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Winterreifenpflicht in Deutschland...

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  • Winterreifenpflicht in Deutschland...

    Was mich zz. beschäftigt ist die demnächst gesetzlich vorgeschriebene Winterreifenpflicht. Ich habe vernünftige Winterreifen und mach' mir - seitdem ich den XI habe - bei winterlichen Straßenverhlätnissen auch nicht mehr in die Hose auf meinen bergigen und kurvenreichen Straßen im Bergischen Land. :D

    So, jetzt aber zu meinen Bedenken, die hier vielleicht jemand zersteuen kann. Meiner Meinung nach gibt es zwei Sorten von Ich-fahre-Sommerreifen-im-Winter-Autofahrern:

    - zu einen die, die sich bewusst (mit dem Igel in der Tasche) die Ausgaben für Winterreifen sparen und

    - zum anderen die, die kein Geld für Winterreifen haben.

    Diese Zweiten bereiten mir ein wenig Kopfzerbrechen wenn's mit so jemandem mal zum Schaden an meinem Auto kommt, den derjenige zu verschulden hat; weil (logische Schlussfolgerung):

    hat er schon keine Kohle für die Winterreifen, hat er auch keine Kohle, um den mir zugefügten Schaden zu begleichen (sollte seine Versicherung eine Schadensregulierung wg. der Sommerbereifung ablehnen *)).

    Bliebe mir nur der Rechtsweg mit dem Ausgang "Mahnbescheid" (MB), 'nem Titel also, der mir 30 Jahre die Möglichkeit gibt, immer mal wieder den Gerichtsvollzieher bei ihm vorbeischauen zu lassen.

    *) Oder zahlen die Versicherungen im Rahmen der Haftpflicht auch in solchen Fällen? Wenn ja, bliebe nur zu hoffen, dass derjenige auch seine Prämien immer brav bezahlt hat und Versicherungsschutz besitzt; sonst lande ich wieder beim MB. Und in solch' desolaten Fällen wäre ich dann sicherlich mit meinem MB der x-te Gläubiger in einer langen, bunten Reihe... *seufz*
    Allzeit gute Fahrt!
    Uli

  • #2
    AW: Winterreifenpflicht

    Moin,

    ich bin mir nicht 100%-ig sicher, gehe aber davon aus, dass die Versicherung den gegnerischen Schaden zahlen wird und sich dann beim Versicherungsnehmer schadlos halten wird.

    Warte doch mal ein paar Minuten, dann ist sicher PoWder mit einer verlässlichen Auskunft im Netz
    Viele Grüsse

    Willi

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    • #3
      AW: Winterreifenpflicht

      Zitat von brummi Beitrag anzeigen
      ...ein paar Minuten...
      Okay Okay, bin ja schon da :D

      Also - solange das Fahrzeug ein deutsches Nummernschild mit gültigen Zulassungsplaketten trägt kann Dir die Bonität und das Zahlungsverhalten des Unfallverursachers egal sein.

      Die Haftpflichtversicherung muß zahlen - und versucht sich das Geld dann vom eigenen Kunden wiederzuholen.

      Bei Vollkasko (eigene Schäden) wird die Zahlung natürlich verweigert.


      Wenn ein von Dir beschriebener Kandidat seine Autoversicherung nicht bezahlt, teilen wir der Zulassungsstelle die Kündigung des Versicherungsschutzes mit - damit wird das Ordnungsamt innerhalb kürzester Zeit das Fahrzeug zwangsstilllegen und die Plaketten abkratzen lassen!

      Ob bei einem Unfall mit diesem Fahrzeug dann die "alte" Versicherung ran muß, oder die Unfallopferhilfe, oder wer auch immer, kann ich Dir nicht sagen.

      Aus Erfahrung kann ich aber berichten, daß die Leute spätestens bei der Zwangsstilllegung vernünftig werden und sich eine neue Deckungskarte besorgen - die es natürlich nur gegen Vorkasse gibt...

      Das Ordnungsamt macht mit einem sehr deutlichen Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers darauf aufmerksam, daß die Inbetriebnahme des Fahrzeugs eine Straftat ist. Die Versicherung teilt dem Ex-Kunden auch sehr deutlich mit, daß sie aus der Nummer raus ist.

      Also mein Tipp:

      Nach einem Unfall schnell gucken, ob der Verursacher eine Plakette am Kennzeichen hat - wenn nicht anfangen mit Beten.
      (aber bitte keinen Schnaps auf den Schreck trinken )

      PoWder
      Gruß aus dem Salzlandkreis
      Thomas

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      • #4
        AW: Winterreifenpflicht

        Herzlichen Dank für die wie immer prompte und kompetente Antwort.

        Bald gibt's Schnee...

        Allzeit gute Fahrt!
        Uli

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        • #5
          AW: Winterreifenpflicht

          Zitat von Alpha123 Beitrag anzeigen

          hat er schon keine Kohle für die Winterreifen, hat er auch keine Kohle, um den mir zugefügten Schaden zu begleichen (sollte seine Versicherung eine Schadensregulierung wg. der Sommerbereifung ablehnen *)).
          Primär bekommst Du von der gegnerischen Versicherung den Schaden reguliert und die holt ihn sich dann ggf. bei ihrem Kunden wieder.


          Zitat von Alpha123 Beitrag anzeigen
          Bliebe mir nur der Rechtsweg mit dem Ausgang "Mahnbescheid" (MB), 'nem Titel also, der mir 30 Jahre die Möglichkeit gibt, immer mal wieder den Gerichtsvollzieher bei ihm vorbeischauen zu lassen.
          Unnötig, s.o.
          Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben

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          • #6
            AW: Winterreifenpflicht

            Ja, danke nochmals, Housil; hoffe jedoch, dass mir generell ein Unfall erspart bleibt und alle brav die Winterpuschen aufziehen.

            Speziell die vielen liegen gebliebene oder quer stehende LKW, die mir auf den Steigungen der A1 zwischen Burscheid und Wuppertal so oft die Fahrbahn blockierten, gehören bald hoffentlich der Vergangenheit an.
            Allzeit gute Fahrt!
            Uli

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            • #7
              AW: Winterreifenpflicht

              Zitat von Alpha123 Beitrag anzeigen
              Speziell die vielen liegen gebliebene oder quer stehende LKW, die mir auf den Steigungen der A1 zwischen Burscheid und Wuppertal so oft die Fahrbahn blockierten, gehören bald hoffentlich der Vergangenheit an.
              Ja, ja, die Hoffnung stirbt zuletzt - spätestens aber beim ersten liegen gebliebenen Lkw!
              Viele Grüße
              Mikele

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              • #8
                AW: Winterreifenpflicht

                Zitat von Mikele416 Beitrag anzeigen
                Ja, ja, die Hoffnung stirbt zuletzt - spätestens aber beim ersten liegen gebliebenen Lkw!
                Das soll doch wohl nicht auch für LKW gelten?

                Nur die Autofahrer sind drann. Guck mal auf die AB, wenn Du nicht den vorgeschriebenen Tachoabstand einhälts und dann schau nach LKW Kolonnen; da gilt das NICHT, die dürfen auf 3-5 m auffahren.
                Gruss Altmärker
                -Joachim-
                ----------------------------------------
                sigpic
                Ein Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln:
                Erstens: Durch Nachdenken - das ist der edelste.
                Zweitens: Durch Nachahmen - das ist der leichteste.
                Drittens: Durch Erfahrung - das ist der bitterste.

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                • #9
                  AW: Winterreifenpflicht

                  Hi Joachim,

                  die dürfen nicht auf 3-5 m auffahren; sie tun es nur.

                  Sie müssen einen Mindestabstand von 50m halten - tun es aber nicht...
                  Viele Grüsse

                  Willi

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                  • #10
                    AW: Winterreifenpflicht

                    Zitat von brummi Beitrag anzeigen
                    Sie müssen einen Mindestabstand von 50m halten - tun es aber nicht...
                    Ist aber auch nicht möglich..... was würdet ihr davon halten, wenn die Lkw schon dann anfangen zu überholen?

                    Ich gestehe, dass es öfters Lkw fahrer gibt, die einfach gefährlich unterwegs sind. Manche Pkw aber eben genauso.

                    Grüsse,

                    Twister
                    Schöne Grüsse aus Frankreich
                    Wendy

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                    • #11
                      AW: Winterreifenpflicht

                      Zitat von Twister Beitrag anzeigen
                      Ist aber auch nicht möglich..... was würdet ihr davon halten, wenn die Lkw schon dann anfangen zu überholen? ...
                      Grüsse,

                      Twister
                      Ich glaube nicht, dass das Argument die anderen Gefahren aus dem zu dichten Auffahren aufwiegt, Wendy.

                      Neben der Gefahr eines crash wenn der Vordermann abrupt bremsen muß, ist ein anderer Grund für den Mindestabstandes, dass überholende Fahrzeuge den Überholvorgang jederzeit und zwar gefahrlos! abbrechen und wieder nach rechts einscheren können. Wenn das durch zu dichtes Auffahren nicht möglich ist, können schnellere erst garnicht überholen und die LKWs blockieren so den gesamtem Verkehr hinter ihnen.
                      Das ist auf Bundes- oder Landstrassen natürlich noch viel gefährlicher als auf der Autobahn.
                      Wenn sich die LKW-Fahrer daran halten würden, dass sie wesentlich! schneller sein müssen wenn sie überholen, dann machen die 50m den Kohl auch nicht mehr fett.
                      schöne Grüße,
                      Xhoch3 (Peter)

                      Du bleibst da, und zwar sofort!
                      (Karl Valentin)

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                      • #12
                        AW: Winterreifenpflicht

                        Zitat von Xhoch3 Beitrag anzeigen
                        Ich glaube nicht, dass das Argument die anderen Gefahren aus dem zu dichten Auffahren aufwiegt, Wendy.
                        Damit bin ich nicht einverstanden.

                        Bedenke mal, 5 Uhr Abends, da wird die Zeit des Elephantenrennens deutlich vermehrfacht.
                        Die andere Autofahrer sind dadurch extra genervt, fahren dicht auf (weil das nächste Mal kommt mir dieser LKW nicht mehr dazwischen ) und weil es dann so eine 50 Meter Lucke gibt, bin ich mir sicher, dass sich Fahrer auch rechts überholen.

                        LKW blockieren den gesamtem Verkehr hinter ihnen sowieso (wie du schon sagtest). Wenn sie dann die vorgeschriebene Sicherheitsabstände einhalten, dauert es nur zig mal länger.

                        LKW sind nun mal niemals "wesentlich schneller", weil sie begrenzt sind.... der eine fährt 90KmSt, der nächste 92KmSt.
                        Kannst ja sagen, dann MUSS er nicht überholen.... tut er trotzdem

                        Und dann gibt es auch noch das Phänomen, dass wenn die Lucke zu gross ist, wir, Pkw Fahrer dazwischen flitzen, damit wir noch auf den letzden Drücker die Autobahn verlassen können....

                        Grüsse,

                        Twister
                        Schöne Grüsse aus Frankreich
                        Wendy

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                        • #13
                          AW: Winterreifenpflicht

                          LKW sind nun mal niemals "wesentlich schneller", weil sie begrenzt sind.... der eine fährt 90KmSt, der nächste 92KmSt.
                          Kannst ja sagen, dann MUSS er nicht überholen.... tut er trotzdem
                          Ich sage, er DARF nicht - ich glaube, er muss 10km/h schneller sein; das darf er in dem Fall schon wieder nicht dann wäre er 100 km/h schnell.

                          Man kann es drehen und wenden, wie man will; wenn alle so schnell fahren würden, wie sie dürfen, gäbe es keine Überholvorgänge bei LkW - alles würden 80 km/h fahren und fertig - soviel zur Theorie
                          Viele Grüsse

                          Willi

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                          • #14
                            AW: Winterreifenpflicht

                            Zitat von brummi Beitrag anzeigen
                            wenn alle so schnell fahren würden, wie sie dürfen, gäbe es keine Überholvorgänge bei LkW - alles würden 80 km/h fahren und fertig - soviel zur Theorie
                            Auch wieder falsch, weil ein voll beladener LKW schneller den Berg hochfährt wie ein unbeladener

                            ok, Klugscheissmodus aus

                            Wie du schon sagtest, Theorie und Praxis kommen siewieso meistens nicht überein.
                            Ich hab für mich ausgemacht, zu nah dran auffahren, sowie ne Riesenlücke lassen, beide können gefährlich werden

                            Twister
                            Schöne Grüsse aus Frankreich
                            Wendy

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                            • #15
                              AW: Winterreifenpflicht

                              Letztlich diskutieren wir nur an den Symptomen herum.

                              Im Endeffekt ist es egal, ob der Abstand 50m oder 32,47m sein muß. Stress, Ärger, Frust kommt dann hoch, wenn sich mehr als einer der Beteiligten rücksichtslos egoistisch benimmt.

                              Einen gelegentlicher Presser unter den LKW-Fahrern würden wir alle verkraften, dann überholen wir halt zwei Züge. Auch hin und wieder mal ein Dauerüberholer unter ihnen wäre erträglich. Die Masse der Rücksichtslosen machts halt (gleiches gilt natürlich für gefährlich überholende PKW-Fahrer).

                              Eine Mitschuld tragen die Transportunternehmer, die ihre Fahrer ausnutzen und unter Zeitdrucksetzen und sie so quasi in die Rücksichtslosigkeit treiben.
                              Und die Spediteure wiederum stehen unter einem wahnsinnigen Kostendruck und leisten sich so von allem nur das billigste.

                              An all dem wird sich absehbar nix ändern.
                              schöne Grüße,
                              Xhoch3 (Peter)

                              Du bleibst da, und zwar sofort!
                              (Karl Valentin)

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