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Hallo,
ich habe seit kurzen einen X3 F25 35i und habe jetzt eine Anhängerkupplung von Bosal angebaut mit max Anhänge last von 2400kilo in meinem Fahrzeugschein sind aber nur 2000 kilo eingetragen.
Jetzt meine Frage wie bekomme ich die 2400 eingetragen muss dafür noch was am Fahrzeug verändert werden ( Federn,Lüfter?).
Bei meinem Vater ist die Anhängerkupplung ab werk verbaut und im Schein sind 2400 kilo eigetragen.
MFG Ummi
was steht denn in der ABE für die Verwendung in Deinem Fahrzeug?
Für eine Auflastung ist der TÜV zuständig.
Die Auflastung ist meines Wissens auch vom Fahrzeughersteller abhängig.
Bei einem Serienhaken sind u.a. Hinterachsfedern und Ölkühler (?) anders.
Dass Du bei DIY-Nachrüstung einen Freifahrtschein erhälst ist mit Sicherheit nicht einfach.
Ist bei mir auch der Fall. Ich habe die Info erhalten, dass der dies in den Fahrzeugschein eingetragen werden muss. Das lässt sich mit den original Dokumenten belegen. Ich brauche nicht mehr als 2 to. deswegen lasse ich es. Ich würde an deiner Stelle aber den Nachrüster sowie den TÜV hierzu befragen, um sicher zu gehen.
Beste Grüße aus HH!
Frank
"Wo Vorsprung durch Technik aufhört - fängt die Freude am Fahren erst an"
Mit einem entsprechenden Auflastungsgutachten geht es ganz einfach aber nicht gerade günstig. Google mal nach "Auflastung F25". Alle notwendigen Anpassungen werden im Gutachten festgehalten. Beim F25 2.0dA muss z.B. nichts weiter gemacht werden, vorausgesetzt AHK mit.
Moin so hab heute einen Anruf von BMW bekommen ,wenn ich die Auflastung von 2000 auf 2400 kg haben möchte muss eine neue Gelenkwelle vom Getriebe zur Hinterachse und beide Antriebswellen hinten verbaut werden.
wegen 400 kilo finde ich nicht ganz normal hab ein Auto mit 300 Ps kann aber nur 2000 kilo anhängen weil das die Wellen nicht aushalten oder was, ein scheiss.
Naja der Aufwand ist mir jedenfals zu groß und zu teuer für 400 kilo mehr.
Im Gutachten steht was am Fahrzeug alles geändert werden muss. Beim F25 2.0dA mit entsprechender AHK (z.B. abnehmbar Westfalia) nichts! Bei Erfüllung gibt es eine einwandfreie Einzelabnahme beim TüV. Ohne Gutachten idr. nicht...
Der mind. erforderliche D-Wert ist 13.5 KN bei dem Gutachten.
Die Westfalia (abnehmbar) für den F25 hat einen D-Wert von 12,6 KN. Bei der Bosal AHK des TE ist der D-Wert auch nicht höher.
Das Gutachten ist aber lt. SK nur anwendbar bei bereits vorhandener Anhängerkupplung und einem D-Wert von 13,5 KN oder mehr. Also nicht anwendbar für die AHK des TE und auch nicht für die Westfalia Kupplungen bei denen eine Anhängelast von 2400kg möglich ist.
Wohl aber bei den "verstärkten" Anhängerkupplungen die SK selbst anbietet, die haben den im Gutachten geforderten D-Wert von 13,5 KN.
Gruß vom Rand der Lüneburger Heide Peter
"Ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern ist nur eine Notlösung!" (Walter Röhrl) Kerzen müssen zünden und nicht brennen.
Auflastungsgutachten gibt es auch auch für Auflastung von 2 to auf 2,4 to, so zumindest war die Aussage am Telefon. Weiterhin hat zumindest meine abnehmbare AHK von Westfalia ein D-Wert von 13,5, steht auf der AHK selbst sowie in der mitgelieferten Doku.
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