Habe am 31.03 mein 523 verkauft
Das Fahrzeug hat einpaar Tage zuvor eine neue Hu/Au bekommen mit kleinen Mängel die Scheinwerfer waren zu tief aber noch in Toleranz
Am Fahrzeug hatte ich vorher die Scheinwerfergehäuse gewechselt da die alten immer feucht waren
Desweiteren habe ich die Bremsbeläge und Scheiben vorne und hinten gewechselt neue Koppelstangen und einen neuen Rückspiegel und Batterie spendiert
Es ist dann eine Frau mit drei begleit Personen gekommen die den Wagen angesehen und auch probe gefahren haben
Es wurde eine Anzahlung geleistet und einpaar Tage später wurde der fünfer abgeholt
Es wurde ein ADAC Kaufvertrag verwendet wo die Gewährleistung ausgeschlossen wurde
Heute hat sie mich angerufen und gesagt die Xenon Scheinwerfer könnte man nicht einstellen es währen irgendwelche Halter kaputt und der Wasserkühler währe auch kaputt
Nun sagte sie ich solle mir was einfallen lassen und die kosten wohl dafür übernehmen
Mir waren die defekte nicht bekannt und es ist mir auch nichts am Xenon Schweinwerfer aufgefallen wie ich die Gehäuse gewechselt habe
Muss ich der Frau die Schäden ersetzen ?
Gruß
Michael
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