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Vielleicht sollten wir mal über eine Sammelbestellung nachdenken Ausgabe beim nächsten X3-Treffen...
Gruß Ronny
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(Depeche Mode, People are People, 1984)
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Freut Euch nicht zu früh - auch wenn der Herr mit der netten Polizeimütze das erzählt, ist das mit dem Mißbrach von Blaulicht nicht ganz so harmlos und auch mit den €20 nicht getan.
a) den Mißbrauch von Sonderrechte (StVO§35) kann nur der begehen, der sie hat (Polizei, Feuerwehr, KAT-Schutz, Bundeswehr etc.) Eine Privatperson gibt es da überhaupt nicht.
b) ALLE Verkehrsverstöße werden zusätzlich zu dem Sonderrechtsmißbrauch separat geahndet, denn Sonderrechte hatte ja der Verkehrsteilnehmer keine wenn´s blöd kommt, sogar dann noch als Vorsatz (= doppeltes Bußgeld)
Nur ein "blaues Licht" (StVO§38 ) macht noch lange keine Sonderrechte (StVO§35)!!!!!!
Da hat wohl der Hr. Polizeihauptmeister im Unterricht gefehlt... aber wen´s auf Gramm genau interessiert, kann ja zu dem Thema mal zu mir in die Sonder- und Wegerechtsbelehrung kommen...
Ist ein witziges Video, zählt aber zu den Urban Legends und kann Euch nicht nur (ein Haufen) Geld, den Führerschein sondern wenn´s ganz dick kommt bei Straftatsbeständen (Nötigung) sogar "Eure Freizeit" kosten...Zuletzt geändert von Housil; 26.10.2008, 10:20.Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben
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An die Blaulichtbegeisterten,
Zitat aus:http://www.th-h.de/infos/jura/sonderwegerecht.php
Wer Sondersignale missbräuchlich verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 3 Nr. 3 StVO in Verbindung mit § 24 StVG, die nach § 24 Abs. 2 StVG in Verbindung mit dem Verwarnungsgeldkatalog (Tatbestandsnummer 84) im Regelfall mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20,- EUR geahndet wird. Wichtiger jedoch ist, dass in diesem Fall natürlich auch keine Sonderrechte bestanden, so dass alle Geschwindigkeitsüberschreitungen, Vorfahrtsfehler etc. pp. ebenfalls geahndet werden können! Zwar wird es sich dabei meistens um einen Fall der Tateinheit handeln, das heißt, es wird nur der insgesamt höchste Regelsatz aus dem Verwarnungs- oder Bußgeldkatalog zur Anwendung kommen, aber einerseits kann dieser ggf. erhöht werden, zum anderen können sich bereits daraus u. a. für Geschwindigkeitsübertretungen und Rotlichtverstoße erhebliche Bußgelder, Punkte und Fahrverbote ergeben. Sollte es darüber hinaus zu einem Unfall gekommen sein, ist die Tatsache, dass dem Fahrer in Wahrheit keine Sonderrechte zustanden, auch für die Schuldfrage entscheidend._______________
MfG Maddin
und wer Fehler findet, darf sie behalten!
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Zitat von gsler Beitrag anzeigen
Nur richtet sich das an "uns":
und man muß hier zwischen Sonderrecht (§35) und Wegerecht (§38 ) unterscheiden.
Wenn wir "aus Blödsinn" mit Blaulicht fahren, ist das ein "Mißbrauch von Sondersignalen" und kostes uns €20 extra zu den gazen Verstößen noch dazu.
Eine "Zivilperson" hat keines von beiden, egal wieviele Blaulichter man sich aufs Auto schraubt!!Zuletzt geändert von Housil; 26.10.2008, 20:17.Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben
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Begeistert ist ja nicht wirklich jemand, oder vielleicht doch?
Also Blaulicht kommt mir nicht ins Auto - aber das mit dem rechts überholen ist schon spannend. Standstreifenüberholmanöver wäre mir persönlich auch zu riskant - wenn da jemand steht!
PoWderGruß aus dem Salzlandkreis
Thomas
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Hallo Housil,
ich wollte damit auch nur zeigen, dass der Sheriff mit seinen 20 Euro Recht hatte..... und Du mit den dazukommenden strafbewährten Verstößen, die unter Umständen dann sehr heftig geahndet werden können. So,....steht es geschrieben!_______________
MfG Maddin
und wer Fehler findet, darf sie behalten!
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Hi Powder,
(Klugscheissermodus an)
kannste auch machen,...Bußgeld ist ja auch geregelt, kann man ja noch bezahlen, außer Du verursachst einen Unfall, dann greifen noch andere Sachen. Aber wem schreibe ich das, Dir als Versicherungsfachmann ist das bestimmt klar.:D
(Klugscheissermodus aus)_______________
MfG Maddin
und wer Fehler findet, darf sie behalten!
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Hallo,
Also auf Gut Deutsch:"Schuster, bleib bei deinen Leisten"! - Fahre anständig, so brauchst du auch kein Blaulicht im Kofferraum und deine Geldbörse wird nicht erleichtert. Ferner freut sich auch nicht dein Punkte-Konto in Flensburg!.
In diesem Sinne
Gruß aus Ostwestfalen
Frank-X3
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Zitat von gsler Beitrag anzeigenHallo Housil,
ich wollte damit auch nur zeigen, dass der Sheriff mit seinen 20 Euro Recht hatte.....
Ich reagiere bei dem Thema "leider" ein wenig "spaßfrei", da wir (also die Echten) bei "Blaufahrten" (statistisch gesehen) alle 19 Sekunden mit einer verkehrsgefährdeten Situation konfrontiert sind und ich "leider" alle diese Dienstunfälle bearbeite...
Aber als BFler renn ich da ja bei Dir wohl offene Türen ein...Zuletzt geändert von Housil; 26.10.2008, 22:14.Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben
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Moin Housil,
"Spaßmodus an"
Ich reagiere bei dem Thema "leider" ein wenig "spaßfrei", da wir (also die Echten) bei "Blaufahrten" (statistisch gesehen) alle 19 Sekunden mit einer verkehrsgefährdeten Situation konfrontiert sind und ich "leider" alle diese Dienstunfälle bearbeite...
"Spaßmodus aus"_______________
MfG Maddin
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Zitat von gsler Beitrag anzeigenwie kannst Du uns Echten nur so bloßstellen?
PoWderGruß aus dem Salzlandkreis
Thomas
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