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Es wurde das Vorliegen eines Sachmangels in folgenden Fällen verneint bei:
Unerhebliche Abweichung von weniger als 5 % von der angegebenen Höchstgeschwindigkeit · OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.09.2005 (Az. I-3 U 8/04)
Die Richter finden das also generell hinnehmbar.
Aber Bernds Forumulierung beschreibt ja eine andere Sachlage: eine zugesicherte Leistung wird vorsätzlich nicht erbracht.
Das müsste doch den Tatbestand unlauteren Wettbewerbs erfüllen, oder?
Ist zumindest schlechter Stil bei einem Hersteller, der schon immer einen auf sportlich macht...darüber sind wir uns ja wohl einig.
Zum Thema -nur aus Prinzip- und -wo 210 km/h drauf steht müssen auch 210 km/h drin sein- hat das OLG Düsseldorf geurteilt: OLG Düsseldorf, 07.09.2005 - I-3 U 8/04 http://www.iww.de/index.cfm?pid=1307&opv=052894
Nun ja 210 km/h - 5% sind 199,5 km/h, also unter den Werten, auf die die F25 der Forumsteilnehmer gedrosselt sind. Natürlich gibt es in Deutschland keine Präzedensfälle und jeder kann sein Glück trotzdem vor Gericht versuchen.
HardyS
In der Urteilsbegründung wird genau auf die 5 % hingewiesen auch in Hinblick auf ein anderes Urteil, welches ich aber noch nicht finden konnte.
Aber Bernds Forumulierung beschreibt ja eine andere Sachlage: eine zugesicherte Leistung wird vorsätzlich nicht erbracht.
Das müsste doch den Tatbestand unlauteren Wettbewerbs erfüllen, oder?
Ist zumindest schlechter Stil bei einem Hersteller, der schon immer einen auf sportlich macht...darüber sind wir uns ja wohl einig.
Genau darüber mache ich mir auch Gedanken. Erheblich im Sinne der Rechtsprechung ist also eine einfache Abweichung bis 5% nicht. Ist ja auch noch nachvollziehbar, irgendwo in der gaußschen Verteilungskurve der Serienstreuung müssen die juristischen Grenzen abgesteckt werden. Ist es aber im Sinne der Rechtsprechung, wenn ein Hersteller bis genau unterhalb dieser juristischen Erheblichkeitsgrenze mit elektronischen Mitteln die eigentlich statistisch streuenden Eigenschaften des Fahrzeugs zu seinen Gunsten verändert? Denn BMW hat ja eindeutig Vorteile dadurch, daß die Vmax verringert wird: Niedrigere Geschwindigkeit = niedrigere Verschleiß und damit auch weniger Gewährleistungsfälle. Ist bei diesem gewollten Eingreifen in die Serienstreuung nicht doch aus juristischer Sicht eine Erheblichkeit zu finden?
Ich denke jetzt schweifen wir aber ganz schön ab.
Ich will es mal so erklären, würden sie den wagen mit 200km/h angeben wäre die Welt in Ordnung und jeder wüsste was er kauft.
Aber 210 reinzuschreiben und dann den wagen ziemlich exakt bei 201 mit technischen Hilfsmitteln abzuregeln ist halt nicht in Ordnung.
Das hat gar nix mit Haftung usw. zu tun. Die 5% Regel ist da um Fertigungstoleranzen zu kompensieren hier geht es aber nicht um eine mögliche Serienstreuung sondern um technisches Eingreifen um nie den genannten Wert mit diesem Fahrzeug zu erreichen.
Wenn ich eine Zusage zu einer Leistung mache und diese dann vielleicht trotz bemühen nicht vollständig erfüllt werden kann, kann ich Sicher mit meinem Gegenüber diskutieren ob dieser mit dem erzielten Ergebnis so zufrieden ist.
Hätte ich aber die Zusage gegeben und würde danach ein von mir erdachtes System integrieren um auch unter besten Voraussetzungen auf keinen Fall die zugesagte Leistung zu erreichen käme sich mein Gegenüber wohl zu recht veräppelt vor und zu diskuttieren gäbe es da dann nichts mehr.
Eine Aussage nach dem Motte die in Aussicht gestellte Leistung hätten Sie doch eh nur sehr selten wirklich abgerufen würde dann die Gemüter auch nicht nachhaltig beruhigen.
Hier gehts ja auch nicht ums Wandeln oder Schadenersatz sondern nur darum die Vmax Beschränkung zu entfernen und dann soll der Wagen halt fahren was er kann. Wenn der Wagen aus Sicherheitsgründen eingebremst werden muss kann dieser Wert wohl kaum vor der Angegebenen Geschwindigkeit liegen, aber genau so passiert es hier. Also bitte keine Diskussion ob und wann 200, 210, oder 250 auf der Autobahn gefahren werden kann. Selbst wenn ich mit dem Auto in 10 Jahren nie über 200 fahren würde wäre das Gefühl hier für teures Geld vera.... worden zu sein präsent.
dies scheint mir aber nur eine Alternative für die mutigen oder die die sowieso chippen wollten (hab aber nicht gefunden ob die Vmax Beschränkung aufgehoben wird). Sonst wird man halt nur schneller am Begrenzer sein...
Für mich wäre das kein praktikabler Weg, zum einen will ich meine Garantie behalten zum anderen geht es ja grad ums veräppelt werden und dafür auch noch viel Geld zu bezahlen.
Ich hab mir übrigens den 3.0d bestellt und bei BMW lediglich nachgefragt, ob dieser auch eingebremst wird und wenn ja ob er wenigstens die zugesagten 230 km/h schaffen darf.
Ich persönlich hätte mich auch für den 3.0 entschieden wenn der 2.0d die gleiche Endgeschwindigkeit gehabt hätte. Dieser 'Abgrenzungsgedanke' auf Basis von Vmax wirkt bei mir nicht. Ich mag den Sound und die souveräne Kraftentfaltung der 6Zylinder und das ist für mich die Rechtfertigung den spürbaren Uplift in Kauf zu nehmen. Ich bin realistisch genug zu wissen, dass ich nur sehr selten mit diesem Fahrzeug 230 km/h fahren werde, aber mir die Freiheit nehmen zu lassen es zu können wenn ich denn wollte, dass muss vorab mit mir geklärt sein.
In diesem Sinne viel Spass mit euren X3'ern meiner lässt sich ja noch Zeit bis Dezember...
Und auch hier, bei 210 abregeln heisst bei BMW bei 210 Tacho abregeln. Tolle Ingenieursleistung, kaum zu überbieten.
Dann wird wohl 230 km/h auf dem deutschen Markt heißen bei 230 Tacho abregeln. Aber Antwort auf eine solche Frage kann man unmöglich innerhalb von 3 Wochen erwarten.
in verschiedenen Ländern sind sie wohl abgeregelt, was sich wohl teilweise durch M-Paket oder Sportfahrwerk ausschalten lässt. Ob sie dann frei laufen dürfen oder bei 230 eingebremst werden weiss ich nicht.
Mein Anfrage wurde bis heute noch nicht beantwortet, wenn ich dort etwas erfahre lass ich euch natürlich sofort teilhaben.
die 2.0d Käufer (wie z. B. der Threadersteller) haben in den Prospekten auch nichts von der Abregelung bei 210 Tacho lesen können. Deshalb ist ja hier eine gewisser Unmut aufgekommen. Für den 3.0d hab ich extra deswegen nachgefragt, jedoch nach 3 Wochen noch keine Antwort erhalten.
Beim 3.0d stehen 230 im Prospekt ohne Hinweis auf M-Paket, Furzabsaugung oder was auch immer dafür erforderlich sein sollte.PoWder
Genauso ist es, und im UK Prospekt steht das Limit bei 210 Km/h!
Bei den technischen Daten auf der Website bmw.de steht als Fußnote
"Höchstgeschwindigkeit beim BMW xDrive35i optional mit Hochgeschwindigkeitsabstimmung."
Ich erwarte also bei meinem 30d die Abriegelung bei echten 230 Km/h, würde mich aber nicht wundern, wenn es 230 Km/h Tacho werden.
@Dantho
Mein 3.0sd ohne "Sport"-SA lief sanft abgeriegelt 247 Km/H laut Tacho bergauf wie bergab bei eingetragenen 240 Km/h. Wenn die anderen dann bei Tacho 250 Km/h abgeriegelt wurden wundert es mich nicht mehr, daß mich so wenige überholen konnten, wenn ich die linke Bahn für sie freigemacht habe
@all
Nächste Woche Montag hole ich den 3.0d ab, fahre danach kreuz und quer durch die ganze Republik. Die Einfahrkilometer sind dann schnell runtergefahren. Ich denke am Donnerstag,( Ok, natürlich nur wenn es die Verkehrslage zuläßt) kann ich dann eine definitive Antwort geben über Vmax beim 30d.
Mach aber keine Hektik nur wegen mir oder uns.
Bei mir steht kein Wechsel an - ich bin nur neugierig und hab deshalb auch Zeit - mein Händler will das einfach nicht verstehen, der
würde mir so gerne einen F25 verkaufen wollen. *LACH*
Mein "neuer" Motor ist 25.000 km alt - da stören mich die 105.000 km nicht wirklich.
...soll das jetzt heißen, der 3.0d ist auch bei Tacho 210 abgeregelt?
Bevor ich mich aufrege warte ich aber die Antwort ab...
PoWder
Ja, so was hab ich alles selbst erlebt. Mein guter alter 2,0d mit 150PS ging leicht bergab mit angelegten Ohren ca. 215km/h.
Mein 3,0d regelte bei 212km/h recht abrupt ab. Auch bergab ging da nix mehr. Und ich war froh, dass mir PoWder mit seinem 2,0d nie das Auspuffrohr zeigte. Es gab da noch nicht so viele 177PS-Diesel.
Das Problem habe ich heute nicht mehr (lass PoWder ruhig kommen), aber bei 248km/ regelt auch der 35d sanft ab. Es sind dann schon recht wenig, die überholen:D. Und ich komm ja nicht selbst mit meinem Kleinwagen von hinten.
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