10 Tipps rund um Straßenregeln im Urlaub
München, 30. Mai 2008. Auch im Urlaub mitdem Auto gilt: Andere Länder, andere Sitten. Selbst wenn man die Regeln kennt, der Rest der Welt hält sich nicht immer an die eigene Verkehrsordnung. Deshalb ist es am besten, im Urlaub vorsichtig zu fahren und sich an lokale Eigenarten anzupassen. holiday autos, der weltweit größte Vermittler von Ferienautos, bietet Fahrzeuge in 80 verschiedenen Ländern und kennt die Regeln. Mit 10 wichtigen Tipps meistern Mietwagenfahrer die Herausforderungen auf fernen Straßen "mit Links":
1. Temposünder aufgepasst: das Tempolimit ist keine Richtgeschwindigkeit! Wer 20 km/h zu schnell fährt, bezahlt in Italien 150 Euro, in Norwegen kostet es 390 Euro. In Österreich kann aus Spaß ganz schnell sehr teurer Ernst werden: wer hier zu schnell fährt, wird mit bis zu 700 Euro belangt!
2. Finger weg vom Handy am Steuer - wer erwischt wird, bezahlt in Spanien 90 Euro, in Griechenland kostet es sogar 150 Euro Strafe.
3. Für Drängler hat man in Belgien gar nichts übrig - das Vergehen wird mit 2.000 Euro Geldbuße und drei Monaten Führerscheinentzug bestraft.
4. Vorfahrt beachten - schon, aber Vorfahrtsberechtigte verlieren in Österreich und Belgien durch Anhalten ihr Vorfahrtsrecht ...
5. Falschparken kann teuer werden - in Dänemark fallen dafür mindestens 70 Euro an.
6. Wer eine rote Ampel überfährt, bezahlt in Norwegen 640 Euro Strafe, in Großbritannien kostet dieser Verstoß 130 Euro.
7. Verboten überholt? Dieses Vergehen kostet in der Schweiz ab 150 Euro, in Spanien zwischen 90 und 300 Euro. Übrigens: wer das Bußgeld hier sofort bezahlt, bekommt 30 Prozent Rabatt!
8. In 17 europäischen Ländern gilt mittlerweile die Lichtpflicht am Tag - Deutschland, Frankreich und die Schweiz geben eine Empfehlung zum Fahren mit Licht am Tag aus.
9. Auch der sparsamste Deutsche muss sich in Italien an das Verbot eines Benzinersatzkanisters halten - sonst wird er bei Kontrollen belangt.
10. Kreisverkehre entlasten den Verkehr - allerdings sollte man in Frankreich unbedingt wissen, dass der im Kreisverkehr Fahrende immer die Vorfahrt zu gewähren hat.
Kommentar