Am 6. November 2006 tritt eine neue Verordnung der Europäischen Union zur Sicherheit desLuftverkehrs in Kraft, die wichtige Änderungen für die Mitnahme von Handgepäck zur Folge hat.Durch die neue EU-Verordnung wird insbesondere die Menge von Flüssigkeiten beschränkt,die Passagiere im Handgepäck durch die Sicherheitskontrollen mitnehmen dürfen.Fluggästen wird daher empfohlen, nach Möglichkeit alle mitgeführten Flüssigkeitenmit dem Reisegepäck aufzugeben.Zu den Flüssigkeiten im Sinne der Verordnung zählen beispielsweise Getränke, Gels, Lotionen, Cremes, Zahnpasta, Rasierschaum und Sprays.
Derartige Produkte dürfen im Handgepäck künftig nur noch in Behältern mitgeführt werden,deren Fassungsvermögen bei maximal 100 ml liegt. Darüber hinaus müssen diese Behälterin einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel befördert werden.Dieser Plastikbeutel darf ein Fassungsvermögen von maximal einem Liter nicht überschreiten.Pro Passagier kann nur ein entsprechender Beutel mit an Bord genommen werden.Von dieser Regelung ausgenommen sind lediglich Medikamente und Spezialnahrung(z.B. Babynahrung), die während des Fluges unverzichtbar sind.Weiterhin unverändert möglich ist zudem der Kauf versiegelter Duty-Free-Waren.Wir bitten im Sinne Ihrer eigenen Sicherheit um Verständnis und um eine entsprechende Berücksichtigung der neuen Regelunge
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