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Anhängerkupplungshaken bei Nichtbenutzung demontieren
Anhängerkupplungshaken bei Nichtbenutzung demontieren
Besteht bei unseren Xi`s die Pflicht, bei abnehmbarer AHK den Haken zu demontieren bei Nichtbenutzung. Laut Gesetzgeber besteht nur dann diese Pflicht, wenn das Nummernschild oder Beleuchtung (evtl. Nebelschlußleuchte) durch den Kupplungshaken verdeckt wird.
Auch BMW gibt keine klare Antwort auf die Frage.
Jetzt kann man sagen, wozu ist die Ackerschiene sonst abnehmbar. Ich bin ein bequemer Zeitgenosse und zwischen zwei mir bekannten Benutzungsterminen liegen manchmal mehrere Tage und mich stört der Haken hinten nicht - also wird er nicht demontiert. Entstehen mir dadurch Nachteile in Bezug auf die Rennleitung?
hallo,
die diskusion hab ich schon mal irgendwo gelesen.
dabei kam raus, das man im falle eines unfalls eine mitschuld bekommt, da man verpflichtet ist unfälle zu vermeiden und im falle einer abnehmbaren ahk ist dies durch abnehmen bei nichtbenutzung möglich. keine ahnung ob's stimmt, aber vorstellbar ist es.
ich mache bei mir die AHK immer sofort weg. Mir gefällt es einfach nicht, wenn die harmonischen Formen des Hecks durch den Haken gestört sind.
Rein Verkehrs-rechtlich gehe ich davon aus, dass es nicht nachteilig ist, sie montiert zu lassen. Bei uns fahren alle Fahrschulen mit den Dingern dran, damit ihr heilix Blechle beim Einparken keine Kratzer bekommt.
Im Net findet man nur den Hinweis, dass das Kennzeichen nicht verdeckt sein darf. Und das ist ja bei unseren X nicht der Fall.
In Bezug auf Versicherung habe ich keine eindeutigen Urteile zur Abnahme des Hakens im Netz gefunden. Auch meine Versicherung gibt kein eindeutiges Statement ab.
Die Anhängerkupplung ist fester Bestandteil des Fahrzeugs und somit auch unter Versicherungsschutz bei Unfall oder Beschädigung, auch schuldhaft verursacht.
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