das ist wieder in deutschland von vorteil
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AW: Wechselkennzeichen
Zitat von Tapsy Beitrag anzeigenHi,
alle Fahrzeuge welche auf den Betrieb zugelassen sind und genutzt werden, können abgesetzt werden.
Bei Privatnutzung muss entweder ein Fahrtenbuch geführt werden oder 1 % des Neuwertes monatlich Pauschal versteuert werden.
Das Fahrtenbuch dient als Nachweis der tatsächlichen privaten Nutzung, diese muss ebenso als geldwerter Vorteil versteuert werden. Fahrtenbücher ohne privat-km werden meist aberkannt. Mit der 1%-Regelung ist man da auf der sicheren Seite.
Bei rein Selbstständigen wird das Fahrtenbuch auch fällig, um nachzuweisen, ob das Fahrzeug überwiegend dienstlich genutzt wird - sonst ist das Fahrzeug nicht bestriebsbedingt und die komplette Umsatzsteuer wird fällig.
Freiberufler, Heilberufe/Ärzte etc. zahlen brutto... warum weiß ja auch niemand mehr so genau. Und Kleingewerbe bis 17.000 Umsatz/Jahr sind ebenso nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
@PoWder - Umsatzsteuer, der Mehrwert wurde schon vor vielen Jahren abgeschafft
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