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Zurück geben oder nicht verrückt machen lassen???

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  • X3 No.1
    antwortet
    AW: Zurück geben oder nicht verrückt machen lassen???

    Dann musst du wohl in den sauren Apfel beißen...Und dann wird es ein ganz anderes Fahrzeug oder gerne wieder ein X3, dann aber mit dem 177 PS Motor?

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  • KaiHawaii
    antwortet
    AW: Zurück geben oder nicht verrückt machen lassen???

    Er hat mir bereits vor austausch des DPF "schriftl. mitgeteilt, dass er weitere Kosten für Reparaturen nicht übernehmen will! Also bleibt mir ja nur die Rückgabe!
    AHK hatte ich leider nachrüsten lassen.
    Bleibe somit auf rund 1000€ sitzen!
    Gruß Kai

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  • X3 No.1
    antwortet
    AW: Zurück geben oder nicht verrückt machen lassen???

    Es sei denn, der Verkäufer behebt alle Mängel auf seine Kosten...

    Hattest du nicht auch schon ne AHK nachgerüstet?

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  • Lion
    antwortet
    AW: Zurück geben oder nicht verrückt machen lassen???

    Also war meine Vermutung doch richtig.

    Rückgabe scheint hier der einzige Weg..

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  • KaiHawaii
    antwortet
    AW: Zurück geben oder nicht verrückt machen lassen???

    Es tut mir zwar in der Seele weh, will mich aber auch nicht in den Ruin stürzen. Der Verkäufer war schon total begeistert
    Bin mal gespannt, ob das keinen Ärger gibt.
    Gruß Kai

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  • xx320
    antwortet
    AW: Zurück geben oder nicht verrückt machen lassen???

    Sehr gute Entscheidung !!

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  • Housil
    antwortet
    AW: Zurück geben oder nicht verrückt machen lassen???

    Wenn du mich fragst, seh bloß zu das du die Grotte los wirst...

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  • KaiHawaii
    antwortet
    AW: Zurück geben oder nicht verrückt machen lassen???

    Nur für die, die es interessiert!!
    Hier die erste Rückmeldung der Werkstatt meines Vertrauens, nach mittlerweile zweitägiger Prüfung.
    Angeblich wurde der LLM zwei mal getauscht. Im Wagen war aber immer noch einer mit dem Aufdruck 05/2005 verbaut. Daran lag es aber nicht. Er wurde geprüft und funkt. einwandfrei. Was den Motor betrifft gehen wir nun leider von einer Verkokung aus. Diverse Zuleitungsschläuche sind stark mit Öl zugekleistert. Zudem ist rund um den Turbo der Block und die Motorraum Innenwand komplett mit Öl eingesaut. Woran es liegt konnte nicht festgestellt werden, da die Begutachtung des X3 dann noch länger dauern/teurer werden würde. Außerdem wurde festgestellt, dass der Wagen Spiel im Lenkgetriebe hat, die Reifen einseitig abgefahren sind (an der Verschleißgrenze) und die Bremsscheiben vorne runter sind. Desweiteren ist an der Vorderachse was locker und irgendwelche Dämpfungsgummis an der Hinterachse müssten auch getauscht werden. In der Summe, hat mir der Werkstattmeister empfohlen, den Wagen wieder zurück zu geben. Selbst wenn alle Verschleißteile erneuert würden, ist die Kontrollleuchte ja immer noch an. Daher werden wir den Wagen zurück geben.
    Gruß Kai

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  • KaiHawaii
    antwortet
    AW: Zurück geben oder nicht verrückt machen lassen???

    Moin und danke für die rege Diskussion
    Der Wagen wurde bei einem Händler gekauft. Ich habe zur Sachmängelhaftung eine einjährige Garantie dazu erhalten. Allerdings dachte der "Fähnchen"-Händler, wenn er eine zusätzliche Garantie abschließt, ist er aus der Nummer raus. Also "rechtlich" ist der Fall klar, persönlich wird der Händler, aufgrund der bisher getätigten Investitionen ein Problem damit haben, den Wagen zurück zu nehmen.
    Wie schon berichtet fahre ich den Wagen eher selten. Wir haben den X3 als Familienauto angeschafft und er wird hauptsächlich von meiner Frau gefahren. Die hat ihn leider in ihr Herz geschlossen und wäre schockiert, wenn ich ihn zurück bringen würde

    Daher gebe ich ihm auch noch eine Chance.
    Habe gestern Abend eine Werkstatt aufgesucht und mich mit dem Meister (kenne ihn schon 20 Jahre) länger über den X3 unterhalten. Er ist BMW Profi, Rennsport erfahren und verfügt (nach eigener Aussage) über das nötige know how sowie der BMW Software um sich dem Auto an zu nehmen. Das wichtigste für mich, er will sich die Zeit nehmen, den Fehler zu finden
    Wir haben vereinbart, dass er den Wagen am Montag auf Herz und Nieren testet. Hierfür muss ich ihm alle Infos, die ich bisher über den Wagen gesammelt habe, mitbringen.
    Die Sensoren hatte er auch schon in Verdacht, will aber völlig offen an die Sache rangehen. Ich bin für´s erste beruhigt und gespannt was am Montag rauskommt.
    Gruß Kai

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  • Housil
    antwortet
    AW: Zurück geben oder nicht verrückt machen lassen???

    Deswegen sagt ich ja auch bereits, besser zum Berufsjuristen gehen...

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  • zippol
    antwortet
    AW: Zurück geben oder nicht verrückt machen lassen???

    Zitat von Housil Beitrag anzeigen
    @zippol:

    Ein Mangel am Auto, egal welcher Herkunft, darf nicht verschwiegen werden. OLG Frankfurt a./M. AZ 25 U 60/2000

    Weiter, auch wenn die Sachmangelhaftung ausgeschlossen wurde, bei Arglist haftet der Verkäufer trotzdem. Arglist liegt vor:"...wenn der Verkäufer den Fehler kennt oder mit dem Vorhandensein eines Fehlers rechnet und wenn er davon ausgeht, dass der Käufer bei Kenntnis der Sachlage den Vertrag nicht abschließen würde...")
    Mit meinem begrenzten Juris-Wissen gibt es wohl Schwierigkeiten mit OLG-Urteilen von 2002 da das sogenannte Gesetz zur Sachmangel Haftung erst 2002 un Kraft trat.
    Aus der weiteren Beratung zur Rechtslage halte ich mich heraus da Laie und alles anders aussieht wenn der gegnerische Anwalt auf die Bühne tritt.

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  • pewoka
    antwortet
    AW: Zurück geben oder nicht verrückt machen lassen???

    Wo wurde der DPF verbaut? Ist nach DPF-Tausch die Servicefunktion "Tausch Partikelfilter" durchgeführt und somit die alten Adaptionswerte gelöscht worden? Sonst rechnet das Steuergerät weiterhin mit den gespeicherten "alten" und zu hohen Abgasgegendrücken die sich erst mit der Zeit durch die neuen niedrigeren nach unten anpassen.
    Außerdem wird bei der Berechnung noch davon ausgegangen, daß der DPF voll ist und dementsprechend häufiger die Regeneraton angeworfen, denke ich mal.
    Auszug aus der WDS:
    Partikelfiltertausch
    Nach dem Tausch des Partikelfilters muss die zugehörige Servicefunktion durchgeführt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die für den Partikelfilter spezifischen Werte im DDE-Steuergerät, wie z.B. die berechnete Rußmasse im Partikefilter, auf Null bzw. auf einen Standardwert zurückgesetzt werden.
    Das Rücksetzen der Werte erfolgt automatisch während die Servicefunktion ausgeführt wird.

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  • x-men
    antwortet
    AW: Zurück geben oder nicht verrückt machen lassen???

    Wenn der Fehler immer Abgasgegendruck heißt sollte man vielleicht wirklich mal die beiden Sensoren vor und nach dem Filter ersetzen. Da der Filter ja neu ist liegt das doch nahe!?

    Gruß vom Andiii

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  • X3 No.1
    antwortet
    AW: Zurück geben oder nicht verrückt machen lassen???

    Hast du nicht in einem der Beiträge geschrieben, dass eine Garantieversicherung besteht und der Mangel dem Verkäufer sowie dem Eigentümer davor bereits bekannt war? Ich sehe ehrlich gesagt keine gravierenden Probleme. Der Mangel war scheinbar vor Verkauf bekannt. Und ganz nebenbei würde ich mich über die Rechtschutz schlaumachen, welche Rechte du hast und welches juristisch und wirtschaftlich der beste Weg der Einigung wäre.

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  • Housil
    antwortet
    AW: Zurück geben oder nicht verrückt machen lassen???

    @zippol: Da er aber wohl von der Historie und somit dem Defekt gewußt hat und ihn ja offensichtlich nicht als "Defekt" verkauft hat, gibt es hier noch sowas wie "Arglist":

    Ein Mangel am Auto, egal welcher Herkunft, darf nicht verschwiegen werden. OLG Frankfurt a./M. AZ 25 U 60/2000

    Weiter, auch wenn die Sachmangelhaftung ausgeschlossen wurde, bei Arglist haftet der Verkäufer trotzdem. Arglist liegt vor:"...wenn der Verkäufer den Fehler kennt oder mit dem Vorhandensein eines Fehlers rechnet und wenn er davon ausgeht, dass der Käufer bei Kenntnis der Sachlage den Vertrag nicht abschließen würde..."

    ICh würde zum Rechtsanwalt gehen oder der ADAC berät bei sowas ja seine Mitglieder auch (kostenfrei?)
    Zuletzt geändert von Housil; 20.11.2013, 17:21.

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