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  • #31
    Zitat von Hasso Beitrag anzeigen
    Hallo HHman,
    bin auch sehr froh, dass Euch nichts passiert ist !
    Nun bin ich sehr gespannt, was die "Experten" von BMW sagen.... ich fürchte schlimmes... "Stand der Technik......ist ja schließlich Glas".
    Drücke die Daumen, dass es kulant geregelt wird !
    Gruß
    Hasso

    So wie ich das sehe, wird das garantiert auf Garantie ausgetauscht - kann wohl nicht anders sein bei einem praktisch neuen Auto.
    Das wichtigste ist aber, dass alles ohne Personenschaden abgelaufen ist!
    Hoffentlich passiert das nicht bei meinem Dach - da müsste man ja vorsichtshalber den Dachhimmel immer geschlossen halten aber wer will das schon!

    Liebe Grüße

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    • #32
      Zitat von Housil Beitrag anzeigen
      Dafür gibt es die sog. "Zwischenhändlerhaftung"
      Lieber Housil
      Kannst du mir das genauer erklären?
      Noch nie davon gehört! und ich arbeite seit 20 Jahren für Automobilzulieferanten
      Liebe Grüße vom Melmac a.d. Donau
      ALF

      Alias Olaf

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      • #33
        Es heisst ja immer, fahr nicht schneller als Dein Schutzengel fliegen kann, Du weisst jetzt zumindest dass Dein Schutzengel mindestens 120 Sachen drauf hat. Bin erleichtert dass das gut ausgeganden ist.



        Als Vater von 2 Kindern und Pano Dach im X macht mich das hier schon sehr nachdenklich, wenn das mit der Folie was wird, lass es und bitte wissen.
        Viele Grüße,

        Roman aus Oberbayern

        Ergebnisoptimierung durch Erwartungsreduktion, so klappt auch der Abstieg vom X3 zum X1
        Der kleine braune braucht zur Zeit Diesel

        1990 -> Ich fahre nie einen Diesel, nie Automatik und keinen Geländewagen (SUV). 2010 -> BMW X1 2.0DA




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        • #34
          Zitat von ALF'S Xi Beitrag anzeigen
          Lieber Housil
          Kannst du mir das genauer erklären?
          Noch nie davon gehört! und ich arbeite seit 20 Jahren für Automobilzulieferanten
          Ich bin zwar weder Jurist noch Kaufmann, aber:

          Die "Zwischenhändlerhaftung" besagt, wenn jemand eine Ware einkauft, diese ver- und/oder bearbeitet und dann weiterverkauft er auch für Mängel daran haftet.

          Mit der Schuldrechtsreform 2002 traten am 09.11.2001 Änderungen in Kraft.
          Lt. Produkthaftungsgesetz §1 (ProdHaftG) haftet der Hersteller nicht wenn z.B.:

          2. nach den Umständen davon auszugehen ist, daß das Produkt den Fehler, der den Schaden verursacht hat, noch nicht hatte, als der Hersteller es in den Verkehr brachte
          (3) 1Die Ersatzpflicht des Herstellers eines Teilprodukts ist ferner ausgeschlossen, wenn der Fehler durch die Konstruktion des Produkts, in welches das Teilprodukt eingearbeitet wurde...


          Heißt hier im Klartext:
          Der Hersteller baut ein Glasdach -> liefert es an einen Autobauer (Inverkehrbringung) -> der baut es in das Dach seines Autos ein und verkauft dann den Neuwagen.

          Es passiert etwas weil:
          a) Ein Fehler im Glasdach war -> Hersteller haftet
          b) Ein Fehler in der Konstruktion des Autobauers -> Autobauer haftet

          Jetzt kommt aber das Problem, da lt. ProdHaftG §1 Abs4:
          (4) Für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt der Geschädigte die Beweislast. 2Ist streitig, ob die Ersatzpflicht gemäß Absatz 2 oder 3 ausgeschlossen ist, so trägt der Hersteller die Beweislast

          Interessant ist, wer lt. §4 alles der Hersteller sein kann.




          Oh - jetzt kommt der Pelzig im Fernsehn. Für mich als Franke ist das jetzt Pflicht...
          (Hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen)
          Angehängte Dateien
          Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben

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