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Parkende Autos mit eingebauter Vorfahrt überholen ?

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  • Parkende Autos mit eingebauter Vorfahrt überholen ?

    Hy,

    leider gibt es hier kein Off Topic, deshalb schreibe ich das mal hier.
    Städte setzen ja mittlerweile Parkplätze an den Straßenrand, um den Verkehr zu beruhigen.
    Manchmal sind das mehrere Autos hintereinander.
    Was ich schon häufiger beobachtet habe ist, wenn der Erste die parkenden Autos überholt
    ziehen die anderen hinter ihm nach.
    Heute fahre ich auf meiner Spur links parkende Autos, zur Verkehrsberuhigung.
    Auf mich zu kommt ein LKW, ich denke, der kommt noch rechtzeitig wieder rüber.
    Doch im seinem Windschatten, dann die Nachzieher, einen hätte ich fast weggeschossen.
    Sachlage wäre dann, am Ende der parkenden Autos hätte ich den Nachzieher getroffen.
    Trifft mich da eine Schuld?
    Im Sinn von, der Nachzieher hat ja seinen Überholvorgang bereits begonnen und schon fast beendet, als ich zum Schluss gerammt habe?

    Beste Grüße

    Ozzzi

  • #2
    AW: Parkende Autos mit eingebauter Vorfahrt überholen ?

    Hi,

    ich bin ja juristischer Laie. Aber das scheint mir wirklich ein Fall zu sein, wo man wirklich sagen muss: "Gottlob nix passiert". Das wäre sicher ein gefundenes Fressen für die Anwälte.
    Grüßle aus BW
    Ralph

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    • #3
      AW: Parkende Autos mit eingebauter Vorfahrt überholen ?

      Hallo Ozzzi,

      meine unfachmännische und nichtjuristische Meinung dazu:

      Der Überholvorgang des "Entgegenkommenden" war nicht beendet - Dich trifft keine Schuld - zum ABER komme ich gleich noch.

      Überholen darf man nur, wenn das komplette Überholmanöver gefahrlos ausgeführt werden kann - und genau das ist nicht der Fall.
      (In der StVO gibt's dazu bestimmt auch einen Hinweis zu den Metern...)

      ABER: Wenn Du Dir eine Vorfahrt "erzwingst", dann kann es eine Teilschuld geben. Angepasste Geschwindigkeit bei solchen Verkehrssituationen ist Pflicht.

      Wenn Du also mit Highspeed in Richtung LKW ballerst, könnte das ein ABER sein - wenn Du allerdings Dein Tempo reduzierst und dann doch noch ein Fahrzeug auftaucht - Null Schuld.

      Im Zweifel wird eine solche Situation zu 95 % positiv für "Dich" ausgehen - derjenige der überholt trägt die größte Verantwortung.

      PoWder
      Gruß aus dem Salzlandkreis
      Thomas

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      • #4
        AW: Parkende Autos mit eingebauter Vorfahrt überholen ?

        Hallo,

        parkende Pkw's kann man nicht überholen, sondern nur daran vorbeifahren. Somit findet auch kein Überholvorgang statt. Es handelt sich vielmehr um eine Fahrbahnverengung bei der ja genau geregelt ist, wer Vorrang hat und wer wartepflichtig ist.
        Schwierig wird die Situation bei solch 'langen' Engstellen, wann darf der 'Wartende' einfahren? Eigentlich nur, wenn er übersehen kann, daß er die Engstelle ohne Behinderung des Gegenverkehrs passieren kann.
        Befindet sich bereits ein Fahrzeug in der Engstelle weil er eingefahren ist als 'frei' war, muß auch mal der Vorrangberechtigte warten, bis dieser durch ist.

        Bei einem Unfall wirds juristisch sicher interessant...

        Gruß Wolfgang

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        • #5
          AW: Parkende Autos mit eingebauter Vorfahrt überholen ?

          In dem beschriebenen Fall fällt mir nur folgendes ein.

          StVO §1

          Haben alle mal in der Fahrschule gelernt ...oder auch nicht.
          Gruß
          Joachim


          xDrive
          º¤ø,¸¸,ø¤º°`°º¤ø,¸¸,ø¤º°`°º¤ø,¸¸,ø¤º°
          Freude am Fahren

          Kommentar


          • #6
            AW: Parkende Autos mit eingebauter Vorfahrt überholen ?

            Dieser Fall ist ein gutes Anschauungsbeispiel für die Allerweltsregel im Straßenverkehr:
            "Fahre a) mit Verstand und b) defensiv und deshalb c) nur so schnell wie Du schauen kannst".
            Dann kommt es nach menschlichem Ermessen nicht zum "Abschießen". Eine Teilschuld wird man sich mit hoher Wahrscheinlichkeit zurechnen lassen müssen, wenn man in ein Loch hineinfährt das sich nicht als Loch herausstellt.
            schöne Grüße,
            Xhoch3 (Peter)

            Du bleibst da, und zwar sofort!
            (Karl Valentin)

            Kommentar


            • #7
              AW: Parkende Autos mit eingebauter Vorfahrt überholen ?

              Zitat von Xhoch3 Beitrag anzeigen
              ... Eine Teilschuld wird man sich mit hoher Wahrscheinlichkeit zurechnen lassen müssen, wenn man in ein Loch hineinfährt das sich nicht als Loch herausstellt.
              off topic
              `tschuldigung, aber der Satz ist das Beste was ich seit langem gelesen habe.

              Und zurück zur Sache.
              Gruß
              Joachim


              xDrive
              º¤ø,¸¸,ø¤º°`°º¤ø,¸¸,ø¤º°`°º¤ø,¸¸,ø¤º°
              Freude am Fahren

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              • #8
                AW: Parkende Autos mit eingebauter Vorfahrt überholen ?

                Hallo!

                BlueX3 hat auf jeden Fall Recht mit seiner Darstellung, wenn BEIDE Fahrspuren verengt sind, oder nur EINE Fahrspur für beide Fahrtrichtungen zur Verfügung steht.

                Ich habe die Darstellung so interpretiert, daß die Fahrspur des Unfallgegners zugeparkt war und er auf "Deine" Fahrspur zum Vorbeifahren gewechselt ist.

                Wie war es den nun genau?

                Aber auf jeden Fall haben wir alle den gleichen Tenor: GEGENSEITIGE RÜCKSICHTNAHME! §1...

                PoWder
                Gruß aus dem Salzlandkreis
                Thomas

                Kommentar


                • #9
                  AW: Parkende Autos mit eingebauter Vorfahrt überholen ?

                  Zitat von PoWder Beitrag anzeigen

                  Ich habe die Darstellung so interpretiert, daß die Fahrspur des Unfallgegners zugeparkt war und er auf "Deine" Fahrspur zum Vorbeifahren gewechselt ist.

                  PoWder
                  Hy,

                  genau so war es.
                  Aber zur beiderseitigen Rücksichtnahme gehören 2.
                  Sonst würde ja § 1 ausreichen.

                  Viele Grüße

                  Sascha

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Parkende Autos mit eingebauter Vorfahrt überholen ?

                    Hallo!

                    Wenn sich die Situation so darstellt und Deine Geschwindigkeit DEUTLICH rediziert war (erkennt man am Schadensumfang, wenns dann doch geknallt hat) bleibe ich bei meiner Meinung -> in 95 % der Fälle ohne Teilschuld für Dich.

                    Klingt jetzt blöd, aber weißt Du was ich mit einer solchen Situation mache?
                    Ich lasse den Gegenverkehr mittel Lichtsignal auf meine Seite fahren.
                    Ist schon spannend wie sich die Vorbeigelassenen dann zum größten Teil auch wirklich freuen - und die Minute ist nicht so wild.

                    Ich bin allerdings kein Großstadtkind - eine solche Stelle habe ich jeden morgen auf dem Weg durch Brumby - da parkt der Besitzer vom Lebensmittelladen seinen VW Bus immer auf der Fahrspur...

                    PoWder
                    Gruß aus dem Salzlandkreis
                    Thomas

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Parkende Autos mit eingebauter Vorfahrt überholen ?

                      Zitat von PoWder Beitrag anzeigen
                      Hallo!

                      Wenn sich die Situation so darstellt und Deine Geschwindigkeit DEUTLICH rediziert war (erkennt man am Schadensumfang, wenns dann doch geknallt hat) bleibe ich bei meiner Meinung -> in 95 % der Fälle ohne Teilschuld für Dich....

                      PoWder
                      Einspruch Euer Ehren ...

                      Das ist echt ein super gutes Übungsbeispiel für das richtige Verhalten im Straßenverkehr.
                      Wenn der werte Ozzzi sein Verhalten so beschreibt

                      Zitat von Ozzzi Beitrag anzeigen
                      ... ich denke, der kommt noch rechtzeitig wieder rüber.
                      Doch im seinem Windschatten, dann die Nachzieher, einen hätte ich fast weggeschossen.
                      ...
                      dann sagt er über sein Verhalten aus, dass er die Geschwindigkeit des LKWs geschätzt und daraufhin seine eigene gerade soweit reduziert hat, wie er glaubte, dass es ausreichen würde, um geradeso an dem LKW vorbei zu kommen.

                      So wie der eilige Windschattenfahrer vorsichtig genug=langsam fahren mußte, um einen Zusammenstoß vermeiden=bremsen zu können, mußte dies auch unser Xi-Freund tun.

                      Nehmen wir mal an, dass nicht ein weiteres Auto dahinter war sondern dass der LKW selbst das Hindernis bildete, weil er unerwartet abbremsen musste (wegen Fußgänger oder was auch immer) als Ozzzi dem LKW schon sehr nahe war.
                      Oder dass hinter dem LKW jemand über die Straße geht.
                      Kommt jedesmal auf's gleiche 'raus: seine Rechnung ging nicht auf und ein Hindernis steht plötzlich im Weg.

                      Meiner Meinung nach war Ozzzis scharfe Kalkulation aufgrund des engen Verkehrsraums und der sehr eingeschränkten Sicht auf den Bereich hinter dem LKW zu riskant. Auch wenn er seine Geschwindigkeit "deutlich" reduziert hatte, es wäre im worst case zu wenig gewesen. Und deshalb bleibe ich von einer Teilschuld überzeugt.

                      §3 StVO Abs. 1 Satz. 4 lautet "Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann." und impliziert sehr schnell ein Teilverschulden.
                      schöne Grüße,
                      Xhoch3 (Peter)

                      Du bleibst da, und zwar sofort!
                      (Karl Valentin)

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                      • #12
                        AW: Parkende Autos mit eingebauter Vorfahrt überholen ?

                        Hallo!

                        Laß uns das Thema jetzt bitte abhaken - es war ja niemand von uns dabei!

                        Fazit:

                        Gegenseitige Rücksichtnahme ist oberstes Gebot im Straßenverkehr und wer freundlich ist und anderen auch mal Vorfahrt lässt, obwohl die StVO das anders sieht, hat noch mehr Spaß am Autofahren.

                        Selbstverständlich gibt es für die "anderen" auch Grenzen, aber im Falles eines Unfalls fühlt sich JEDER unbeteiligt und das Gezerre geht los.

                        PoWder


                        ...und wenn die Geschwindigkeit und Einschätzung der Situation so war, wie Peter das vermutet, dann plädiere ich für eine Teilschuld von 50 % wegen erzwingen der Vorfahrt.
                        Gruß aus dem Salzlandkreis
                        Thomas

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                        • #13
                          AW: Parkende Autos mit eingebauter Vorfahrt überholen ?

                          Zitat von PoWder Beitrag anzeigen
                          ...Laß uns das Thema jetzt bitte abhaken - es war ja niemand von uns dabei!
                          Die Diskussion verlief zwar konträr - was die Sache gerade interessant macht - aber meinem Empfinden nach sehr sachlich und ihm guten Stile unseres Forums.
                          Wenn das "nicht dabei gewesen" ein Grund für Deinen empfohlenen Abbruch sein sollte, dann hätten wir garnicht damit anfangen dürfen.

                          Wollen wir es nicht weiterhin den Mitgliedern des Forums überlassen, ob noch jemand einen Kommentar beisteuern möchte? Vielleicht meldet sich sogar noch ein rechtskundiger Spezialist?
                          schöne Grüße,
                          Xhoch3 (Peter)

                          Du bleibst da, und zwar sofort!
                          (Karl Valentin)

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                          • #14
                            AW: Parkende Autos mit eingebauter Vorfahrt überholen ?

                            Zitat von Xhoch3 Beitrag anzeigen
                            ... aber meinem Empfinden nach sehr sachlich und ihm guten Stile unseres Forums...
                            Dieser Aussage stimme ich 100%ig zu.

                            Meine Hinweis "Laß uns das Thema abhaken" sollte nur sicherstellen, daß der "Fall" nicht durch das hineininterpretieren von Situationsbeschreibungen verfälscht und damit die Sachlichkeit verloren gehen könnte.

                            (Liest sich bescheuert der Schachtelsatz, aber Ihr wisst was ich meine :D)

                            "SCHLIESSEN" - also richtig abhaken werde ich das Thema definitiv nicht, dafür sind viel zu gute Aussagen beigesteuert worden.

                            Also wer will - und den Fall nicht ändert - darf natürlich gerne weiter diskutieren.

                            PoWder
                            Gruß aus dem Salzlandkreis
                            Thomas

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Parkende Autos mit eingebauter Vorfahrt überholen ?

                              Zitat von PoWder Beitrag anzeigen
                              ... Gegenseitige Rücksichtnahme ist oberstes Gebot im Straßenverkehr und wer freundlich ist und anderen auch mal Vorfahrt lässt, obwohl die StVO das anders sieht, hat noch mehr Spaß am Autofahren ...
                              Generell gebe ich dir Recht, PoWder; jetzt kommt jedoch mein Aber:

                              hat der Gegenverkehr auf seiner Seite ein wie auch immer geartetes Hindernis (parkende Autos, Blumenkübel zur Verkehrsberuhigung etc.), so kenne ich nur die Regel, dass ich Vorfahrt habe und fahren kann, solange sich kein anderer Verkehrsteilnehmer in dem Engpass befindet (laienhaft ausgedrückt). Tue ich das nicht, erzwinge ich meine Vorfahrt, was im Falle eines Unfalls zu einer wie auch immer gearteten prozentualen Mitschuld führen kann.

                              Bin ich freundlich und gewähre den Entgegenkommenden die Vorfahrt, kann ich in der Regel (ich übertreibe mal ein wenig) bis Ostern an der Stelle stehen, weil die lt. StVO eigentlich zum Stehenbleiben Verpflichteten, mein Anhalten schamlos ausnutzen und einer nach dem anderen sich einfädelt und an dem Hindernis vorbeifährt. Sehr selten bleibt einer der Hintermänner dann auch tatsächlich an dem Hindernis stehen und gewährt mir meine Vorfahrt.

                              Mein Fazit: ärgerlich, aber: da machste nix, weil Teilschuld droht.
                              Allzeit gute Fahrt!
                              Uli

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