ich plane für meinen X3 2,0d Bj 03/08 Spurplatten von jeweils 50mm pro Achse anzuschaffen. Dabei dachte ich an Spurplatten von H&R.
Nun habe ich mir das TÜV-Gutachten mit den Auflagen durchgelesen.
Dabei bin ich auf folgende Auflage gestoßen:
"Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 bzw.2 sind die Kunststoffradläufe nachzuarbeiten und die angrenzenden Bereiche der Kunststoffinnenkotflügel sind anzupassen"
Ich habe die orginal M Felge 19" mit vorne 235/45 und hinten 255/40 montiert. Die ET 21 wird nicht unterschritten!
Hat jemand Erfahrung ob es bei dieser Kombination Schwierigkeiten mit dem TÜV gibt?
Besteht eine ausreichende Freigängigkeit der Reifen und wird diese ohne Nacharbeiten erreicht?
Oder verlangt der TÜV in jedem Falle eine Nacharbeitung?
Für Eure Antworten vielen Dank im Voraus
Gruß
meyerjo
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