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Interessant... ich wusste gar nicht, dass der F25 kein Geländewagen mehr ist, im Gegensatz zum E83 (zumindest meiner ist im Feld J als M1G klassifiziert).
Dann ist das beim E83 ja wesentlich einfacher, höhere Anhängergewichte ziehen zu dürfen (entsprechende Zugvorrichtungen vorausgesetzt), denn bei Geländewagen erlaubt der Gesetzgeber ja das 1,5-fache Anhängergewicht vom zul. GG des Zugfahrzeugs (außer es ist Hersteller-seitig wiederum eingeschränkt), "gedeckelt" bei 3,5 to.
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