Hier also die Auskunft meiner Kollegen: ihres Wissens nach ist der Betrieb der Kamera erlaubt, da dieser ja auf einem öffentlichen Platz erfolgte. Daher solltest du auch keine Probleme bekommen, wenn du das Video der Polizei zeigst - ob sie das allerdings als Beweis akzeptieren ist eine andere Frage (aber zumindest können sie dich nicht wegen illegalen Filmens belangen).
Der oben verlinkte Artikel sagt aus: das Filmen auf öffentlichen Plätzen ist generell erlaubt, nur wenn du eine fest installierte Kamera betreibst, mußt du mit einem Infoschild darauf hinweisen. Eine Autokamera zählt aber nicht als fest installiert. Solltest du das Video z. B. im Internet veröffentlichen, kannst du natürlich Probleme mit dem Persönlichkeitsrecht bekommen, wenn Personen sicht- und identifizierbar sind oder wenn Nummernschilder eindeutig zu lesen sind; ansonsten oder wenn du Personen/Nummernschilder unkenntlich machst ist auch das erlaubt.
Wenn du aber das Video der Polizei zeigen möchtest, ist dies ja keine Veröffentlichung - also auch hier kein Problem.
Mein Kollege meinte abschließend, du solltest das Video ruhig als Beweis bei der Polizei vorlegen.
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