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    Hat jemand auf seinem Nav Prof Blitzer Software nachrüsten können

    Bei Navteq oder auch sonst kann ich jedenfalls nichts finden.

    Danke für Eure Antwort
    X3 FL 3.0 SSSSSSSD

    einfach super

  • #2
    Offiziell nicht möglich und unzulässig Alles andere ist illegal und somit hier nicht erwünscht

    Trotzdem herzlich Willkommen hier im Forum!

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    • #3
      Die BESTE "Soft"Ware gegen Blitzer ist das Lupfen des Gasfusses!!

      Nimm Deinen Tempomat und die Blitzer stehen dumm da!
      Gruß aus dem Salzlandkreis
      Thomas

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      • #4
        also da kann ich nur teils zustimmen: Geräte, die in der Lage sind, "Blitzer" zu orten, sind im Betrieb illegal. Also solche lieben geräte, die das per IrDa machen, wenn ich mich nicht ganz täusche. Ob die festen Blitzer im Navi eingetragen illegal sind, da wär ich mir nicht so sicher. Und vor allem, wenn das Navi fest eingebaut ist, was will das Männchen in Grün denn machen - dein Amaturenbrett mitnehmen?!
        Und wenns mal zum Ernstfall kommen sollte -> Knopf zum Einklappen drücken und ruhe!

        Also ich bin dafür, dass dem "armen" Jungen geholfen werden solle, vor allem, da mich das auch interessiert

        Gruß,
        Til

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        • #5
          Blitzerwarner sind verboten! Egal in welcher Form.

          Auch die POI`s für Navisoftware fallen darunter.

          Guck doch mal bei www.günni.de *HiHiHi* www.goolge.de nach POI für Blitzer - da wird meine Aussage bestätigt.

          FUSS VOM GAS ist nicht verboten...
          Gruß aus dem Salzlandkreis
          Thomas

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          • #6
            Zitat von Big-T
            Und wenns mal zum Ernstfall kommen sollte -> Knopf zum Einklappen drücken und ruhe

            Gruß,
            Til
            Da irrst du aber gewaltig! Die DEUTSCHE Rechtsprechung besagt , dass ein betriebsbereites Navi mit Radarwarner schon strafbar ist. Es muss also nicht an sein! Ausserdem gibt es auch noch Punkte in Flensburg. Und bei BMW gibt es dieses Feature ab Werk nicht! Und vom BMW- Navi war hier die Rede. Was die mobilen Navis können ist wieder was anderes , aber rechtlich das selbe.

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            • #7
              So sieht es in der Schweiz aus:

              http://www.automobilrevue.ch/artikel_18680.html

              Grüsse

              Beat
              ex X3 3.0d: ex X1 25d:

              Kommentar


              • #8
                Danke für den informativen und interessanten Link.

                Grüsse in die Schweiz

                Kommentar


                • #9
                  also ich kenns in Österreich so, dass solange das Teil aus ist, dir nix passieren kann...aber gut, dann muss ich wohl klein beigeben - es lebe die EU!

                  Gruß,
                  Til

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                  • #10
                    Für das TOMTOM gibt es offizielle POIS mit Blitzerdaten.


                    http://www.tomtom.com/plus/service.php?ID=8&Lid=3

                    keine Ahnung ob die das mit ihrem Anwalt schon geklärt haben .. aber ich denke schon

                    Kommentar


                    • #11
                      Hallo,
                      es lebe die Schweiz
                      Gemäss Strassenverkehrsgesetz (SVG Art 57b) dürfen Geräte und Vorrichtungen, welche die behördlichen Kontrollen des Strassenverkehrs erschweren, stören oder unwirksam machen können (z. B. Radarwarngeräte) weder in Verkehr gebracht oder erworben noch in Fahrzeuge eingebaut werden.

                      Diese Software oder Datenbank wie von Ihnen beschreiben, zeigt Ihnen lediglich an, wo ein Radargerät stehen könnte und ist deshalb erlaubt.

                      Mit freundlichen Grüssen



                      Kantonspolizei
                      Mobile Einsatzpolizei
                      Autobahn/Sonderaufgaben


                      Und bei uns
                      Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

                      - Bei dem PDA handelt es sich um ein technisches Gerät
                      - Bei dem Starenkasten handelt es sich um eine Verkehrsüberwachungsmaßnahme
                      - Mit dem entsprechenden PlugIn ist das Navi unter anderem dazu bestimmt, diese Verkehrsüberwachungsmaßnahme anzuzeigen


                      Gruß Günni
                      alles beim googeln entdeckt

                      Unser Xi
                      ....



                      Kommentar


                      • #12
                        Zitat von Daniel
                        Für das TOMTOM gibt es offizielle POIS mit Blitzerdaten.


                        http://www.tomtom.com/plus/service.php?ID=8&Lid=3

                        keine Ahnung ob die das mit ihrem Anwalt schon geklärt haben .. aber ich denke schon
                        Das bietet auch Mitac an, die Software alleine ist nicht strafbar, sondern erst die Installation. Und die Geräte werden meines wissens nach alle ohne installierte Radarwarnersoftware ausgeliefert. Und im Menü des Navis ist diese Option, zumindest bei mir, werksseitig deaktiviert.

                        Kommentar


                        • #13
                          Überwachungsanlagen anzeigen oder zu stören-> schon klar, aber beschreibt das deutsche in alle Richtungen dehnbare Gesetz jetzt klassische Radarwarner die technisch in der Lage sind Radarwellen aufzuspüren, oder die POIS für NAVIS, die ja "nur" Verzeichnisse der Radaranlagen sind.

                          schneider forscht weiter

                          Kommentar


                          • #14
                            Sowohl als auch, im Klartext die POI's sind ebenso verboten

                            Kommentar


                            • #15
                              Zitat von Günni-Jork
                              Hallo,
                              es lebe die Schweiz
                              Gemäss Strassenverkehrsgesetz (SVG Art 57b) dürfen Geräte und Vorrichtungen, welche die behördlichen Kontrollen des Strassenverkehrs erschweren, stören oder unwirksam machen können (z. B. Radarwarngeräte) weder in Verkehr gebracht oder erworben noch in Fahrzeuge eingebaut werden.

                              Diese Software oder Datenbank wie von Ihnen beschreiben, zeigt Ihnen lediglich an, wo ein Radargerät stehen könnte und ist deshalb erlaubt.

                              Mit freundlichen Grüssen



                              Kantonspolizei
                              Mobile Einsatzpolizei
                              Autobahn/Sonderaufgaben


                              Und bei uns
                              Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

                              - Bei dem PDA handelt es sich um ein technisches Gerät
                              - Bei dem Starenkasten handelt es sich um eine Verkehrsüberwachungsmaßnahme
                              - Mit dem entsprechenden PlugIn ist das Navi unter anderem dazu bestimmt, diese Verkehrsüberwachungsmaßnahme anzuzeigen


                              Gruß Günni
                              alles beim googeln entdeckt
                              Hmm, ob das alles so stimmt, was in Google zu finden ist?
                              Der Beitrag, den ich gerade bei heise.de entdeckt habe, sagt da was völlig anderes - bei uns ist es (wie so einiges ) eine rechtliche Grauzone, Besitz und Einbau nicht strafbar, wohl aber der Betrieb. In der Schweiz hingegen ist allein der Besitz bereits strafbar...

                              http://www.heise.de/newsticker/meldung/86075/from/rss09
                              Gruß Ronny

                              I can't understand
                              What makes a man
                              Hate another man
                              Help me understand

                              (Depeche Mode, People are People, 1984)



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