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  • #16
    AW: Wechselkennzeichen

    das ist wieder in deutschland von vorteil

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    • #17
      AW: Wechselkennzeichen

      Zitat von Tapsy Beitrag anzeigen
      Hi,
      alle Fahrzeuge welche auf den Betrieb zugelassen sind und genutzt werden, können abgesetzt werden.
      Bei Privatnutzung muss entweder ein Fahrtenbuch geführt werden oder 1 % des Neuwertes monatlich Pauschal versteuert werden.
      Ein % - bei Selbstständigen zzgl. 0,003% pro km Arbeitsweg - des "Bruttolistenpreises", egal wie alt die Kiste ist! Klarer Fall von verdeckter Wirtschaftssteuerung.
      Das Fahrtenbuch dient als Nachweis der tatsächlichen privaten Nutzung, diese muss ebenso als geldwerter Vorteil versteuert werden. Fahrtenbücher ohne privat-km werden meist aberkannt. Mit der 1%-Regelung ist man da auf der sicheren Seite.
      Bei rein Selbstständigen wird das Fahrtenbuch auch fällig, um nachzuweisen, ob das Fahrzeug überwiegend dienstlich genutzt wird - sonst ist das Fahrzeug nicht bestriebsbedingt und die komplette Umsatzsteuer wird fällig.

      Freiberufler, Heilberufe/Ärzte etc. zahlen brutto... warum weiß ja auch niemand mehr so genau. Und Kleingewerbe bis 17.000 Umsatz/Jahr sind ebenso nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

      @PoWder - Umsatzsteuer, der Mehrwert wurde schon vor vielen Jahren abgeschafft
      Grüße aus Berlin 2,5iA 3.0siA
      /martin

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