If this is your first visit, be sure to
check out the FAQ by clicking the
link above. You may have to register
before you can post: click the register link above to proceed. To start viewing messages,
select the forum that you want to visit from the selection below.
Es steht auch in den diversen Kommentaren zum Gesetz, dass Bussgelder wegen abgelaufener Verbandkästen sehr strittig sind.
Mitführen ist eindeutig Pflicht, alles andere, trotz des deutschen Regulierungswahns, wohl doch nicht eindeutig geregelt. Erstaunlich [emoji849]
Die DIN 13164 sagt etwas über den Inhalt (Art und Anzahl steriler Materialien) aus. Haltbarkeiten werden dort nicht geregelt.
Eben, DIN=Vorgabe steril! Wenn Haltbarkeit lt. Hersteller abgelaufen, dann nicht mehr steril und damit nix mehr DIN (und damit auch kein Verbandkasten mehr gem. StVZO) . Ganz einfach.
Rein praktisch ist das Unsionn, denn "steriles" Material wird nicht 2 Sekunden nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums plötzlich unsteril. Es kommen nicht pünktlich mit Ablaufdatum Millionen von Keimen angesaust und besiedeln die ehem. sterile Oberfläche. Sauber verpackte, trocken gelagerte sterile Produkte halten oft noch viele Jahre und sie sind so "sauber" wie neu. Nur der Hersteller gibt keine Garantie (=Haftung) mehr dafür. Im Sinne des Medizinproduktgesetzes sind derartige Materialien daher als unsteril zu betrachten.
Steriles Material bei einem Verkehrsunfall, mit unsterilen Händen angefasst, im schmutzigen Innenraum oder im Straßengraben eingesetzt.... Wichtiger ist doch, dass man regelmäßig den erste Hilfe Kurs macht, und helfen kann.
Gesendet von meinem SM-G903F mit Tapatalk
Unser Xi genehmigt sich momentan
sigpicGruß Thorsten
Diese Ansicht ist zwar nachvollziehbar und auch sinnvoll, aber es ist eben (noch) nicht amtlich, dass es auch so ist. Die DIN regelt Anzahl und Menge, sowie die Beschaffenheit, diese ist ja gegeben - auch durch abgelaufenes Material.
Durch abgelaufenes Material eben nicht, da die DIN sterile(!) Materialien vorgibt, die im Einzelnen (Verbandpäckchen nach DIN usw.) nochmals durch die DIN beschrieben sind.
Es ist verboten, abgelaufenes Material zu verwenden, das ist aber eine Vorschrift aus dem Medizinprodkutegesetz (§ 4 Absatz 1 Nr. 2 MPG) und verwendet wird es ja (noch) nicht...
Jein. Wenn du gewerblich/medizinisch tätig bist, dann ja. Wenn du privat unterwegs bist, kannst und darfst()! du auch ein verschwitztes, dreckiges T-Shirt (oder eben abgelaufenes Verbandmaterial) als Verband verwenden.
Ich zitiere Mal:"Ein Bußgeld könnte auch ohnehin nicht auf einen Verstoß gegen die DIN 13164 verhängt werden, da dies gegen den Vorbehalt des Gesetzes verstößt"
Stimmt, ein Verstoss gegen die DIN kann hier nicht bestraft werden. Wohl aber, etwas zu verwenden bzw. nicht vorzuhalten, was was vorgehalten und der DIN entsprechen muss - eben den DIN-Verbandkasten. Und da schliesst sich der Kreis. DIN fordert "steril", abgelaufenes Zeug ist nicht mehr steril, damit nicht DIN und damit kein DIN-Verbandkasten mehr.
Ich lasse es darauf ankommen (habe aber eh immer einen großen Notfallrucksack mit im Auto)
Selbst mit einem komplett vollgeräumten Rettungswagen wird das Bussgeld fällig, wenn kein DIN-Verbandkasten dabei ist (btw. - TÜV gibt es dann genaugenommen auch nicht. In der Praxis aber kaum umgesetzt) Auch wenn das Auto 50x so viel Medizinkram drin hat - ohne DIN-Verbandkasten gem. StVZO hat man Pech gehabt.
Und bzgl. Notfallrucksack - ja, der kann als DIN-Verbandkasten gelten, wenn mindestens und exakt das Material drin ist, das lt. DIN für den Verbandkasten gefordert ist. Also auch ein Inhaltsverzeichnis, das die betr. Teile auflistet. Wer (was in der Praxis eh üblicher ist) Verbandpäckchen durch Kompressen+Mullbinden ersetzt - Pech gehabt, ist nicht in der DIN für Verbandkästen vorgesehen....
Das es einen großen Zweig gibt, der an dem Verkauf von Verbandkästen ein Interesse hat und das gerne postuliert, ist jetzt aber auch kein Geheimnis
Das ist aber mit allen Dingen so, die man gem. irgendeiner Vorschrift haben MUSS.
Wenn man mit einem gewissem med. Background den DIN-Kfz-Verbandkasten betrachtet, so ist da kaum wirklich sinnvolles, lebensrettendes(!) Zeug drin. Das Ganze war(!) mal sinnvoll zu einer Zeit, in der der Rettungsdienst noch "ewig" zum Unfallort gebraucht hat oder man den Rettungsdienst nicht gerufen hat bzw. rufen konnte (ja, es gab mal eine Zeit ohne Mobiltelefone....) Würde ich den heutigen DIN-Verbandkasten auf das reduzieren, was man im Notfall(!!) wirklich braucht, dann wären da nur viele Dreiecktücher (dann gerne auch steril), Rettungsdecken und Einmalhandschuhe (zum Eigenschutz) drin. Damit bekommt man im Notfall Alles in den Griff was wirklich wichtig ist.
btw. "die Bullen ärgern" kann man wunderbar, wenn man den heute serienmässigen Haltbarkeitsaufkleber am Verbandkasten entfernt (oder gar durch einen alten Aufkleber mit längst abgelaufenem Datum ersetzt) . Um die einwandfreie Beschaffenheit gem. DIN und somit nach StVZO zu überprüfen, muss dann der komplette Kasten ausgeleert werden und jedes einzelne Teil gem. Inhaltsliste auf Verfalldatum überprüft werden. Noch mehr Spass macht es, wenn man steinalte BW-Mullbinden in olivgrün hinzufügt. Die müssen ja nicht steril sein..... Kann ein Heidenspass sein, wenn man sich sonst zu wirklich 100% sicher ist, dass alles dort und am Auto passt. (hab ich schon mal mit einem "Youngtimer-Auto" gemacht, war lustig: Verbeulter und angerosteter Blech-Verbandkasten vom Flohmarkt aus den 60er-Jahren, darin aber eine absolut neue Füllung inkl. neuem Inhaltsverzeichnis - schön nach meinen(!) Vorstellungen geordnet... Alles absolut DIN- und StVZO-gerecht. )
Jein. Wenn du gewerblich/medizinisch tätig bist, dann ja. Wenn du privat unterwegs bist, kannst und darfst()! du auch ein verschwitztes, dreckiges T-Shirt (oder eben abgelaufenes Verbandmaterial) als Verband verwenden.
Gewerblich sind wir hier ja nicht tätig.
Selbstverständlich darf ich konsequenzenlos ein altes T-Shirt verwenden - das ist ja kein Medizinprodukt, ein abgelaufenes Verbandpäckchen aber nicht. Das ist im MPG explizit verboten (§4 MPG).
Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben
Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Wenn Sie unten auf "Einverstanden" klicken, stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Datenverarbeitungs- und Cookie-Praktiken wie dort beschrieben zu. Sie erkennen außerdem an, dass dieses Forum möglicherweise außerhalb Ihres Landes gehostet wird und Sie der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten in dem Land, in dem dieses Forum gehostet wird, zustimmen.
Kommentar