Und die Punkte gibt es ja nur, wenn du der Rennleitung in die Finger fällst.
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Keine Ankündigung bisher.
TÜV und AU einen Monat vorziehen?
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AW: TÜV und AU einen Monat vorziehen?
Zitat von PoWder Beitrag anzeigen
Und die Punkte gibt es ja nur, wenn du der Rennleitung in die Finger fällst.BMW aus Freude am Zahlen..........
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AW: TÜV und AU einen Monat vorziehen?
Zitat von mko99 Beitrag anzeigenAußer man fährt gerade zum Tüv, das darf man
Und zum TÜV fahren darst du mit lange abgelaufenem TÜV auch, musst aber nen Termin haben und der Wagen muss gemäß StVO verkehrstüchtig sein...Beste Grüße aus HH!
Frank
"Wo Vorsprung durch Technik aufhört - fängt die Freude am Fahren erst an"
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AW: TÜV und AU einen Monat vorziehen?
mein Motorrad war 2 1/2 Jahre "überfällig";...
ich musste dann Rückwirkend 1 x TÜV bezahlen für die 2 Jahre,
und dann nocheinmal komplett TÜV für weitere 1 1/2Jahre (also rückwirkend 6 Monate).
mfG.
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AW: TÜV und AU einen Monat vorziehen?
Zitat von X3 Micha Beitrag anzeigenmein Motorrad war 2 1/2 Jahre "überfällig";...
ich musste dann Rückwirkend 1 x TÜV bezahlen für die 2 Jahre,
und dann nocheinmal komplett TÜV für weitere 1 1/2Jahre (also rückwirkend 6 Monate).
mfG.
Dann ist das Mottorrad ja jetzt besonders sicherBMW aus Freude am Zahlen..........
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AW: TÜV und AU einen Monat vorziehen?
Hab mich mal schlau gemacht.
KFZ Vollabnahmen gem. § 21 StVZO:
Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge.
Bei welchen Fahrzeugen muss eine Vollabnahme durchgeführt werden?
Zum Beispiel Fahrzeuge, deren deutscher Brief verfallen ist oder Fahrzeuge die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden.
Autos die länger als 18 Monate stillgelegt wurden, benötigen für die Wiederzulassung keine Vollabnahme nach § 21 StVZO mehr. Möglich macht dies die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die seit 1.4.2007 in Kraft getreten ist. Gemäß der Verordnung ist ein derartiges Gutachten erst dann zu erstellen, wenn das abgemeldete Fahrzeug aus dem zentralen Fahrzeugregister gelöscht wurde. Dies geschieht nach sieben Jahren, und wenn für das unveränderte Fahrzeug keine gültige EU oder nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung nachgewiesen werden kann.Weiterthin notwendig für eine Wiederzulassung sind eine Hauptuntersuchung (HU), Abgasuntersuchung (AU) oder gegebenfalls eine Sicherheitsprüfung (SP), wenn diese sonst im Abmeldungszeitraum hätte durchgeführt werden müssen.
Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer sogenannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum ( z.B. USA/Kanada) ist immer eine Vollabnahme erforderlich!
Wer kann eine Vollabnahme durchführen?
Jeder amtlich anerkannte Sachverständige einer technischen Prüfstelle, der über die entsprechende Befugnis zur Durchführung des § 21 verfügt.
Was und nach welchen Kriterien wird geprüft?
- Der Sachverständige prüft zum einen den technischen Zustand und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, da ja nach erfolgter Zulassung eine Plakette für 2 Jahre erteilt wird. Dies entspricht in etwa der technischen Überprüfung bei einer normalen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO.
- Außerdem wird die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den Zulassungsvorschriften abgecheckt, hier geht es unter anderem auch um das Abgasverhalten, Geräuschgrenzwerte, Bremsanlage, Beleuchtungseinrichtungen etc. Dabei sind natürlich die Grenzwerte und Vorschriften einzuhalten, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs Gültigkeit hatten.
Eventuell nötige Umrüstungen des Fahrzeuges (z. B. Scheinwerfer, Rückstrahler, Typenschild etc.) werden vom Sachverständigen vor Ort festgelegt.
Genauere Informationen dazu finden Sie auch unter Importfahrzeug-Richtlinie. - Bei gebrauchten Fahrzeugen muss auch eine Abgasuntersuchung (AU) durchgeführt werden.
- Zuletzt müssen die technischen Daten für die Erstellung des deutschen Kraftfahrzeugbriefes festgelegt werden. Der Sachverständige ist hierbei verpflichtet, diese Informationen aus gesicherten Quellen zu beziehen, also nicht aus Briefkopien etc, sondern z.B. von unserem Datenblatt-Service.
Alle Angaben zum Fahrzeug-Brief, die sich nicht beschaffen lassen, müssen durch eine Messung ermittelt werden, z.B. eine Geräuschmessung.sigpic
Grüße aus NRW
Udo
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AW: TÜV und AU einen Monat vorziehen?
Zitat von Rolf.P Beitrag anzeigenDann ist das Mottorrad ja jetzt besonders sicher
und müsste aktuelle ca. 24.000 km gelaufen haben,..
und da es sich seit 20 Jahren in meinem Besitz (meiner Garage ) befindet,.. kenne ich jede Schraube,..
achso und hat 7 PS und 200ccm!!
UND die Vollabnahme musste ich nicht machen,.. da das Motorrad auch in der Zeit ohne TÜV immer ordentlich versichert war..
mfG. MichaZuletzt geändert von X3 Micha; 20.06.2011, 22:12.
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