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V-max Aufhebung

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  • #31
    AW: V-max Aufhebung

    Zitat von PoWder Beitrag anzeigen
    ...für die Versicherung ist diese Thematik nicht relevant.
    Die Typklasse des Fahrzeugs ändert sich nicht.

    So meine Aussage vor 2 Tagen. 4 Fachleute - 5 Meinungen, oder so ähnlich.
    Ich habe eben nochmals meine Sepizalisten im Innendienst mit der Thematik beschäftigt.
    Bis 10 kw Mehrleistung stimmt meine Aussage. Ab 10 kw liegt es im Ermessen des Sachbearbeiters eine manuelle Änderung der Typklassen vorzunhemen.
    Dies trifft Fahrzeuge unter 100 PS sehr deutlich. Ab ca. 150 PS wird diese manuelle "Umstufung" in neue Typklassen nicht sehr Preistreibend sein.
    Allerdings gibt es keine pauschale Aussage - jedes Fahrzeug wird individuell entschieden.
    (Ergänzung 14.04.2010)

    PoWder
    Gruß aus dem Salzlandkreis
    Thomas

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    • #32
      AW: V-max Aufhebung

      Hallo,

      nehme dieses Thema nochmals auf, da es meine Fragen nicht abschließend beantwortet und ich auch -so glaube ich zumindest- ne V-Max Begrenzung drin habe und aufheben lassen will. Mehr wie 215 - 217 km/h (laut Tacho) kommen bei mir nicht zusammen, und das selbst bei "freiem Fall die Eigernordwand runter".

      Mein X3 hat 170 KW, ist auch in den Papieren eíngetragen, allerdings mit Höchgeschwindigkeit 210 km/h. Bei ner V-max Aufhebung werden dem Fahrzeug keine Mehr-KW´s oder PS´s spendiert, sondern "nur" die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben und die Geschwindigkeit ermöglicht, die das Fahrzeug (über den Motor) eh fahren kann. D.H. bei mir wären das dann 224 km/h.

      Das hierfür Reifen mit höheren Geschwindigkeitsindex -zumindest was Sommerbereifung angeht- erforderlich sind, ist eh klar. Bei den zum Teil verbauten Michelin-Pseudoganzjahresreifen (mit M+S Kennung) oder reinen Winterreifen spielt es sowieso keine Rolle, wie schnell ein Fahrzeug fahren kann, weil diese Reifen auch mit Fahrzeugen gefahren werden können (ganz legal und mit Gesetzesbilligung), die weitaus schneller sind, als der Speed-Index des Reifes es erlaubt. Dazu bedarf es lediglich und hochoffiziell nur eine MAX-Geschwindigkeitsplakette, die gut im Sichtfeld des Fahrer angebracht werden muß.

      Weiß ev. jemand was notwendig ist, um ganz legal diese V-Max Aufhebung zu erhalten und fahren zu können?(Und was -außer finanzielle Gründe seitens BMW- die Gründe für V-Max Begrenzng sind))

      Danke und Gruß
      Rubber

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      • #33
        AW: V-max Aufhebung

        Zitat von BigBike Beitrag anzeigen
        Servus,

        meinem Xi geht bei 215 km/h die Puste aus, mehr schafft er bei bestem Willen nicht.
        Ich halte diese Geschwindigkeit jedoch für völlig ausreichend .... mein 320 Touring lag selbst bei 240 km/h deutlich ruhiger auf der Strasse.

        .
        .
        .
        Hat jemand die Telnr. von der Fa. car-coding? Auf emails reagieren die Herren nicht
        Huhu....

        haben die immer noch nicht geantwortet?
        Ich könnte ja mal 2 Häuser rüber laufen und an die Türe klopfen....

        Als ich was angefragt habe, da kam ne schnelle Antwort.

        Gruss

        Blubber

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        • #34
          AW: V-max Aufhebung

          Hallo,

          mir geht es hier nicht darum, ob 215 km/h ausreichend sind oder nicht, und ob man das Fahrzeug mit "externen" Mitteln (mech. Tuning, Chippen o.ä.) schneller bekommt.

          Mir geht es um Informationen, darüber, die Leistung die eh schon in dem Fahrzeug bei 170 kw drin steckt und die bezahlt wurde, legal nutzen zu können, und das ohne groß ein 2. Mal in den Geldbeutel greifen zu müssen. Nämlich beim Tuner für ca. 300 Euro die V-Max Aufheben zu lassen.

          Es gibt nämlich auch X3 -auch aus BJ 2005- die Ihre 170 KW mit 224 km/h in den Papieren drin stehen haben (also ohne V-Max-Begrenzung laufen bzw. laufen "dürfen"). Und das auch mit den "H" Reifen und ohne M-Paket.

          Nur warum das so ist, würde ich gerne erfahren um dann entsprechend weiter agieren zu können.

          Danke

          Rubber

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          • #35
            AW: V-max Aufhebung

            Hallo !
            Zitat Rubber-Man: Es gibt nämlich auch X3 -auch aus BJ 2005- die Ihre 170 KW mit 224 km/h in den Papieren drin stehen haben (also ohne V-Max-Begrenzung laufen bzw. laufen "dürfen"). Und das auch mit den "H" Reifen und ohne M-Paket.

            Wenn das wirklich so ist, dann ist inzwischen der Zustand der Werksauslieferung verändert worden. Höhere V-max als 210 km/h im Schein bedeutet immer Hochgeschwindigkeitsabstimmung ab Werk mit den notwendigen Reifen der Kategorie V. Natürlich kann ich mir dann später auch die günstigeren H-Reifen aufziehen - dann ist das aber nur einfach falsch und zu kurz gesprungen. Bei allen Xis außer dem 3.0sd bzw. dem xdrive35d sind eben standardmäßig AllWeatherPneus in Kat. H montiert und wer bei der Bestellung nicht aufpasst hat später "das Problem" dieser hier schon 1000mal besprochenen Vmax-Aufhebung. Eine billige Lösung zur Freischaltung gab es hier noch nie, wenn ich nicht irre:D.
            Es grüßt Euch :DFriesenfrank:D

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            • #36
              AW: V-max Aufhebung

              Hallo friesenfrank,

              wenn Dir das zuviel ist ("schon 1000x mal besprochen...") dann antworte doch gar nicht auf die Frage. Es spielt gar keine Rolle, ob das (H-Kategorie) in Deinen Augen zu kurz gedacht oder falsch ist. Fakt ist, was ich sehe (in den diversen FZS und an den Fahrzeugen selbst). Und mich interessiert warum das so ist, das es Ausführungen gibt die haben die V-max Begrenzung und welche in gleicher Ausführung halt nicht. Ebenso interessiert mich, wie auf ganz legalem Weg in die Situation zu kommen ist ("Nachrüstbereich"), diese V-max aufzuheben, und die Betonung liegt auf legal. Und nach Möglichkeit ohne doppelt zu zahlen. Habe meinen X3 gebraucht gekauft und mir war leider nicht bekannt, das es da solche feinen Ausstattungsnuancen gibt. Natürlich ist das kein Problem bei irgendwelchen V-Max Aufhebern vorstellig zu werden. Beträge sind da für mich sekundär.

              Nachdem ich dieses Forum durchstöberte, fand ich leider keine -das schrieb ich bereits- Antwort, die mich in obigen Punkten zufriedenstellte. Also nahm ich mir das Recht heraus -es sei denn das habe ich aus irgend-welchen Gründen nicht- nochmals nachzufragen. Und derjenige -so versteh ich solche Foren- der etwas zur Antwort beitragen kann oder will gibt diese Antworten, und zwar ohne besondere "Untertöne".

              Sollte niemand hierzu etwas sagen können oder wollen habe ich halt Pech gehabt. Nicht mehr und nicht weniger.

              Gruß
              Rubber

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              • #37
                AW: V-max Aufhebung

                Also jetzt sollten aber alle mal wieder ein bisschen ruhiger werden. Wir hier im Forum legen größten Wert auf Kompetenz (manchmal sicherlich auch laienhaft), Humor, Wissen und...... und vor allem gegenseitigen Respekt. Das macht für mich unser Forum aus. Und aus diesem Grund fühle ich mich hier sauwohl - und für mich soll das so bleiben.

                Natürlich gibt es die Sufu, natürlich gibt´s ein Thema mal doppelt und dreifach - und wennschon - auch egal. Wir weisen darauf hin und antworten dann trotzdem.

                Zu dem Problem: Es sollte und darf nicht sein, dass ein X3 3,0d, der keine Vmax-Begrenzung hat mit H-Schlappen fährt (außer WR natürlich).

                Ordert man diverse Felgen oder das M-Paket ist die Vmax-Aufhebung dabei.

                Kein darf die Vmax-Begrenzung aufheben, wobei er sicherlich die Möglichkeiten hätte.

                So bleibt also nur der Weg der Aufhebung über einen Tuner oder die genannte web-Adresse.

                Und wenn ich jetzt etwas falsch ge-/beschrieben habe, dann entschuldige ich mich schon jetzt und chille trotzdem.
                Zuletzt geändert von rübo; 09.05.2010, 18:26.
                Grüßle aus BW
                Ralph

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                • #38
                  AW: V-max Aufhebung

                  hallo rübo,

                  vielen Dank. Antwort hat mich schon wieder nen bischen weitergerbracht. Bin nämlich gerde dabei, unabhängig von der V-Max (sondern allein aus optischen Gründen) auf M-Paket aufzurüsten.

                  Da ja dann -natürlich nur falls über BMW bezogen denke ich- die V-max Aufhebeung dabei ist, die Frage: Wer führt die dann durch? Der BMW-Händler?

                  Ist ist ja auch kein Problem, die 235/55 R17 Ganzjahresreifen der Kat "H" gegen "V"-Reifen gleicher Größe auszustauschen.

                  Gruß
                  Rubber

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