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So weit ich weiß, sind die Urteile der Amtsgerichte nicht automatisch im gesamten Bundesgebiet gültig. Man kann versuchen, sich auf ein bestehendes Urteil zu berufen, ein anderer Richtet kann aber anders entscheiden.
Mit O - O bin ich im wahrsten Sinne des Wortes noch nie schlecht (auf Winterreifen) gefahren.
Ich meine ja, dass auch bei der Winterreifenverordnung die Eigenverantwortung ziemlich weit vorne steht. Ist bei der 100 KM/h Regelung bei Anhängerbetrieb auch so.
Das im Falle eines Falles etwas kommt kann man durch eine gezielte Eigenverantwortung wie von O-O ziemlich minimieren. Dann kommt man erst gar nicht in eine derartige Lage.
Einfach Dinge zu ignorieren wäre auch nicht mein Ding. Ich habe seit Jahren ab 1.Oktober Winterreifen drauf auch wenn an dem Tag 20 Grad sind.
Alles richtig, warum sagt der Gesetzgeber nicht einfach vom Tag x bis zum Tag y sind Winterreifen zu montieren?
Viele Länder machen das genau so und eins (zumindest kenne ich das eine) schreibt sogar "Symbol Snowflake in the Mountain" vor.
DAS wäre ein Gesetz das jedem Leser unmissverständlich klar macht wer was wann zu tun hat.
Die ewigen Kaugummigeschichten "hätte wäre wenn" sind typisch für unsere Politiker - seit Jahren...
Guckt Euch mal das Thema Feinstaubplaketten und insbesondere "Ausnahmen" an.
Dann kann ich das mit dem Gesetz/Verordnung auch gleich sein lassen. Alibiformulierungen sonst nichts.
Bitte mal den letzten Satz beachten!
"...Unabhängig davon hielt es das Gericht für ungeklärt, dass der Kläger mit seinem Fahrzeug nicht ins Schleudern geraten wäre, wenn er Winterreifen montiert hätte..."
Es muß immer eine Kausalität geben. In dem Urteil steht nicht, dass man "im Winter" jetzt mit Sommerreifen fahren darf!
So weit ich weiß, sind die Urteile der Amtsgerichte nicht automatisch im gesamten Bundesgebiet gültig. Man kann versuchen, sich auf ein bestehendes Urteil zu berufen, ein anderer Richtet kann aber anders entscheiden.
In D haben Gerichtsurteile grundsätzliche keinen "gesetzgebenden Charakter" heißt, das Morgen, ein anderer Richter in dem genau gleichen Fall ein völlig anderes Urteil sprechen kann und das ist legitim.
Wir sind nicht im amerikanischen Rechtssystem, wo man sich auf bereits gefällte Urteile (aus dem Jahr 1842) berufen kann. Urteile sind in D Einzelfallentscheidungen und andere Urteile interessieren i.d.R nicht.
Was es bei uns gibt ist eine sog. "gefestigte Rechtssprechung" und "höchstrichterliche bzw. Grundsatz- Urteile".
Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben
...bei durchgehend herrschenden winterlichen Straßenverhältnissen längerfristig beziehungsweise für längere Fahrten benutzt wird, wofür der Versicherer darlegungs- und beweisbelastet ist...
...Den Beweis dafür, dass die innerstädtischen Straßen und insbesondere die Unfallstelle am Tag des Unfalls noch durchgehend glatt waren, ist der Versicherer jedoch schuldig geblieben...
Das sind die zwei Sätze die mir auf den Senkel gehen. Die Versicherung muss jetzt etwas beweisen, was sie niemals könnte, auch wenn da 1 Meter Schnee gelegen hätte.
Beim Gesetz O bis O ohne Gummiformulierung muss niemand beweisen ob und wieviel Schnee, Eis, Kältegrade oder was auch immer den Unfall beeinflusst haben oder nicht.
Mir geht es auch nicht um die Versicherung, mir geht es um Verkehrsteilnehmer die sich lässig zurücklehnen und dann sagen "für mich ist das nicht winterlich genug, das geht auch noch mit Sommerreifen!".
Ich hoffe keiner fährt damit ein Kind tot, dann wird wahrscheinlich das Gesetz geändert...
genau genommen ist also die Benutzung der Sommerreifen nur dann strafbar, wenn man am Berg hängen bleibt und andere Verkehrsteilnehmer behindert. Dann kostet das so 10 oder 20€?
Und wenn man das mit den Sommer-M+S macht, dann noch nicht mal das
Man darf dabei nicht vergessen, dass es ja auch um die eigene Sicherheit geht. Deshalb ist die richtige Bereifung zur richtigen Zeit nicht zu verachten.
Persönlich zieht man sich ja auch die richtigen Schuhe passend zur Witterung an!
Wenn der Berg richtig weiß ist und nicht nur partiell, dann ja :-)
Und das Thema "falsche Reifen" ist der gleiche Gummiparagraf...
@Heiab: Es geht nicht um die Verantwortung zur eigenen Sicherheit - ich denke 80 % aller Autofahrer denken so - hier im Forum übrigens 100 %.
Ich kenne keinen, der sowas ignoriert. Ganzjahresreifen gehört ja auch zum "ich kümmere mich und trage Verantwortung".
Es geht um die Leute, die nichts unternehmen, weil "das geht trotzdem und richtig verboten ist es doch auch nicht und ich fahre doch nur bei gutem Wetter."
Und diese 20 % stehen am Berg vor Dir und kommen nicht vom Fleck oder rammeln Dir ins Auto - hoffentlich nur mit Blechschaden.
Und wenn diese Fahrer dann erwischt werden (egal ob von der Polizei oder dann bei der Schadensregulierung durch die Versicherer) dann lehnt man sich zurück
und sagt "Wieso, war doch okay - es lagen keine 8 Meter Schnee und beweisen kann das hinterher auch keiner mehr.
Das ist Deutschland...
PoWder
PS: Das mich sowas nervt ist ein wenig berufsbedingt, hat nichts mit Euch zu tun. Hatte heute eine junge Dame, die vor Monaten einen Unfall verursacht hat. (Vorfahrtsverletzung)
Nach Ihrer Schilderung war für mich klar wer Schuld hat. Aber NEIIIIIIIN - der andere ist Schuld. 5 Seiten Begründung und natürlich ein Anwalt der das bestätigt.
Lange Rede kurzer Sinn: In der Polizeiakte geht klar hervor wie sich der Unfall ereignet hat. Heute war Gerichtsverhandlung. Der Richter hat der jungen Dame sehr sehr sehr herzlich empfohlen
die Klage zurückzuziehen, sonst wird es sehr teuer, sehr langwierig und trotzdem ist Sie schuld.
Wenn ich einen klaren Fehler mache, dann stehe ich dazu und versuche mich nicht irgendwie aus der SCH. zu ziehen. Ich rede nicht von Blitzerfotos - da kämpfe ich auch weiter...
Aber ein Unfall mit eigener Schuld wird nicht besser wenn ich anfange rumzueiern.
Du bist ja tatsächlich von morgens bis abends ein Volldampf Dynamiker. Dies ergibt sich auch aus Deinen ausführlichen Darstellungen.
Zu Deinem Geschäft , welches ich ja auch durch meine Vergangenheit zur genüge kenne, würde ich an Deiner Stelle jedem Kunden in der KFZ Versicherung
empfehlen den Rabattschutz abzuschliessen. Denn bei Deinem geschilderten Praxisfall kommt dann noch erschwerend hinzu ,dass im Januar die Höherstufung kommt, welches dann wahrscheinlich auch nicht vertsanden wird, weil man ja keine Schuld bei sich sieht.
War jetzt nur mal so ein Bedürfnis von mir Dir beizustehen. Ich bin ja mit dem was Du machst total bei Dir. Also alles gut!
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