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    Hallo. Kann man defekte (Sprung oder Steinschlag) Rückleuchten bzw. Scheinwerfer der Versicherung melden. Übernimmt das die Teilkasko, also Glasschaden? Muss man die defekten fotografieren oder einschicken?

  • #2
    Hallo Heikaro9,

    grundsätzlich ist in der Teilkaskoversicherung "Glas" versichert. Scheinwerfer aus Plastik, Acryl & Co. sind dem gleichgestellt.

    Lies bitte in Deinen Bedingungen nach - der Normalfall ist "Glasbruch" - also keine Muschelausbrüche oder Kratzer. Das Thema Sprung könnte ebenfalls ausgeschlossen sein, weil es kein Bruch ist...

    Steinschlag an den Rückleuchten? Rein physikalisch ist das schwierig, aber natürlich trotzdem möglich.
    Wenn Du nicht weisst was den Schaden verursacht hast, rede bitte nur vom Schaden und keinesfalls vom Steinschlag.
    Das Wort STEINSCHLAG in Verbindung mit HECKLEUCHTE lässt rote Lampen anspringen. Stichwort "Eintrittswahrscheinlichkeit".

    Auch die Mehrzahl "Rückleuchten" sind selten durch EIN EREIGNIS beschädigt.

    Bei Scheinwerfern und Co. gibt es in der Regel eine tiefere Prüfung als bei der Windschutzscheibe, weil da aus Erfahrung öfters mal andere Gründe zum Schaden geführt haben könnten.

    Fotos sind hilfreich - defekte Teile MÜSSEN aufbewahrt werden bis die Versicherung reguliert hat. Das Recht zur Besichtigung wird bei Scheinwerfern sehr gerne in Anspruch genommen.

    Eine mir bekannte Versicherung hat für Scheinwerfer und Co. eine EXTRA ABTEILUNG. Den Rest kannst Du Dir denken - bleib sauber es macht Sinn.

    Mehr dann per PN.








    Gruß aus dem Salzlandkreis
    Thomas

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