Heute mal was gänzlich anderes.
Ein Freund von mir ist im Stadtrat einer Kommune (Niedersachsen) mit rund 20.000 Einwohnern.
Diese Stadt hat Anfang des Jahres eine Klinik, die in Stadteigentum war, an einen privaten Betreiber verkauft.
Die Klinik selbst war natürlich gemeinnützig und damit eine steuerliche Besonderheit.
Ein Teil des Verkaufserlöses soll jetzt für die Sanierung eines stadteigenen Schwimmbades verwendet werden.
Das Finanzamt allerdings sagt, daß das Geld NUR gemeinnützig verwendet werden darf, weil sonst die Verwendung dieser Summe und vielleicht auch rückwirkend der komplette Verkaufserlös steuerpflichtig wird.
(Es geht hier aber nur um den Teil für das Schwimmbad)
"Anderes" Geld ist in der Kommune nicht vorhanden - eine andere Finanzierung der Sanierung fällt somit aus.
Das Schwimmbad erwirtschaftet Erlöse aus Eintrittsgeldern (die die Kosten natürlich NICHT decken) und ist aufgrund dieser Einnahmesituation NICHT gemeinnützig.
Kann die Stadt jetzt auf das Eintrittsgeld verzichten um eine Gemeinnützigkeit für das Bad herzustellen?
Kann die Stadt das Bad irgendwie an einen gemeinnützigen Betreiber "vergeben"?
Oder andersrum: Wie kann man das Geld für das Schwimmbad ausgeben und die Verwendung gemeinnützig gestalten?
Antworten gerne auch per PN, falls es zu sehr in Richtung Trick17 geht .
Wenn das Schwimmbad nicht saniert wird, muss es kurzfristig geschlossen werden.
Das Geld aus dem Verkaufserlös Klinik würde helfen, aber das muss ja gemeinnützig ausgegeben werden.
Ideen?
DANKE!
PoWder
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