... und lachen
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Warum gefällt mir wohl das Bild so gut
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...zum Lachen war da nix...
Ein Tiguan-Fahrer ist hochgefahren und wollte oben nochmal Donuts drehen - nunja das Auto aber nicht.
Peng einen X3 und einen X5 abgeschossen!
Die Schadensabwicklung hinterher lief aber reibungslos.
PoWderGruß aus dem Salzlandkreis
Thomas
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AW: Warum gefällt mir wohl das Bild so gut
Zitat von PoWder Beitrag anzeigen...zum Lachen war da nix...
Ein Tiguan-Fahrer ist hochgefahren und wollte oben nochmal Donuts drehen - nunja das Auto aber nicht.
Peng einen X3 und einen X5 abgeschossen!
Die Schadensabwicklung hinterher lief aber reibungslos.
PoWderSTAND DER TECHNIK ! Ich kann den Satz nicht mehr hören.
Gruß aus dem Pott,
Willi
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AW: Warum gefällt mir wohl das Bild so gut
Zitat von alpina99 Beitrag anzeigenSowas ist versichert ?
... und nachdem wohl alles gut geregelt wurde, sollte man das gewachsene Gras nicht abfressen.
Die Sache auf dem Bild ist nicht lustig.
Der Vorfall mit dem Tiguan wiederum war nicht lustig.
Mit Insiderwissen von dem Vorfall dann aber ganz witzig.Gruß
Joachim
xDrive º¤ø,¸¸,ø¤º°`°º¤ø,¸¸,ø¤º°`°º¤ø,¸¸,ø¤º°
Freude am Fahren
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AW: Warum gefällt mir wohl das Bild so gut
Moin Moin,
ich korrigiere das Jein auf ein klares deutliches JA!
Es wurde mit einem Fahrzeug einem/oder mehreren anderen ein Sach-, Personen- oder Vermögensschaden zugefügt. Das deckt die Haftpflichtversicherung.
Zitat aus den "Allgemeine Bedingungen für die KfZ-Versicherung":
Was ist nicht versichert?VorsatzA.1.5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen.Genehmigte RennenA.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigtennach D.2.2 dar.
kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit
ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.
Hinweis: Die Teilnahme an behördlich nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverletzung
Nicht genehmigte RennenD.2.2 Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrtveranstaltungen und den dazugehörigen Übungsfahrtenankommt, nach A.2.16.2, A.3.9.2, A.4.10.3 kein Versicherungsschutz.
verwendet werden, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt und
die behördlich nicht genehmigt sind.
Hinweis: Behördlich genehmigte kraftfahrt-sportliche Veranstaltungen sind vom Versicherungsschutz
gemäß A.1.5.2 ausgeschlossen. Auch in der Kasko-, Autoschutzbrief- und Kfz-
Unfallversicherung besteht für Fahrten, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit
Der Schaden wurde nicht vorsätzlich herbeigeführt - es handelt es sich dabei auch nicht um ein Rennen (genehmigt oder nicht nicht genehmigt), da es NICHT um die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt.
Und damit ein klares deutliches JA - es ist ein versichertes Ereignis.
PoWder
Zuletzt geändert von PoWder; 26.11.2011, 06:09.Gruß aus dem Salzlandkreis
Thomas
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AW: Warum gefällt mir wohl das Bild so gut
Alles in Allem bin ich froh, daß danach alles so problemlos
abgewickelt wurde, bis darauf, daß ich keinen X3 als Ersatzwagen bekommen
habe
Eine ganz natürliche Abneigung gegen Tiguans ist mir natürlich auch geblieben
und darum kann ich Alf`s Jungs sehr gut verstehen :D:D:DLiebe Grüße
Astrid
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AW: Warum gefällt mir wohl das Bild so gut
Sorry: EDIT.
Bitte keine sexistischen Bilder im Forum, schon gar nicht als direkte Antwort auf den Beitrag einer Userin.
Ich weiß, was jetzt gleich hier losgeht: Die Diskussion darüber, warum sexistische Beiträge negativer zu bewerten sein sollen als spöttische Beiträge über andere Fahrzeugmarken. Auch dieses Thema ist in diesem Thread ausführlich durchgekaut worden.
Das Eine kann als Spaß durchgehen, beim Anderen verstehen wir grundsätzlich keinen.
Cherokee
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