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leider muß mein Xi diese Woche ein paar Tage in die Werkstatt.
Mich interessiert in diesem Fall die Entschädigungshöhe für den Nutzungsausfall, den die Versicherung des Unfallverursachers mir erstatten würde. Gibt es Tabellen, wo man anhand von Fahrzeug Alter und/oder KW Größe einen Tagessatz ablesen kann?
Hallo,
nachdem vor ein paar Tagen ein Golf versucht hat meine Anhängekupplung zu verbiegen, wurde mir vom Gutachter für die Tage des Nutzungsausfalls jeweils ein Nutzungsausfall der "Gruppe J" in Höhe von 79,00 Eur /Tag zugestanden.
Ob dieser Satz tatsächlich in jedem Fall - oder nur im Falle eines Unfalls ausbezahlt werden ist mir leider nicht bekannt!
Hoffe, ich konnte dir helfen!
Grüße
jueschi
klar, das hast du - danke!
ich habe vorhin, weil ich über google nichts verläßliches gefunden habe, mit den gelben Engeln gesprochen, hier kam folgendes Ergebnis bei raus:
Fahrzeugalter < 5 Jahre
KW 170
65,00 EUR / Tag
So kann ich das Schreiben an die Versicherung mit entsprechenden Verweisen versehen...
Zuletzt geändert von bavariaX3; 01.02.2010, 12:32.
"...Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird (Haftpflichtschaden), hat Anspruch auf..."
Sollte es sich "nur" um eine normale Reparatur handeln, hast Du keinen Anspruch auf eine Enstschädigung, da es ja keinen Verursacher gibt den du für den entstandenen Schaden haftbar machen kannst.
Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben
Die Tabelle habe ich nicht gefunden, danke dafür, dass deckt sich ja mit der Info die ich hier und von den gelben Engeln bekomme habe!
@Twister
Mir wollte Jemand die Fahrertür abfahren, nun brauche ich eine neue Tür inkl. Lackierung, die alte Tür schaut nun aus, als ob da mit einem Brecheisen dran gespielt wurde. Also nicht schlimmes, kein Schaden an A oder B Säule, trotzdem habe ich gestaunt, was der Karrosseriebauer dafür aufgerufen hat.
Die Tabelle ist gut zur Orientierung. Je nach Ausstattung sind aber Gruppensprünge keine Seltenheit - auch mehrere Gruppen!!
Der Smart meiner Frau war bei dem kürzlichen Unfall FÜNF Gruppen höher eingestuft! Ausstattungsliste Ihres Smart: ALLES was geht :-) inkl. Leder, Navi, Sitztoaster etc...
Sie hätte sich eine C-Klasse (!) als Ersatzwagen nehmen dürfen. :D:D:D
PoWder
Gibt's denn ein Gutachten zu Deinem Unfall?
Da ist die Wertminderung, Gruppeneinstufung und Rep.dauer vermerkt.
Die Unkostenpauschale werde ich in jedem Fall der Versicherung in Rechnung stellen, die Ausfallpauschale ebenso, bei der merkantile Wertminderung scheiden sich die Geister... Engel links / Teufel rechts.. der Wagen bekommt nur eine nagelneue Tür, mehr nicht.
bei der merkantile Wertminderung scheiden sich die Geister... Engel links / Teufel rechts.. der Wagen bekommt nur eine nagelneue Tür, mehr nicht.
Was heißt "Mehr nicht"?!
Da der Schaden, denke ich mal, > €1.500 ist, ist es keine Bagatelle (per Definition) mehr. D.h. solltest Du das Fahrzeug jemals z.B. verkaufen wollen, darfst Du ihn nicht mehr als "Unfallfrei" bezeichnen.
Als "Unfallfahrzeug" ist er nun weniger Wert, diesen Verlust gleicht die "merkantile Wertminderung" eben aus.
Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben
Ist schon richtig was du schreibst, ist mir auch vollkommen klar!
Wenn der Xi einmal privat verkauft werden sollte, werde ich dem "Käufer" die neue Tür nicht unterschlagen, ich lege ihm dann auch die Bilder und die Rechnung des Schadens vor wenn er sie sehen möchte, wenn er dann nicht kaufen möchte, wovon ich nicht ausgehe, ist es sein Problem, denn bislang waren alle Käufer vom Pflege-, Wartungs-, und Allgemeinzustand meiner verkauften Fahrzeuge überzeugt.
Der Hinweis von Housil ist aber völlig korrekt und den Versicherungen auch bekannt. Nur temporär haben da einige Alzheimer und bedürfen einer Erinnerung durch den Geschädigten... JA BEI UNS kommt das auch vor, ich weiß...
Also wenn die Rechnung größer als 1.500 € ist, dann Wertminderung ansetzen!
Für einen dann "Unfallwagen" gibt's beim Verkauf definitiv weniger als für einen "unfallfreien" Wagen.
Und bei 1.500 € MUSST Du den Schaden im Kaufvertrag angeben, sonst kann Dir das als arglistige Täuschung ausgelegt werden.
Gut Jungs, ich habe schon mal von euch einen wertvollen Tipp erhalten, ich baue die merkantile Wertminderung mit ein. - Muß ich der Versicherung eine Wertminderung nennen oder wird das Versicherungsunternehmen die Berechnung vornehmen?
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