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  • #16
    Dem kann doch eigentlich wieder nur durch Normierung Einhalt geboten werden:

    Ich fordere wirksamen musikalischen Umweltschutz!

    Akustikfilter statt Akustikfolter!


    HG, A

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    • #17
      Zitat von 12FLY
      Evtl. fällt das auch unter Nötigung?

      :
      Exakt:

      Über 7 Brücken musst Du geh'n..........

      Ich finde auch der Tatbestand der Nötigung ist erfüllt.


      Aus dem StGB:

      § 240 StGB Nötigung
      --------------------------------------------------------------------------------

      (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

      (3) Der Versuch ist strafbar.

      (4) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
      Bis dann....
      .... und Tschüss

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