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Feuer zahlt die Teilkasko. Das mit "höherer Gewalt" ist für die Versicherung nicht ganz so einfach. Da gehört einiges Mehr dazu als 10 Halbstarke die Autos anzünden geil finden... PoWder
Und was macht der PKW-Halter,
der nur die Standart-Versicherungen hat ? Die Haftpflicht übernimmt das nicht, also kann er es ABSCHREIBEN.
Die Strafen sind mir einfach zu "nett" und wenn ich an Berlin + Hamburg denke und wie LANGE es da schon...
Und wenn auch die V. zahlt, dann gehen die Prämien in die Höhe und dann zahlen wir es wieder ALLE, doch mit!
Gruss Altmärker -Joachim-
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sigpic Ein Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: Erstens: Durch Nachdenken - das ist der edelste. Zweitens: Durch Nachahmen - das ist der leichteste. Drittens: Durch Erfahrung - das ist der bitterste.
Und was macht der PKW-Halter,
der nur die Standart-Versicherungen hat ? Die Haftpflicht übernimmt das nicht, also kann er es ABSCHREIBEN.
Die Strafen sind mir einfach zu "nett" und wenn ich an Berlin + Hamburg denke und wie LANGE es da schon...
Und wenn auch die V. zahlt, dann gehen die Prämien in die Höhe und dann zahlen wir es wieder ALLE, doch mit!
Ja Teilkasko musste schon haben. Kann mir nicht vorstellen, dass keiner beim x3 nicht wenigsten ne Teilkasko hat.
Wenn nicht, selber schuld.
Aber manchmal hätte ich fast auch das Bedürfnis auf die Straße zu gehen......
Hier in Hamburg haben sie einen Bericht im NDR gebracht, in dem eindeutig darauf hingewiesen wurde, dass die Teilkasko NICHT zahlt und deswegen einige (wegen fehlender Vollkasko) einen großen finanziellen Schaden erltten haben.
Begründung: Es liegt ein strafbares Fremdverschulden vor für die eine Teilkasko nicht aufkommt. Das soll bei Vandalismus generell gelten. Das es sich dabei um Feuer handelt, soll zweitrangig sein.
Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren, wenn diese Mitteilung nicht korrekt gewesen sein sollte. Würde nämlich im Falle eines Falle gerne auf die Inanspruchnahme meiner Vollkasko verzichten.
Gruß
Joachim
xDrive º¤ø,¸¸,ø¤º°`°º¤ø,¸¸,ø¤º°`°º¤ø,¸¸,ø¤º° Freude am Fahren
@Allermöher: Jetzt bringst Du mich ins grübeln - TV-Aussage hin oder her.
Vandalismus und Vollkasko stimmt schon, aber die versicherte Ursache ist trotzdem Feuer. Ich klär das morgen telefonisch mit meinem Schadensprofi und berichte ob da was dran ist.
Und was macht der PKW-Halter,
der nur die Standart-Versicherungen hat ? Die Haftpflicht übernimmt das nicht, also kann er es ABSCHREIBEN.
Warum sollte die Haftpflicht das auch tun?! Die Haftpflicht deckt die Schäden welcher aus der allgemeinen Betriebsgefahr des Fahrzeug gegen Dritte entstehen und nur dafür ist sie da.
Der nur Standartversicherte macht genau das Selbe was die (Kasko-)Versicherung auch tun. Er holt sich das Geld vom Verursacher wieder.
@Allermöher: Jetzt bringst Du mich ins grübeln - TV-Aussage hin oder her.
Vandalismus und Vollkasko stimmt schon, aber die versicherte Ursache ist trotzdem Feuer. Ich klär das morgen telefonisch mit meinem Schadensprofi und berichte ob da was dran ist.
Also mein großer, deutscher Versicherungskonzern regultiert auch Feuer durch Vandalismus durch die Teilkasko (und holt es sich beim Verursacher wieder). Da hat PoWder schon Recht. Die Vollkasko brauche ich bei Vandalismus nur wenn es nicht gebrannt hat.
Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben
So und nun die Antwort der Profis - und das schöne daran ich muss meine Antwort nicht ändern :D
Auszugweise Bedingungen der Allianz:
Teilkasko - Brand und Explosion:
Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit offener Flammenbildung, dass sich unkontrolliert ausbreitet.
Kommentar: Hier steht es schwarz auf weiß - ein Feuer ist ein Feuer.
Vollkasko - Mut- oder böswillige Handlungen:
Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
Kommentar: Das ist Vandalismus
Leistungsausschlüsse und - einschränkungen:
Grobe Fahrlässigkeit:
Bei grob Fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls besteht gemäß § 81 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) kein oder nur eingeschränkter Versicherungsschutz.
Wir verzichten jedoch Ihnen gegenüber in der Voll- und Teilkaskoversicherung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Dies gilt nicht bei Entwendung des Fahrzeugs oder bei Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel
Kommentar: grob fahrlässig ist egal, außer bei Alk, Drogen und nicht mehr vorhandenem Autoschlüssel bei Fahrzeugdiebstahl. Das PARKEN in einem "Krisengebiet" ist meiner Meinung nach trotzdem KEINE grobe Fahrlässigkeit.
ACHTUNG: Den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit gibt es nicht bei jeder Gesellschaft - bekannte Internetversicherer mit einer Zahl im Namen verzichten NICHT auf diesen Einwand. Damit verlierst Du bei 90 % aller Fälle mit roter Ampel überfahren Deinen Versicherungsschutz...
Und jetzt die einzige verbliebene Hintertür zur Schadensablehung durch die Versicherung:
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
Kommentar: Erdbeben? NÖ! - Krieg? NÖ! - Innere Unruhen? Genau das ist die einzige Möglichkeit, aber eine innere Unruhe ist nicht das Randalieren von ein paar Vollspacken...
Die Rechtssprechung ist sich da nicht wirklich einig...
Zum Schluß noch die Worte meines Gesprächspartner aus der Schadensabteilung:
Wer HEUTE nach London fährt kriegt nix wegen innerer Unruhe.
Wessen Auto gestern Abend in Berlin oder Frankfurt, oder oder oder angezündet wurde kriegt die volle Leistung.
Gruß
PoWder
Die Moral von der Geschicht? Glaube einem Reporter nischt!
Mein Lieblingsspruch zu solchen Behauptungen mit Gedanken an die Bedingungen, also das Kleingedruckte: "Das Lesen der Gesetze erleichtert die Rechtssprechung"
Hi Thomas, vielen Dank fuer diese ausfuerliche und interessante Zusammenfassung. Nun bin ich wieder etwas schlauer.
Ich weiss, dass es nicht ganz zum Thema dieses Threads passt, aber wo wir schon mal bei Versicherungsfaellen sind: Meine Versicherung hier in den USA gibt mir einige Prozente auf meine Praemie weil mein Xi mit dem BMW Assist System ausgestattet ist, welches eine GPS Ortung und somit der Polizei eine "Recovery" im Falle eines Diebstahls ermoeglicht. Ist das in Deutschland auch so?
Viele Grüsse, Michael Mein X3 3.0si verbraucht momentan
Meine Versicherung hier in den USA gibt mir einige Prozente auf meine Praemie weil mein Xi mit dem BMW Assist System ausgestattet ist, welches eine GPS Ortung und somit der Polizei eine "Recovery" im Falle eines Diebstahls ermoeglicht. Ist das in Deutschland auch so?
In Deutschland dauert es rund 12 Wochen bis die zuständige Behörde gefunden und autorisiert ist dieses System zu nutzen um das Auto wiederzufinden.
In dieser Zeit ist es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weit weit weg...
Ich meine das auch genauso spitz wie es geschrieben ist - leider ist das die traurige Wahrheit.
Spart Euch in Deutschland das Geld für Alarmanlage und GPS-Ortung! Es hilft nur den eigenen Schlaf zu beruhigen...
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