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Zurück geben oder nicht verrückt machen lassen???

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  • #46
    AW: Zurück geben oder nicht verrückt machen lassen???

    Moin,
    ich denke bzw. du sagtest (28.11.) er sollte repariert werden...???
    Gruß
    Zuletzt geändert von verso1702; 07.12.2013, 10:33.
    Bin ja nicht oft draußen in der Natur. Falls doch, denke ich schon mal: Wow! Fast wie 4k

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    • #47
      AW: Zurück geben oder nicht verrückt machen lassen???

      Das war der Stand vor ner Woche... ich blicke da auch nicht mehr durch
      Beste Grüße aus HH!

      Frank

      "Wo Vorsprung durch Technik aufhört - fängt die Freude am Fahren erst an"

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      • #48
        AW: Zurück geben oder nicht verrückt machen lassen???

        So war es vereinbart!
        Der Verkäufer hatte sich dann nicht mehr gemeldet und war telefonisch nicht zu erreichen. Das hat das Fass zum überlaufen gebracht!
        Gestern Abend hat er sich aber nochmal gemeldet und wollte den Wagen nur zurück nehmen, wenn ich auf 850€ verzichte. Also 850€ unter Kaufpreis.
        Das ist für mich nicht akzeptabel, weshalb es Montag zum Anwalt geht und die Geschichte für den Verkäufer (sollte er noch Geld haben) wesentlich teurer wird.
        Gruß Kai

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        • #49
          AW: Zurück geben oder nicht verrückt machen lassen???

          Also, wenn ich alles richtig verstehe, ist das Fahrzeug über 6 Monate gelaufen und dabei 8 Tkm bewegt worden.
          Der Händler ist gerade dabei sich in Luft aufzulösen.
          Wenn das alles stimmt, hätte ich auf die 850 € verzichtet, das Geld genommen und keine Fragen mehr gestellt.
          Dein Anwalt wird bei einer Insolvenz auch nicht weiter helfen können.
          Skorpi

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          • #50
            AW: Zurück geben oder nicht verrückt machen lassen???

            Hätte ich nicht schon selbst weit über 1000€ in das Auto gesteckt, wäre das sicher eine Option.
            Allerdings sehe ich nicht ein für 2 Monate und insgesamt 2000km X3 fahren fast 2000€ zu zahlen.
            So dicke habe ich auch nicht!
            Außerdem muss ich ja auch noch ein anderes Auto kaufen.
            Der Anwalt ist kostenlos!
            Gruß Kai

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            • #51
              AW: Zurück geben oder nicht verrückt machen lassen???

              8 T KM Abnutzung, also gefahrene Kilometer, würden bei einem juristischen Vergleich auch zum Tragen kommen. Ich hatte das Thema mal bei einer möglichen Wandlung eines Gebrauchtwagen. Da standen 8-10 Cent je gefahrenen KM zur Debatte. Da siehst du mit 850€ gar nicht so schlecht aus.

              Bin gespannt wozu dein Anwalt rät und was bis dahin noch passiert... :-)
              Beste Grüße aus HH!

              Frank

              "Wo Vorsprung durch Technik aufhört - fängt die Freude am Fahren erst an"

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              • #52
                AW: Zurück geben oder nicht verrückt machen lassen???

                Anwalt hin oder her,
                im Endeffekt fährst du jetzt mit einer Baustelle rum (Lenkgetriebe,Fahrwerk,MKL-Leuchte) die dich erstmal noch ´ne Menge Geld kostet....und ob du jemals etwas davon wiedersiehst
                ich hätte das Geld genommen und daraus meine Lehre gezogen
                Bin ja nicht oft draußen in der Natur. Falls doch, denke ich schon mal: Wow! Fast wie 4k

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                • #53
                  AW: Zurück geben oder nicht verrückt machen lassen???

                  Wenn sich immer alle Menschen alles gefallen lassen, machen diese Verkäufer doch munter weiter.
                  Laut Rechtsberatung des ADAC kann der sich der Verkäufer bei einer Rückgabe pro gefahrene 1000 km 1% des Verkaufspreises anrechnen lassen. In unserem Fall aktuell 220€. Wir können vom Verkäufer verlangen, dass den Wagen aufwertende nützliche Investitionen (wie eine AGH) zum Verkaufspreis dazugerechnet wird. In unserem Fall 500€. Warum sollte ich also auf 280€ verzichten. Ich bin heute nochmal zum Firmengelände gefahren. Es stehen noch mind. 30 Autos auf dem Gelände. Wäre er insolvent, hätte er sich ja auch nicht gemeldet und mir den KP - 800€ angeboten. Warum alle Autos bei mobile.de raus sind weiß ich nicht.
                  Somit hoffentlich falscher Alarm!
                  Ich verstehe Eure Einstellung ja, sehe mich hier aber absolut im Recht! Zumal er mir einen Wagen verkauft hat, der Nachweislich schon vor dem Verkauf einen Defekt aufgewiesen hat. Nach meinem Rechtsverstand "Betrug" !
                  Aber ich werde das Gespräch am Montag abwarten und schauen wie ich dann weiter mache.

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                  • #54
                    AW: Zurück geben oder nicht verrückt machen lassen???

                    Hast du ein schriftliches Angebot einer BMW Werkstatt, welches die Beseitigung der Defekte beinhaltet? Das wäre schon mal wichtig für euer Gespräch, sowie die Dokumentation des Schriftverkehrs mit dem Verkäufer.

                    Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen!
                    Beste Grüße aus HH!

                    Frank

                    "Wo Vorsprung durch Technik aufhört - fängt die Freude am Fahren erst an"

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                    • #55
                      AW: Zurück geben oder nicht verrückt machen lassen???

                      ...und es ist Eile geboten. Sonst ist nachher Frau Fähnchenhändler und Bruderfähnchenhändler Geschäftsführer. Wenn Herr Fähnchenhändler die Finger oben hat nützten dir auch Versprechnungen und Titel nichts mehr.
                      Gruß vom Rand der Lüneburger Heide
                      Peter

                      "Ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern ist nur eine Notlösung!" (Walter Röhrl)
                      Kerzen müssen zünden und nicht brennen.

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                      • #56
                        AW: Zurück geben oder nicht verrückt machen lassen???

                        Habe alles (und noch mehr) schriftlich!
                        Montag der Termin beim Anwalt.
                        Klar, jetzt wird nicht mehr gewartet!
                        Danke für den Zuspruch!
                        Gruß Kai

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                        • #57
                          AW: Zurück geben oder nicht verrückt machen lassen???

                          Zitat von KaiHawaii Beitrag anzeigen
                          Der Anwalt ist kostenlos!
                          ...aber hoffentlich nicht umsonst
                          Gruß aus dem Salzlandkreis
                          Thomas

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