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Tja, ich denke dass wahrscheinlich jeder 50% der Kosten auferlegt bekommt. Eventuell haftet der Hundehalter etwas mehr, da er seine Aufsichtspflicht verletzt hat.
Warum?
Von beiden -Pkw und Tier- geht eine potentielle Gefahr aus Der Besitzer muss aufgrund der sogenannten Gefährdungshaftung bei einem Unfall haften. Auf eine Schuld kommt es gar nicht an. Vergleiche hier, § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz und § 833 BGB "Haftung des Tierhalters".
Ich hab hier auch noch ein Urteil gefunden, das in diese Richtung geht.
:-) So gut wie wir hier Hand in Hand arbeiten, schaffen wir das ohne Rechtsbeistand...
Muss morgen nochmal mit R+V sprechen - heute hatte die zuständige Abteilung eine Sitzung oder Weiterbildung.
Hab aber mal bei unserer Schadensabteilung angerufen.
Der Tierhalter haftet für Schäden, die sein Tier verursacht. Für diese Gefährdungshaftung ist die Schuldfrage unerheblich.
Wenn also Dein Tier etwas beschädigt bist Du fällig - genauso habe ich das hier ja bereits bestätigt bekommen.
Fotos hab ich gestern gemacht - nur noch nicht rübergeladen
Unser Häuptling hat Recht. Die Sachen stehen in keinem kausalen Zuammenhang, sprich das Befahren des Waldwegs wird geahndet werden (Verwarngeld), der Hundehalter bzw dessen Haftpflicht den Schaden an dem Wagen zahlen müssen.
Hatte selbst ein solches Erlebnis: An meinem allerersten Arbeitstag wollte ich nicht zu spät kommen, fand allerdings keinen Parkplatz. Also das Auto halt irgendwo hingestellt. War absolutes Halteverbot. Als ich nachmittags zurück kam, stand das Auto 5m weiter und es waren 2 Zettel unterm Scheibenwischer. Ticket für Falschparken und die Nummer der Polizeidienststelle, welche den Sachverhalt der "5m weiter" aufgenommen hatte. Es handelte sich nämlich um eine Anlieferzone einer Tankstelle und der Tanklaster hatte beim Rückwärtsrangieren mein Auto einfach weggeschoben. Zitat des Fahrers:"ich dachte, da wäre ne Bordkante und hab Gas gegeben"
Totalschaden, seine Haftpflicht musste 100% zahlen. Kein kausaler Zusammenhang, er hätte trotzdem aufpassen müssen.
Seitdem fahr ich BMW und pass auf, wo ich abparke
Hallo,
also ich kann es mir nicht vorstellen, das der Hundehalter 100% Schuld hat/bekommt. Nach meiner Rechtsauffassung wäre das nicht ok.
Vielleicht durfte der Hund dort ohne Leine laufen. Vielleicht hat der Hundehalter das Auto gar nicht gehört, er mußte dort nicht zwingend mit Verkehr rechnen...
Spontan fällt mir ein Vergleich ein, ich hoffe der hinkt nicht
Ein Auto fährt verbotswidrig in eine Fußgängerzone, ein Kind reißt sich von Elternhand los und läuf vor´s Auto, ein Kind kann das ja alles nicht einschätzen. Wäre denn da auch nur das Kind schuld Kann eigentlich nicht sein
Tja, ich denke dass wahrscheinlich jeder 50% der Kosten auferlegt bekommt. Eventuell haftet der Hundehalter etwas mehr, da er seine Aufsichtspflicht verletzt hat.
Warum?
Von beiden -Pkw und Tier- geht eine potentielle Gefahr aus Der Besitzer muss aufgrund der sogenannten Gefährdungshaftung bei einem Unfall haften. Auf eine Schuld kommt es gar nicht an. Vergleiche hier, § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz und § 833 BGB "Haftung des Tierhalters".
Ich hab hier auch noch ein Urteil gefunden, das in diese Richtung geht.
Speziell das Urteil ist interessant. Obwohl eigentlich keine Schuld, bekommt der Autofahrer wegen dieser seltsamen Betriebshaftung, oder Gefährdungshaftung, eine Teilschuld.
Hab das früher bei einem kleinen Unfall auch schon mal gehabt. Keine Schuld, aber wegen der standardmäßigen Betriebshaftung eine (kleine) Teilschuld bekommen
Diese Blickrichtung entspricht der Fahrtrichtung - der Wauwi kam von rechts:
...und dann sind wir noch ein wenig rumgewandert und haben Rehe beobachtet
...oder "wilde" Tiere
...nur um zu sehen, daß unser Häuschen immer noch da ist *LACH*.
Es versteckt sich in der zweiten Reihe und guckt ganz klein und unschuldig in die Linse
Von sehr gute unterrichteten Quellen... cherokee's Kommentar trifft den Nagel auf den Kopf, der Hundehalter haftet. Es gibt keine Kausalität zwischen den beiden Vorgängen - verbotswidriges Befahren des Weges und Zusammenprall mit dem nicht angeleinten Hund. Nur falls dem Fahrer in irgendeiner Art nachzuweisen wäre, daß er sich nicht aufmerksam verhalten hat - z. B. unverhältnismäßig schnell oder vom Geschehen abgelenkt, dann und nur dann könnte ihm eine Teilschuld angerechnet werden. Wie gesagt, eine Teilschuld, nicht die alleinige Schuld. Aber das sollte, so wie der Fall geschildert ist, nicht möglich sein.
Gruß Ronny
I can't understand What makes a man Hate another man Help me understand
...und dann sind wir noch ein wenig rumgewandert und haben Rehe beobachtet
Mensch Powder, was habt Ihr denn für "riesige" Rehrudel Werden die von den Windkraftanlagen angezogen? Bei uns siehst Du zur Zeit max. 3 Stück aufeinmal.
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