Die 100er Zulassung für den Wohnwagen bekommt man immer, evtl muss man dies noch sagen, aber eigentlich ist das schon obligatorisch.
Damit das auch in der Praxis legal ist, sollte das Leergewicht des Zugfahrzeuges (eingetragenes Gewicht in den Fahrzeugpapieren) mit dem zulässigem Gesamtgewicht des Wohnwagens mindestens im Verhältnis 1:1 stehen.
Dies einzuhalten liegt in der Verantwortung des Fahrers und wird nur dann zum Verhängnis, wenn es ein findiger und sich auskennender Beamter von der Rennleitung auffällt.
Vorher überprüft das niemand zumal die Zeiten mit einem Eintrag in den Papieren ,mit welchem Fahrzeug der Wohnwagen zu ziehen ist längst vorbei sind.
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