhalten, bzw. wie würdet Ihr Euch verhalten?
Danke.
PoWder
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