So, jetzt aber zu meinen Bedenken, die hier vielleicht jemand zersteuen kann. Meiner Meinung nach gibt es zwei Sorten von Ich-fahre-Sommerreifen-im-Winter-Autofahrern:
- zu einen die, die sich bewusst (mit dem Igel in der Tasche) die Ausgaben für Winterreifen sparen und
- zum anderen die, die kein Geld für Winterreifen haben.
Diese Zweiten bereiten mir ein wenig Kopfzerbrechen wenn's mit so jemandem mal zum Schaden an meinem Auto kommt, den derjenige zu verschulden hat; weil (logische Schlussfolgerung):
hat er schon keine Kohle für die Winterreifen, hat er auch keine Kohle, um den mir zugefügten Schaden zu begleichen (sollte seine Versicherung eine Schadensregulierung wg. der Sommerbereifung ablehnen *)).
Bliebe mir nur der Rechtsweg mit dem Ausgang "Mahnbescheid" (MB), 'nem Titel also, der mir 30 Jahre die Möglichkeit gibt, immer mal wieder den Gerichtsvollzieher bei ihm vorbeischauen zu lassen.
*) Oder zahlen die Versicherungen im Rahmen der Haftpflicht auch in solchen Fällen? Wenn ja, bliebe nur zu hoffen, dass derjenige auch seine Prämien immer brav bezahlt hat und Versicherungsschutz besitzt; sonst lande ich wieder beim MB. Und in solch' desolaten Fällen wäre ich dann sicherlich mit meinem MB der x-te Gläubiger in einer langen, bunten Reihe... *seufz*
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